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Codierungswirrwarr am Fass... #3055 26.07.2005 12:24
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Selzburger Offline OP
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Guten Tag,

ich eine Frage zu der Verpackungscodierung an einem Fass, dass für brennbare Flüssigkeiten (UN 1263, Farbe) eingesetzt werden soll.

In erster Linie interessiert mich, ob überhaupt relevant ist, wenn ein Code auf dem Deckel eines 1A2-Fasses erscheint, welches schon an der Seite mit einem Code versehen ist.

Wir haben nämlich von einem Lieferanten Fässer mit der seitlich unten aufgebrachten Codierung "UN 1A2 / Y / 150 / 05 / D / ..."

Nun wurden diese Fässer mit Deckeln ausgeliefert, auf denen der Code "UN 1A2 / X420 / S / Y 150 / 05 ..." eingestanzt ist.

Lt. Fasshersteller ist dies egal, da diese Deckel sowohl für Feststoffe als auch für flüssiges Gefahrgut erlaubt seien.

(Abgesehen davon ist auf der Unterseite des Fasses die Codierung "1A2 / Y1.8 / 200 / 03" zu lesen... Sollte die Seitenprägung nicht eine Kopie der Bodenprägung sein?)

Bin gespannt auf Antworten,
mfg
Selzburger


Chef: ".. gibt's da keine Vorschrift?! Was sollen wir jetzt tun??" Kollege: "Verstand einschalten?"
Re: Codierungswirrwarr am Fass... [Re: Selzburger] #3056 26.07.2005 13:17
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Ritchie Offline
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Hallo,

handelt es sich dabei um rekonditionierte Fässer?

Ich hatte mal einem ähnlichen Fall. Unser Lieferant konnte damals ein Zertifikat vorlegen, das bestätigte, dass er Fässer "umbauen" darf.

Gruß
R.

Re: Codierungswirrwarr am Fass... [Re: Ritchie] #3057 26.07.2005 13:36
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Selzburger Offline OP
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Hallo,



Antwort auf


handelt es sich dabei um rekonditionierte Fässer?





Es sind tatsächlich rekonditionierte Fässer.



Antwort auf


Ich hatte mal einem ähnlichen Fall. Unser Lieferant konnte damals ein Zertifikat vorlegen, das bestätigte, dass er Fässer "umbauen" darf.





Interessant. Von wem wurde das Zertifikat denn ausgestellt und was genau sagte das aus? Wurde speziell auf den Code eingegangen?



Dann müsste man ja eigentlich für evtl. Kontrollen dem Kraftfahrer eine Kopie des Zertifikates mitgeben, wenn er in diesen Fässern Gefahrgut transportiert!



selzburger


Chef: ".. gibt's da keine Vorschrift?! Was sollen wir jetzt tun??" Kollege: "Verstand einschalten?"
Re: Codierungswirrwarr am Fass... [Re: Selzburger] #3058 26.07.2005 14:13
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Kiwi Offline
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Hallo!
Ich hatte auch mal einen ähnlichen Fall. Dabei sind mir die unterschiedlichen Kodierungen an Seite und Boden des "rekonditionierten" Fasses aufgefallen (zumindest stimmten hier die Angaben auf Deckel und Seite überein!). Der Hersteller gab an, dass er eine Zulassung von der BAM (Zertifikat wurde ebenfalls zur Verfügung gestellt) hatte, Fässer "umzuarbeiten". In diesem Fall u.a. von 1A1 zu 1A2. Es handelt sich dann nicht um rekonditionierte Fässer, die ja die vorgeschriebenen Angaben "..Jahr der Rekonditionierung... R" gem. ADR 6.1.3.8 hinter der Kodierung aufweisen müssten, sondern tatsächlich um "neue" umgearbeitete Fässer. Die abweichende Markierung unten am Fass muss sogar erhalten bleiben, da der Hersteller nur Fässer umarbeiten durfte und nicht neue herstellen durfte. Dies war durch die verscheidenen Markierungen nachzuweisen.

Ich glaube nicht, dass der Fahrer in einem solchen Fall die Herstellerzulassung mitführen muss. Dies wird nirgendwo im ADR gefordert. Außerdem ist die Eignung der Fässer ja schließlich überprüft worden (vorrausgesetzt die Kodierung stimmt mit den Vorgaben im ADR überein!).
Gruß Kiwi

Re: Codierungswirrwarr am Fass... [Re: Kiwi] #3059 26.07.2005 17:47
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Selzburger Offline OP
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Hallo,
Antwort auf
Außerdem ist die Eignung der Fässer ja schließlich überprüft worden (vorrausgesetzt die Kodierung stimmt mit den Vorgaben im ADR überein!).


Nur ist eben irritierend, dass auf dem Deckel das "S" im Code auftaucht und dies ja bedeutet: Feste Stoffe (bzw hochviskose). Deshalb der Gedankengang, dass sich evtl. ein Überwacher daran stören könnte (auch wenn am Fass selbst die Codierung ohne "S" steht).


Chef: ".. gibt's da keine Vorschrift?! Was sollen wir jetzt tun??" Kollege: "Verstand einschalten?"
Re: Codierungswirrwarr am Fass... [Re: Selzburger] #3060 02.08.2005 12:41
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Selzburger Offline OP
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Es handelt sich wohl tatsächlich um eine Doppelzulassung des Deckels, die dann entsprechend der Codierung am Rumpf gilt.

Mal schauen, ob im aktuellsten ADR-Text schon Doppelzulassungen bei den Beispielen der Verpackungscodierungen aufgeführt sind...


Chef: ".. gibt's da keine Vorschrift?! Was sollen wir jetzt tun??" Kollege: "Verstand einschalten?"

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