Guten Morgen,
kaum hat man mal einen Tag frei, kommt das Gesundheitsthema:
Unter welcher/n UN-Nummer/n und in welchen Verpackungen werden bei Ihnen Abfälle aus der Behandlung von Corona Patienten bzw. Zellkulturen (Petrischalen) aus dem Laborbereich zum Transport übergeben. Für Hinweise wäre ich dankbar. Ist eine Einstufung unter UN 3291 ... noch möglich? Ist eine Einstufung in Kategorie A der Klasse 6.2 zwingend erforderlich?
Kategorie A der Klasse 6.2 schon mal gar nicht, auch UN3291 ist nicht nötig (außer bei Laborabfällen).
Das RKI hatte lange Zeit bei Maßnahmen zur Covid-19-Entsorgung nur kurz auf die LAGA-Vollzugshilfe M18 verwiesen (
https://www.rki.de/DE/Content/Infek...n/Downloads/LAGA_2015_Vollzugshilfe.html). Danach sind sie wohl ziemlich gelöchert worden. Für zwei Tage wurde dann beschrieben, dass Covid-19-kontaminierte Abfälle als UN3191, AS 180103* zu entsorgen seien, bis sie wohl noch einmal die LAGA-Vollzugshilfe richtig gelesen hatten und ihre Hinweise verbessert haben.
Die aktuellen Hinweise (
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html, ca. Mitte der Seite) sind seit Frühjahr 2020 so online.
In Reihen der Krankenhausabfallwirtschaftler wird dies als richtige und praktikable Interpretation gesehen.
Bei uns werden Abfälle, die aus der Behandlung von Covid-19-Patienten stammen (und wir hatten Anfang des Jahres einige!), als AS 180104 entsorgt, Abfälle aus der PCR-Diagnostik (in unserem eigenen Labor) als AS 180103, so wie die mikrobiologischen Platten auch.