gibt es eine (offizielle) Liste/Übersicht über die Temperaturen bei ADR - Gefahrstoff Einlagerungen? Ich müsste wissen, welche Temperaturzonen es gibt.
z.B. 2-8°C, 15-25°C usw.
Besten Dank im Voraus.
Zuletzt bearbeitet von TLIGmbH; 03.02.202115:56.
Re: Temperaturen (Bereiche) bei ADR Einlagerung
[Re: TLIGmbH]
#3033605.02.202112:28
Hallo, eine Angabe ist schwierig, da Lagertemperaturen stoffbedingt sind .So kann die Zündtemperatur relevant sein (Anlage 3 TRGS 510, 1 (8) oder Anhang 1 TRGS 510, (3)), die Selbstzersetzungstemperatur (Anhang 1 der TRGS 510, (8)) oder - natürlich - der Flammpunkt ((Anlage 5 der TRGS 510, 2 (5)). Der Abstand des Flammpunktes zur Raumtemperatur kann auch relevant sein. Da die Lagerung eines Stoffes oberhalb seines Flammpunktes eine andere Gefährdung hat als unterhalb, spielt daher die Raumtemperatur bzw. Einstrahlungsmöglichkeit eine Rolle. Aus der TRGS 510 kann ich daher keine Temperaturzonen herauslesen.
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Re: Temperaturen (Bereiche) bei ADR Einlagerung
[Re: TLIGmbH]
#3033705.02.202113:32
Hallo, TLIGmbH Zusätzlich zu den Hinweisen von Bergmannsheil Das GG-Recht ist ja nicht für die Lagerung gedacht. Jedoch gibt es in 3.3.1 oder 7.5.11 ADR einzelne, stoffspezifische Angaben, die für beförderungsbedingtes Zwischenlagern anwendbar sind. Beispiele sind SV314, CV25 oder CV27, Nach dem Beförderungsende jedoch gilt ausschließlich das Bundes- bzw. Landeslagerrecht und was sich logischerweise aus den Stoffeigenschaften ergibt. In SDB kann etwas stehen - ob es stimmt müßte geprüft werden. Lagerklassenkonzept; besonders LGK 10 dürfte hier interessant sein. Ein paar Aspekte. Bei selbstentzündlichen Stoffen spielt die Raumtemperatur natürlich eine Rolle, wie auch bei polymerisierenden und anderen selbstreaktiven Stoffen. Oberflächentemperatur an Maschinen oder Heizanlagen! Temperaturinduzierte Ausdehnung innerhalb der Umschließung und Berstgefahr. Schweißwasserbildung durch Temperatursturz. Geprüfte Sicherheitsschränke für kleine Mengen. Arbeitsbereichtemperatur < Flammpunkt der Stoffe bei Freisetzung. Siedepunkt. Schutzmaßnahmen zB nach TRGS 509 und Erläuterungen nach Merkblatt M 063. Und schließlich allfällige Vorgaben des Versicherers. Eine "offizielle Übersicht" gibt es m.W. nicht, hier bleibt nur der Weg der Vorschriftenrecherche und des chemisch-technischen Sachverstandes. Gruß M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 05.02.202114:31.
Re: Temperaturen (Bereiche) bei ADR Einlagerung
[Re: M.A.T.]
#3033908.02.202108:49
Hallo eigentlich ist durch die Vorredner schon alles gesagt. Deshalb von mir nur zwei Hinweise
1. Die definition von Lagern findet man in der TRGS 510 ganz zu Beginn. Es ist gängige Praxis, CLP erst anzuwenden, wenn diese Definition erfüllt ist. Davor ist es noch ein Transport oder nicht in Verkehr gebracht.
2. Die Lagerbedingungen für einen Stoff oder Gemisch finden Sie im Sicherheitsdatenblatt in Kapitel 7.2. Ich hänge die aktuelle deutsche Version der Leitlinie zur Erstellung des SDB hier an. Dort findet man die Information auf Seite 66. Europäische SDBs müssen gemäß dieser Leitlinie erstellt werden.