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Welches Recht bei Export in ein Nicht-EU-Land #30416 17.02.2021 11:35
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ManfredM Offline OP
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Hallo zusammen,
ich habe folgende Fragen:
1. wir verschicken einen Gefahrstoff mit der UN 1987 u.A. nach Indien.
Muss der Sendung ein SDB nach europäischem oder nach indischem Recht und in indischer Sprache beigefügt werden?
Nach europ. Recht sind nur die Piktogramme GHS02 Flamme und GHS 07 Ausrufezeichen auf SDB und Label.
Auf dem indischen SDB kommt noch GHS 08 Gesundheitsgefahr hinzu.
2. bezieht sich auf die Etikettierung.
Müssen die Gebinde mit einem Label nach europ. oder nach indischem Recht und auch in indischer Sprache versehen werden?
Ich konnte in den Vorschriften keine echte Lösung finden!

Danke für eure Hilfe!

Manfred

Re: Welches Recht bei Export in ein Nicht-EU-Land [Re: ManfredM] #30417 17.02.2021 12:20
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Claudi Online
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Es kommt darauf an, wo das Material in Verkehr (also auf den Markt) gebracht wird. Wenn das wohl in Indien passiert, dann müsst ihr nach indischem Recht (also deren Umsetzung des GHS, die von unserem CLP abweichen wird) kennzeichnen und ein entsprechendes SDB liefern.

Ob das indisch sein muss oder ggf. auch englisch sein darf (oder mehrsprachig sein muss), hängt auch wieder von den indischen Regelungen ab.

Bitte nicht Gefahrstoff und Gefahrgut vermischen. Das SDB muss den Transport nicht zwingend begleiten (wird aber ggf. vom Zoll verlangt weil die bei der Einfuhr auch das indisches GHS checken). Es mag auch noch Abweichungen geben, wenn ein Material nicht in Indien auf den Markt kommt sondern z. B. nur innerhalb der eigenen Firma (Niederlassung) verwendet wird, also keine entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung nach Dritte erfolgt.

Re: Welches Recht bei Export in ein Nicht-EU-Land [Re: Claudi] #30419 17.02.2021 12:25
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Michael Offline
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... indisches GHS klingt witzig.

Steht das G nicht vor "globally"?

Warum haben die Inder da eine Kennzeichnung mehr?

Re: Welches Recht bei Export in ein Nicht-EU-Land [Re: Claudi] #30421 17.02.2021 12:46
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ManfredM Offline OP
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Hallo Claudi, das Material wird in Deutschland in Verkehr gebracht. Wir stellen es her, und es wird von Deutschland in unsere eigene Werke in Nicht-EU-Länder verschickt.
Deshalb kursieren bei uns unterschiedliche Auffassungen. die einen meinen man müsse SDBs von beiden Ländern beifügen,
und ebenfalls Labels in beiden Sprachen auf den Gebinden anbringen.
Natürlich beides, SDB und Label, nach indischem Recht sowie in Hindi.
Und wie schon gesagt, ich finde in keiner Vorschrift eine deutliche Aussage.

Re: Welches Recht bei Export in ein Nicht-EU-Land [Re: ManfredM] #30422 17.02.2021 13:09
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aw_ Offline
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Moin,
genaueres findest Du in den Leitlinien der ECHA.
z.B. Leitlinien zur Erstellung von SDB: Link
und Leitlinien zur Kennzeichnung: Link
Viel Erfolg!
gruss..aw

Re: Welches Recht bei Export in ein Nicht-EU-Land [Re: aw_] #30424 17.02.2021 13:54
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ManfredM Offline OP
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Ursprünglich geschrieben von: aw_
Moin,
genaueres findest Du in den Leitlinien der ECHA.
z.B. Leitlinien zur Erstellung von SDB: Link
und Leitlinien zur Kennzeichnung: Link
Viel Erfolg!
gruss..aw


Moin aw,
das kenne ich schon alles, aber es geht keine klare Aussage aus den Vorschriften hervor welches Recht zur Anwendung kommt. Das ist das Problem!
Ich werde jetzt das Problem so lösen, dass ich der Sendung im Paket ein SDB nach indischem Recht in Hindi beilege, und die Gebinde mit beiden Labels beklebe.
Falls ich noch zu weiteren Erkenntnissen komme, werde ich wieder posten.

Vielen Dank schon mal an alle!

Re: Welches Recht bei Export in ein Nicht-EU-Land [Re: ManfredM] #31067 18.06.2021 09:15
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Doppeltes_P Offline
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Guten Tag,
in Indien ist aktuell noch kein GHS implementiert. Aktuell wird von den Behörden in Indien an einer Implementierung gearbeitet. Durch die Corona-Krise ist es hier aber zu Verschiebungen gekommen. Wann das GHS in Indien final implementiert wird steht momentan noch nicht fest. Eventuell passiert dies aber schon in der zweiten Jahreshälfte 2021. Aktuell geplant ist, dass die 8. Version des UN-GHS, unter Anwendung von "Building Blocks", eingeführt werden soll.
Hier sieht man wieder, dass ein global einheitliches System einzuführen wohl immer Zukunftsmusik bleiben wird, auch wenn durch GHS schon sehr vieles besser geworden ist und es mit Sicherheit auch der richtige Weg ist. Es gibt den großen Baukasten des UN-GHS. Führt ein Land nun GHS ein (auch bei Aktualisierungen nach der Einführung), dann kann es sich wie bei einem Baukasten einzelne Bausteine aus dem UN-GHS herausnehmen und so seine nationale GHS-Version implementieren. So ist z.B. im US-GHS keine Umweltgefahr umgesetzt oder in der EU sind nicht alle Gefahrenklassen der Akuten aquatischen Toxizität aus dem UN-GHS umgesetzt. Zudem gibt es manchmal unterschiedliche Grenzwerte für die Einstufung. Insgesamt resultiert dies manchmal in unterschiedlichen Einstufungen zwischen verschiedenen Regionen der Welt.
Hinsichtlich der Kennzeichnung kann man sich zunächst an der PIC-Verordnung (Artikel 2) orientieren. Hier heißt es, dass Chemikalien, wenn sie aus der EU ausgeführt werden, so verpackt und gekennzeichnet werden müssen, als wenn sie in der EU in Verkehr gebracht werden. Es ist also ein CLP-Etikett in der jeweiligen Landessprache erforderlich.
Da in Indien noch kein GHS implementiert ist, kann man empfehlen, dass man hier die aktuelle Version des UN-GHS (Einstufung & Kennzeichnung) anwendet. Da bei Eintreffen in einen Rechtsraum die Regelungen erfüllt sein sollen/ müssen (also im Hafen oder am Flughafen in Indien), sollte man die Gebinde bereits hier mit einem Etikett nach UN-GHS versehen. In diesem Fall am besten in Hindi, alternativ auch in Englisch.
Die Mitgabe eines Sicherheitsdatenblattes wird in keinen Regularien gefordert, da es sich dabei nicht um ein offizielles Transportdokument handelt. Dennoch kann es Sinn machen ein Sicherheitsdatenblatt nach UN-GHS in Hindi, alternativ in Englisch, mitzugeben, da solch ein Dokument gerne mal bei der Zoll-Kontrolle oder Logistik-Dienstleistern eingefordert wird.


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