Hallo Claudi,

hier im Forum war doch eine/r Spezialist/in für die Klasse 7. Vielleicht kann der/die Forumsteilnehmer/in dir weiterhelfen. Du musst eine Person finden, die sich bei den radioaktiven Stoffen und im Gefahrgutrecht Klasse 7 sehr gut auskennt und Praxiserfahrung hat. Meines Wissens sind das z.B. Firmen, die Produkte mit geringer Aktivität an Ärzte etc. versenden. Oder Behörden, die radioaktive Stoffe verschiedener Aktivitäten im Auftrag aus Einrichtungen abholen, bei denen radioaktive Stoffe anfallen. Die dürften eine hohe Praxiserfahrung und gute Kenntnisse mit den rechtlichen Vorschriften in diesem Bereich haben. In Hessen gibt es z.B. so eine die Sammelstelle für radioaktive Abfälle. Eventuell gibt es so etwas in anderen Bundesländern. Bei der Klasse 7 werden oftmals wegen nicht ausreichender spezifischer Kenntnisse unnötige Maßnahmen eingeleitet. Das geht schon bei den Messungen los. So kann es durchaus vorkommen, dass jemand einen Messlehrgang von 3 Wochen besucht hat. Und dann trotzdem beim Einsatz eine falsche Einstellung/Ablesung am Messgerät vorgenommen hat.

Gruß Wolfgang