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Bleibatterien verbaut in Geräten- Klassifizierung #30571 07.03.2021 17:45
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sonnenblume85 Offline OP
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Hallo an alle,

wir haben ein medizinisches Gerät, welches mit einer Bleibatterie (UN 2800) betrieben wird.
Der Versand soll gemäß ADR, IMDG und IATA erfolgen.

So nun die Frage: Kann ich als UN 2800 deklarieren oder doch UN 3363?

Eigentlich würde ich als UN 3363 deklarieren. Dies ist wohl korrekt, aber deutlich schwieriger und auch im Luftverkehr und Seeverkehr deklariertes Gefahrgut. Wenn ich UN 2800 wähle, bin ich fast aus allem raus.

Die UN-Nummer die hier gilt ist UN3363 Gefährliche Güter in Geräten, da die Batterie ja festverbaut in einem Gerät ist.
Diese UN-Nummer ist im ADR/RID als Übergang bis 31.12.2022 freigestellt.
Wenn wir unter 1L Batterieflüssigkeit bleiben, ist das Gerät auch danach noch freigestellt, solange die Batterie sicher verbaut wurde. Also bei normalen Beförderungsbedingungen darf es keinen Austritt geben.
IMDG-Code: Hier ist die UN 3363 anwendbar, wenn es weniger als 1 L Batterieflüssigkeit sind. Kennzeichnung nach Klasse 9. IMO Erklärung nötig.
IATA DGR: Passagier- oder Frachtflugzeug möglich. Keine Verpackungsprüfung notwendig. Starre Außenverpackung reicht. Hier dürfen es nicht mehr als 0,5 L Batterieflüssigkeit sein. Hier muss nach KL. 9 gekennzeichnet werden. Shippers ist auch notwendig.
Sie müssen bei allen Verkehrsträgern Ausrichtungspfeile auf zwei gegenüberliegenden Seiten anbringen.

Bei einer Deklaration als UN 2800:
Wir haben hier auslaufsichere Blei-Vliess Batterien verbaut in Geräten.
Wenn ich das richtig sehe, fällt der Transport dieser Geräte auf der Straße/See und Luft nicht unter Gefahrgut. Ich muss nur den Vermerk „Not restricted as per A67“ auf dem Transportauftrag im Luftverkehr angeben.

Was seht ihr als richtig an?

Die festverbaute Batterie ist im Gerät genauso sicher wie einzeln.

Vielen Dank für eure Hilfe

Re: Bleibatterien verbaut in Geräten- Klassifizierung [Re: sonnenblume85] #30572 07.03.2021 20:14
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Nico Offline
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Hallo,

ist die UN 2800 denn integraler Bestandteil des Gegenstandes?
Für UN 3363 gilt:
Diese Eintragung ist nur anwendbar für Gegenstände, wie Maschinen, Geräte oder Einrichtungen, die gefährliche Güter als Rückstände oder als integralen Bestandteil des Gegenstandes enthält.

Wenn es sich nur um UN2800 handelt, die rausgenommen und ausgetauscht weerden kann, dann wäre es für ich UN 2800

Gruss
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Bleibatterien verbaut in Geräten- Klassifizierung [Re: sonnenblume85] #30573 08.03.2021 09:01
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Claudi Offline
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Hallo,

UN3363 ist selten richtig nach meiner Erfahrung (da es oft spezifischere Eintragungen gibt, nicht übersehen/ nicht gesucht werden).

Meiner Ansicht nach wäre hier UN3171 BATTERIEBETRIEBENES GERÄT, 9 richtig.

Ausschlaggebend ist die SV388, ist der zwar hauptsächlich beschrieben wird, was alles ein Fahrzeug ist aber auch die Geräte werden erwähnt:

"Die Eintragung der UN-Nummer 3171 gilt nur für Fahrzeuge, die durch Nassbatterien, Natriumbatterien, Lithium-Metall-Batterien oder Lithium-Ionen-Batterien, und für Geräte, die durch Nassbatterien oder Natriumbatterien angetrieben und mit diesen Batterien im eingebauten Zustand befördert werden." (klar, denn Geräte mit Lithiumbatterien wären UN3481 oder UN3091)

Im IMDG-Code gibt es dann dafür die SV 971 mit einer wunderschönen Freistellung von allem: Batteriebetriebene Geräte dürfen nur unter der Voraussetzung befördert werden, dass die Batterie keine Anzeichen für eine Undichtheit aufweist und gegen Kurzschluss geschützt ist. In diesem Fall finden die übrigen Vorschriften dieses Codes keine Anwendung.


Zuletzt bearbeitet von Claudi; 08.03.2021 09:02.
Re: Bleibatterien verbaut in Geräten- Klassifizierung [Re: Claudi] #30608 10.03.2021 13:29
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sonnenblume85 Offline OP
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OP Offline
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Beiträge: 126
Hallo an alle,

UN3171 scheint mir für alle Verkehrsträger am Besten.

Vielen Dank für eure Hilfe!


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