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Gefahrstoffverzeichnis(Eintragungen von Gemischen) #30374 10.02.2021 13:20
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Dome Offline OP
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Hallo zusammen,

ich erstelle ein Gefahrstoffverzeichnis für einen Großhändler für Medizinprodukte, gelagert werden u.a. Desinfektionsmittel, Instrumentenreiniger usw. in Behältern bis max. 10 Liter.

Da es sich meistens um Gemische handelt, kann die Liste der Inhaltsstoffe schon mal relativ lang werden. Inwiefern müssen diese Inhaltsstoffe und deren Einstufung im Verzeichnis
angegeben werden? Reichen hier evtl. auch die gefahrenbestimmenden Komponenten?

Danke schon mal vorab für eure Antworten!

LG
Dome

Re: Gefahrstoffverzeichnis(Eintragungen von Gemischen) [Re: Dome] #30375 10.02.2021 14:47
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Marco66 Offline
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Hallo Dome

das Gefahrstoffverzeichnis wird in der TRGS 400 genauer definiert. Die information findet man auf Seite 13:

5.8 Gefahrstoffverzeichnis
(1) Über die ermittelten Gefahrstoffe ist ein Verzeichnis zu führen. Es soll einen Überblick
über die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe geben. Ergibt die Gefährdungsbeurtei-
lung, dass bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nur zu einer geringen Gefährdung
der Beschäftigten führen (siehe Nummer 6.2), müssen diese Gefahrstoffe nicht in das
Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden.
(2) Das Gefahrstoffverzeichnis ist auf dem aktuellen Stand zu halten. Es empfiehlt sich, das
Verzeichnis nach der betriebsspezifischen Organisationsstruktur aufzugliedern. Das
Gefahrstoffverzeichnis kann in Papierform oder elektronisch geführt werden.

(3) Das Gefahrstoffverzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:

1. Bezeichnung des Gefahrstoffes (z.B. Produkt- oder Handelsname aus dem Sicher-
heitsdatenblatt),
2. Einstufung des Gefahrstoffes nach CLP-VO (Gefahrenklasse, -kategorie und Ge-
fahrenhinweise (H-Sätze) und ggfs. ergänzende Gefahrenmerkmale und ergänzen-
de Kennzeichnungselemente (EUH-Sätze)) oder sonstige Eigenschaften, die den
Stoff zu einem Gefahrstoff machen,
3. Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,
4. Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausge-
setzt sein können, sowie
5. einen Verweis auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter.
Die Angaben nach Ziffer 1, 2 und 4 sowie die Sicherheitsdatenblätter müssen allen be-
troffenen Beschäftigten und ihren Vertretern zugänglich sein.

(4) Solange noch Stoffe oder Gemische mit einer Kennzeichnung nach der Stoff- bzw. der
Zubereitungsrichtlinie im Betrieb vorhanden sind, kann im Gefahrstoffverzeichnis die
Einstufung nach diesen Richtlinien beibehalten werden.

(5) Das Gefahrstoffverzeichnis kann als Bestandteil der Dokumentation nach Nummer 8
dienen.

Die letzte Version der TRGS hänge ich hier mal an.

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
TRGS-400-20190912.pdf (196.61 KB, 132 Downloads)

Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Gefahrstoffverzeichnis(Eintragungen von Gemischen) [Re: Dome] #30377 10.02.2021 16:37
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Bergmannsheil Offline
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Hallo Dome,
[quote=Dome
Da es sich meistens um Gemische handelt, kann die Liste der Inhaltsstoffe schon mal relativ lang werden. Inwiefern müssen diese Inhaltsstoffe und deren Einstufung im Verzeichnis
angegeben werden? Reichen hier evtl. auch die gefahrenbestimmenden Komponenten?
[/quote]
beim Gefahrstoffverzeichnis reicht die Produkt-/Gemschangabe mit GHS-Kennzeichnung (Piktogramme und H-Sätze, siehe oben).
Die Inhaltsstoffe werden erst bei der Gefährdungsbeurteilung interessant, da dies ja Inhaltsstoffe mit AGW oder sensibiliserenden Eigenschaften sein können.

Die Frage ist bei der Anlage des Gefahrstoffverzeichnisses ja auch, was ihr damit erreichen wollt: Nur Normenerfüllung (dann siehe obigen Beitrag mit dem Zitat aus der GefStoffV bzw. TRGS 400)?
Oder eine Zusammenstellung für die Feuerwehr oder Sachversicherer (dann könnten auch WGK-Angaben aufgenommen werden). Oder auch für die Auswertung durch die FaSI? Dann sollten P-Sätze zusätzlich erfasst werden, evtl. auch Flammpunkt oder andere sicherheitsrelevante Daten.
Bei uns sind zur Auswertung durch die Apotheke auch die ADR-Angaben enthalten.
Zusätzlich sind dem Stoff-Stammdatensatz die Erste-Hilfe-Angaben aus Punkt 4 des SDB zugeordnet. So kann die Notfallaufnahme bei mit Chemikalien verunfallten Personen stoffspezifische Erste-Hilfe-Angaben abrufen.

Es ist also für die Errichtung der Datenbank auch wichtig zu wissen, was mit den Daten (bzw. der gemachten Arbeit) erreicht werden soll.

Zuletzt bearbeitet von Bergmannsheil; 10.02.2021 16:38.

Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Gefahrstoffverzeichnis(Eintragungen von Gemischen) [Re: Bergmannsheil] #30379 11.02.2021 08:47
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Dome Offline OP
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Danke euch beiden, damit habt ihr mir schon mal geholfen smile

Antwort auf
Die Frage ist bei der Anlage des Gefahrstoffverzeichnisses ja auch, was ihr damit erreichen wollt


In erster Linie dient das Verzeichnis der Normerfüllung, da es bisher nichts in der Art bei uns gibt. Da es sich auch um recht viele
Produkte handelt, will ich erstmal nur das nötigste aufnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt weiter füllen.
Ich habe zusätzlich eine sehr umfangreiche ADR-Liste, die ich evtl. auch erweitern kann.

lg
Dome

Re: Gefahrstoffverzeichnis(Eintragungen von Gemischen) [Re: Dome] #30380 11.02.2021 09:35
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Moin,

die Ausdrucksweise "zur Normenerfüllung" lässt mich ein wenig aufhorchen.

Wurde denn einmal geschaut, ob man die TRGS 510 erfüllt oder sogar über den zulässigen Mengen liegen könnte?

Grade brennbare Flüssigkeiten erfordern schnell ein Lager...

Re: Gefahrstoffverzeichnis(Eintragungen von Gemischen) [Re: Michael] #30385 11.02.2021 15:34
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Marco66 Offline
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Tatsächlich habe ich mal ein Gefahrstoffverzeichnis mit Mengenangaben für einen Chemiekonzern erstellt. In der Praxis wurden die dann aber nicht korrekt nachgepflegt . Gerade bei kleinen Laborlagern ist die Fluktuation zu groß, um mit diesem Werkzeug die Mengen nachhalten zu können.
Da macht es mehr Sinn, die maximale Menge pro Gefahrstoffklasse für jeden Lagerplatz vorzugeben.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Gefahrstoffverzeichnis(Eintragungen von Gemischen) [Re: Michael] #30386 11.02.2021 16:41
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Dome Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: Michael
Moin,

die Ausdrucksweise "zur Normenerfüllung" lässt mich ein wenig aufhorchen.

Wurde denn einmal geschaut, ob man die TRGS 510 erfüllt oder sogar über den zulässigen Mengen liegen könnte?

Grade brennbare Flüssigkeiten erfordern schnell ein Lager...


"Normenerfüllung" bedeutet in dem Fall, dass ich ein Verzeichnis erstelle, das den Anforderungen aus der TRGS entspricht. Sicherlich lässt sich das noch zu einem späteren Zeitpunkt erweitern. Die gelagerten Mengen wurden mal überprüft, allerdings war das vor meiner Zeit, das kommt jetzt alles noch mal auf den Prüfstand.

lg
Dome


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