ich erstelle ein Gefahrstoffverzeichnis für einen Großhändler für Medizinprodukte, gelagert werden u.a. Desinfektionsmittel, Instrumentenreiniger usw. in Behältern bis max. 10 Liter.
Da es sich meistens um Gemische handelt, kann die Liste der Inhaltsstoffe schon mal relativ lang werden. Inwiefern müssen diese Inhaltsstoffe und deren Einstufung im Verzeichnis angegeben werden? Reichen hier evtl. auch die gefahrenbestimmenden Komponenten?
Danke schon mal vorab für eure Antworten!
LG Dome
Re: Gefahrstoffverzeichnis(Eintragungen von Gemischen)
[Re: Dome]
#3037510.02.202114:47
das Gefahrstoffverzeichnis wird in der TRGS 400 genauer definiert. Die information findet man auf Seite 13:
5.8 Gefahrstoffverzeichnis (1) Über die ermittelten Gefahrstoffe ist ein Verzeichnis zu führen. Es soll einen Überblick über die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe geben. Ergibt die Gefährdungsbeurtei- lung, dass bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nur zu einer geringen Gefährdung der Beschäftigten führen (siehe Nummer 6.2), müssen diese Gefahrstoffe nicht in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden. (2) Das Gefahrstoffverzeichnis ist auf dem aktuellen Stand zu halten. Es empfiehlt sich, das Verzeichnis nach der betriebsspezifischen Organisationsstruktur aufzugliedern. Das Gefahrstoffverzeichnis kann in Papierform oder elektronisch geführt werden.
(3) Das Gefahrstoffverzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Bezeichnung des Gefahrstoffes (z.B. Produkt- oder Handelsname aus dem Sicher- heitsdatenblatt), 2. Einstufung des Gefahrstoffes nach CLP-VO (Gefahrenklasse, -kategorie und Ge- fahrenhinweise (H-Sätze) und ggfs. ergänzende Gefahrenmerkmale und ergänzen- de Kennzeichnungselemente (EUH-Sätze)) oder sonstige Eigenschaften, die den Stoff zu einem Gefahrstoff machen, 3. Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen, 4. Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausge- setzt sein können, sowie 5. einen Verweis auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter. Die Angaben nach Ziffer 1, 2 und 4 sowie die Sicherheitsdatenblätter müssen allen be- troffenen Beschäftigten und ihren Vertretern zugänglich sein.
(4) Solange noch Stoffe oder Gemische mit einer Kennzeichnung nach der Stoff- bzw. der Zubereitungsrichtlinie im Betrieb vorhanden sind, kann im Gefahrstoffverzeichnis die Einstufung nach diesen Richtlinien beibehalten werden.
(5) Das Gefahrstoffverzeichnis kann als Bestandteil der Dokumentation nach Nummer 8 dienen.
Die letzte Version der TRGS hänge ich hier mal an.
Mit freundlichen Grüßen Marco66
Re: Gefahrstoffverzeichnis(Eintragungen von Gemischen)
[Re: Dome]
#3037710.02.202116:37
Hallo Dome, [quote=Dome Da es sich meistens um Gemische handelt, kann die Liste der Inhaltsstoffe schon mal relativ lang werden. Inwiefern müssen diese Inhaltsstoffe und deren Einstufung im Verzeichnis angegeben werden? Reichen hier evtl. auch die gefahrenbestimmenden Komponenten? [/quote] beim Gefahrstoffverzeichnis reicht die Produkt-/Gemschangabe mit GHS-Kennzeichnung (Piktogramme und H-Sätze, siehe oben). Die Inhaltsstoffe werden erst bei der Gefährdungsbeurteilung interessant, da dies ja Inhaltsstoffe mit AGW oder sensibiliserenden Eigenschaften sein können.
Die Frage ist bei der Anlage des Gefahrstoffverzeichnisses ja auch, was ihr damit erreichen wollt: Nur Normenerfüllung (dann siehe obigen Beitrag mit dem Zitat aus der GefStoffV bzw. TRGS 400)? Oder eine Zusammenstellung für die Feuerwehr oder Sachversicherer (dann könnten auch WGK-Angaben aufgenommen werden). Oder auch für die Auswertung durch die FaSI? Dann sollten P-Sätze zusätzlich erfasst werden, evtl. auch Flammpunkt oder andere sicherheitsrelevante Daten. Bei uns sind zur Auswertung durch die Apotheke auch die ADR-Angaben enthalten. Zusätzlich sind dem Stoff-Stammdatensatz die Erste-Hilfe-Angaben aus Punkt 4 des SDB zugeordnet. So kann die Notfallaufnahme bei mit Chemikalien verunfallten Personen stoffspezifische Erste-Hilfe-Angaben abrufen.
Es ist also für die Errichtung der Datenbank auch wichtig zu wissen, was mit den Daten (bzw. der gemachten Arbeit) erreicht werden soll.
Zuletzt bearbeitet von Bergmannsheil; 10.02.202116:38.
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Gefahrstoffverzeichnis(Eintragungen von Gemischen)
[Re: Bergmannsheil]
#3037911.02.202108:47
Danke euch beiden, damit habt ihr mir schon mal geholfen
Antwort auf
Die Frage ist bei der Anlage des Gefahrstoffverzeichnisses ja auch, was ihr damit erreichen wollt
In erster Linie dient das Verzeichnis der Normerfüllung, da es bisher nichts in der Art bei uns gibt. Da es sich auch um recht viele Produkte handelt, will ich erstmal nur das nötigste aufnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt weiter füllen. Ich habe zusätzlich eine sehr umfangreiche ADR-Liste, die ich evtl. auch erweitern kann.
lg Dome
Re: Gefahrstoffverzeichnis(Eintragungen von Gemischen)
[Re: Dome]
#3038011.02.202109:35
Tatsächlich habe ich mal ein Gefahrstoffverzeichnis mit Mengenangaben für einen Chemiekonzern erstellt. In der Praxis wurden die dann aber nicht korrekt nachgepflegt . Gerade bei kleinen Laborlagern ist die Fluktuation zu groß, um mit diesem Werkzeug die Mengen nachhalten zu können. Da macht es mehr Sinn, die maximale Menge pro Gefahrstoffklasse für jeden Lagerplatz vorzugeben.
Mit freundlichen Grüßen Marco66
Re: Gefahrstoffverzeichnis(Eintragungen von Gemischen)
[Re: Michael]
#3038611.02.202116:41
die Ausdrucksweise "zur Normenerfüllung" lässt mich ein wenig aufhorchen.
Wurde denn einmal geschaut, ob man die TRGS 510 erfüllt oder sogar über den zulässigen Mengen liegen könnte?
Grade brennbare Flüssigkeiten erfordern schnell ein Lager...
"Normenerfüllung" bedeutet in dem Fall, dass ich ein Verzeichnis erstelle, das den Anforderungen aus der TRGS entspricht. Sicherlich lässt sich das noch zu einem späteren Zeitpunkt erweitern. Die gelagerten Mengen wurden mal überprüft, allerdings war das vor meiner Zeit, das kommt jetzt alles noch mal auf den Prüfstand.