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Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Chefkoch] #30654 19.03.2021 09:09
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Claudi Offline
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Artikel 17 ist das normale Etikett mit allen Elementen.

Bei den Behältnissen bis 125 ml gelten die Ereichterungen nur für Stoffe/ Gemische mit den dort genannten Eigenschaften. Hat der Stoff/ Gemisch eine Eigenschaft, die dort nicht aufgezählt ist (zB Aspirationsgefahr), dann entfällt die Erleichterung.
Einen Stoff/ Gemisch, der/das alle diese Eigenschaften gleichzeitig haben kann, kann es gar nicht geben.

Nochmals meine Empfehlung: such ein anderes Öl, was am besten gar kein Gefahrstoff ist (gibt es) bzw. maximal H412 hat oder kauf dir professionelle Beratung ein, sonst geht irgendwas schief.
Wo du auch nicht rauskommst ist das Thema AwSV bei wassergefährdenden Stoffe (WGK, haben die Öle alle), Produkthaftung wenn du Inverkehrbringer bist, kA was es da noch an Vorschriften gibt bzgl. Reach, irgendwelcher zukünftiger Änderungen bzgl. Inhaltsstoffen...

Schau besser, ob du einen professionelle Lieferanten findest, der dir das gewünschte Öl in solch kleinen Behältnissen in seiner Verantwortung unter seinem Namen liefern an, dann hat er auch die meiste Verantwortung.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 19.03.2021 09:11.
Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Claudi] #30661 22.03.2021 11:03
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Marco66 Offline
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Hallo,

ich kann nur bekräftigen, was Claudi hier zusammengefasst hat.
Eine Reduktion der Etiketteninformationen ist nicht möglich.
Suche einen Lieferanten, der das Produkt in kleinen Gebinden anbietet.


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Marco66] #30665 22.03.2021 14:29
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M.A.T. Offline
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Hallo, Chefkoch,
und noch ein kleiner Hinweis: falls Stoffe eine WGK haben (wie oben gesagt, sehr wahrscheinlich), ist nach Handelsrecht (nicht GG-Recht) der Beförderer darauf hinzuweisen. Das beeinflußt dann die Routenwahl, soweit Sperrstrecken nach StVO berührt sind.
Gruß
M.A.T.

Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: M.A.T.] #30666 22.03.2021 14:44
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Michael Offline
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, Chefkoch,
und noch ein kleiner Hinweis: falls Stoffe eine WGK haben (wie oben gesagt, sehr wahrscheinlich), ist nach Handelsrecht (nicht GG-Recht) der Beförderer darauf hinzuweisen. Das beeinflußt dann die Routenwahl, soweit Sperrstrecken nach StVO berührt sind.
Gruß
M.A.T.


Hallo M.A.T.,

das finde ich interessant. Könntest Du das belegen?

Michael

Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Michael] #30667 22.03.2021 14:58
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Gerald Online
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Hallo Michael,
Antwort auf
Könntest Du das belegen?


Das steht in der StVO unter www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/StVO.pdf Seite 52 Lfd. Nr. 43, denn da steht "Wer ein Fahrzeug führt, darf die Straße mit mehr als 20 l wassergefährdender Ladung nicht benutzen."

Und hier geht es um die Ladung und damit trifft es auch auf die Privatperson zu und nicht nur im gewerblichen Bereich. Du fährst also zum Baumarkt kaufst 21 Liter Terpentin und schon ist die Durchfahrt gesperrt, wenn auf der Straße das Verkehrszeichen 269 steht und Du mit Deinem Auto fährst. Dies gilt schon seit dem 01.04.2013, es ist kein Aprilscherz!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Gerald] #30668 22.03.2021 16:32
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Michael Offline
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Daraus kann ich aber noch nicht zwingend eine Mitteilungspflicht des Absenders gegenüber dem Beförderer herleiten. Zumal ja die allgemeine Formulierung in der STVZO schon bei WGK 1 ziehen müsste, das wäre ja ordinäres Spüli schon...

Bei GG ist dies ja eindeutig in der GGVSEB geregelt...

Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Michael] #30669 22.03.2021 17:00
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Gerald Online
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Hallo Michael,
Antwort auf
Zumal ja die allgemeine Formulierung in der STVZO schon bei WGK 1 ziehen müsste, das wäre ja ordinäres Spüli schon...


Da könntest Du vielleicht sogar Recht haben, kommte eben immer auf die Kennzeichnung im Bezug für einen wassergefährdenden Stoff auf der Verpackung an.

In der Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung Drucksache 428/12 vom 26.07.2012 steht auf Seite 157 zu Zeichen 269:
"Die Begrenzung des Zeichens 269 auf „20 Liter“ erfolgt aus folgenden Erwägungen: Das Verbot nach dem vormaligen Zeichens 269 bezog sich auf jegliche wassergefährdende Ladung ohne Gewichts- oder Literbeschränkung, so dass auch der Transport einer Dose Lackfarbe mit einem Fahrrad bei der alten Fassung des Zeichens 269 untersagt wäre. Infolgedessen war hier eine Grenze anzugeben. Das Zeichen 269 i. d. F. von 1971 hatte eine Literbegrenzung von 3.000 l. Nach der damaligen amtlichen Begründung erfolgte die Grenzziehung nach Anhörung von Sachverständigen, die u. a. die Größe der auf dem Markt befindlichen Tankfahrzeuge und die zu Aufräumungsarbeiten vorhandenen Geräte berücksichtigt haben, die sich mit internationalem Vorschlag decke. Als wassergefährdend galten seinerzeit vor allem Erdöl, Benzin, Dieselkraftstoff, Petroleum, Heizöl und Teeröl, aber auch Säuren und Laugen. Infolge der Erweiterung wassergefährdender Stoffe wurde 1988 die Literbegrenzung gestrichen, weil auch Kleinstmengen, z. B. von Giften, bereits das Grundwasser beeinträchtigen können. In der Begründung wurde darauf hingewiesen, dass nach den RL für Trinkwasserschutzgebiete „DVGW-LAWA-Arbeitsblatt W 101“ der Transport wassergefährdender Stoffe in der Schutzzone II und damit auch in der Schutzzone I gefährlich und i. d. R. nicht tragbar sei. Dementsprechend enthalten die RVO für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten regelmäßig Verbote für Transporte wassergefährdender Stoffe in der Schutzzone II. Eine solche Beschilderung sei derzeit nach der StVO nicht möglich. Der Sinngehalt des Zeichens 269 sollte daher in einem generellen Verbot des Transports wassergefährdender Stoffe bestehen; durch Zusatzbeschilderung könnte dann eine höhere Ladung zugelassen werden (VkBl. 1988, 226)."

Und so ganz nebenbei, wird ein Erstverstoß mit 100€ und einen Punkt in Flensburg und bei einen Zweitverstoß 250€; 1 Punkt in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot geahndet!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Gerald] #30670 22.03.2021 17:04
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Michael Offline
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Wassergefährdung ist nicht zwingend auf den Verpackungen gekennzeichnet.

Entgegen GHS handelt es ich hier um eine reine Deutsche Nummer....

Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Michael] #30671 22.03.2021 18:11
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Gerald Online
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Hallo Michael,
Antwort auf
um eine reine Deutsche Nummer....


Ich gehe mal davon aus, das Du die Festlegung in der StVO meinst, und da muss ich Dir leider wiedersprechen.

Denn im Europäischen Zusatzübereinkommen von 1971 zum Übereinkommen Straßenverkehrszeichen von 1968 heißt es zu dem Zeichen: "No entry for vehicles carrying more than a certain quantity of substances liable to cause water pollution" (Kein Eintrag für Fahrzeuge, die mehr als eine bestimmte Menge der Stoffe, die Wasserverschmutzung verursachen). Denn dieses Verkehrszeichen gibt es z.B. auch in Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien u.s.w.

Nur im Bezug der Mengenbeschränkung von 20l gebe ich Dir Recht, und hier muss ich aber sagen, bloß gut, denn sonst würde so manche Privatperson, wenn sie vom Baumarkt kommt, mit einem Bußgeld oder sogar mit einem Monat Fahrverbot rechnen müssen. Die 20 Liter Reglung gibt es seit 01.04.2013, davor waren es - 0 Liter -!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Mineralöl Kleinmengen Kennzeichnen [Re: Gerald] #30672 22.03.2021 18:46
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Claudi Offline
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Die WGK ist eine hauptsächlich deutsche (und österreichische?) Nummer. Oft findet man dazu gar nix im SDB (leider).

In der Praxis scheint es mir, dass Einhaltung des Verkehrszeichens 269 eher seltenst geahndet werden - wenn, dann eher bei offensichtlichen Sachen wie Mineralöltankwagen.

Mit den kleinen Ölfläschchen wäre die WGK auch das geringste Problem, sowohl was Lagerung (vernünftige Fläche, ausgelaufenenes Produkt schnell und einfach zu beseitigen...) als auch Info an Transporteure angeht.

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