Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Nebenjob IATA DGR #3065 03.08.2005 12:54
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Sehr geehrte Mitglieder dieses Forums,

vor 3 Jahren hatte ich einen Kurs zur IATA DGR (Vollschulung - Personenklasse 6) besucht. Mittlerweile habe ich den Arbeitgeber gewechselt und die "Lizenz" ist auch abgelaufen. Nun ist mein früherer Arbeitgeber an mich herangetreten, ob ich nicht wieder als Nebenjob für ihn Gefahrgut verpacken möchte. (Ich werde natürich auch den Kurs wieder besuchen).Es handelt sich immer um Methanol, das verschickt werden soll. Da natürlich das Übertragen an Dritte nicht erlaubt ist, hätte ich mir vorgestellt, dass ich ein Gewerbe anmelde. Nun stellt sich für mich die Frage wie ich mich absichern muss. Ist eine Versicherung notwendig (da ja die Strafen sehr hoch sind)? Woher bekomme ich die "Emergency response number" und wie teuer ist solch ein Vertrag? Wie kann ich das verpackte Gefahrgut an den Flughafen bringen? Ich wohne sehr nahe am Flughafen (5 km) und möchte nicht eine Spedition damit beauftragen. Gibt es bei ADR auch eine Art Limited Quantities, sodass ich es persönlich dort hinfahren kann oder/und muss ich zusätzlich noch den ADR Kurs besuchen? Dies sind sehr viele Fragen auf ein mal, doch nach Besuch dieses Forums bin ich mir sehr sicher, dass hier sehr erfahrene und kompetente Mitglieder vetreten sind, die mir die ein oder andere Fragen beantworten können. Vielen Dank schon jetzt.

Re: Nebenjob IATA DGR #3066 03.08.2005 15:20
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
G. Homann Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
Hallo Sandro,

mit der Anmeldung eines Gewerbes wirst Du selbst zum Unternehmer. Wäre erst mal zu prüfen, ob Du mit Deinen Transportumfängen nicht einen Gefahrgutbeauftragten bestellen musst (GbV § 1b). Solltest Du davon befreit sein, wäre es wahrscheinlich trotzdem hilfreich, wenn Du den Lehrgang absolvierst, da Du im Straßentransport zum Flughafen tatsächlich auch Erleichterungen bzw. Befreiungen des ADR in Anspruch nehmen kannst ( Begrenzte Mengen (LQ) gem. Kapitel 3.4 ADR bzw. Freistellung gem. UA 1.1.3.6), die jedoch auch immer unterwiesenes Personal nach Kapitel 1.3 bzw. 8.2.3 und GbV § 6 voraussetzen! Du wärst dann praktisch dein eigener Gefahrgutbeauftragter und sonstige verantwortliche Person in Personalunion. Wenn Du allerdings bei Deinem alten Brötchengeber eine Nebentätigkeit annimmst, kann der Dich doch auch wieder zur beauftragten Person bestellen und alles wäre wie früher, oder?!
Gegen Geldbuße bei OWi`s bzw. Geld- oder Freiheitsstrafe bei Straftaten kannst Du Dich leider nicht versichern, empfehlenswert wäre aus meiner Sicht aber eine entsprechende Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Habe ich aber keine eigene Erfahrung, da ich kein Unternehmer bin.
Zum Thema Notfall- TelNr. gab es schon mal einen Thread im Forum, da gibt es wohl Dienstleister an Flughäfen, die diese Leistung anbieten.
Ich hoffe, Dir ein wenig weitergeholfen zu haben.

Gruß aus München
Günther Homann

Re: Nebenjob IATA DGR #3067 06.08.2005 01:22
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 85
AvDeventer Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 85
Hallo Sandro,
erstmal meinen glückwunsch, dass Dein ehemaliger Arbeitgeber wieder auf Dich zu gekommen ist...Du musst wohl wirklich gute Qualitäten haben. Also mal vorneweg...eine Versicherung gegen evtl. OWis oder Sonstiges geht leider nicht. Dir wird immer unterstellt, dass Du entsprechend ausgebildet bist und daher dürften Dir eigentlich keine Fehler passieren. Einige Gerichte sehen das Gott sei Dank anders, nur die Versicherungen nicht. Du wirst also keine Versicherung finden, die Dir ein "rund um Sorglos-Paket" verkauft.
Ich bin mir allerdings auch nicht ganz sicher, ob die PK 6 für Dich als "Verpacker" die richtige Ausbildung ist.
Meines Erachtens müsstest Du als Verpacker und als "Spediteur", wenn Du denn nicht nach ADR befreit bist und die ganze Geschichte an den Luftverkehr übergeben willst, dch mindestens mal 1, 2...evtl 3,4 oder 5 und dann...für den Luftverkehr Kategorie 6 haben, oder liege ich da falsch?
Es gibt viele Spezies die der Meinung sind, mit der PK 6 ist alles abgedeckt....weit gefehlt. Informiere Dich doch mal beim LBA UND bei Deiner zuständigen IHK.
Nur mal ein Beispiel: Ein PK 6 ausgebildeter Mitarbeiter belädt einen Luftfrachtcontainer im guten Gewissen das er ja für den Luftverkehr die "vermeintlich intensivste" Ausbildung erhalten hat. Bei einer Kontrolle in den Staaten wurde aber gerade dieser Sachverhalt ausser Kraft gesetzt. Eine Mitarbeiter der Luftfracht verlädt MUSS nach PK 8 ausgebildet sein!!
Du siehst, es ist nicht alles so einfach wie es sich liest!
Bei Deiner selbstständigen Tätigkeit wünsche ich Dir viel Erfolg.

Viele Grüße aus NRW
A.v.Deventer

Re: Nebenjob IATA DGR #3068 08.08.2005 13:48
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 81
Erwin Sigrist Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 81
Hallo Sandro
Es gibt verschiedene Anbieter von "Emergency-contact-Phone-Nos". Eine solche wird ja bekanntlich beim Luftfrachtversand nicht mehr nur von/nach/via die USA verlangt. Die Kosten sind nicht unerheblich. Ich kann Ihnen gerne ein paar Adressen angeben. Senden Sie mir bei Interesse direkt eine Mail (erwin.sigrist@sgci.ch) .
Zur Versicherungsfrage möchte ich keine Stellung nehmen. Ich rate Ihnen nur, die Verantwortlichkeiten mit Ihrem "Auftraggeber" sehr genau festzulegen.

Toi toi toi!

Gruss aus Zürich
Erwin Sigrist


scienceindustries
Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech
Zürich / Schweiz
Re: Nebenjob IATA DGR [Re: Erwin Sigrist] #3069 10.08.2005 13:42
Registriert: Oct 2001
Beiträge: 530
UHeins Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Oct 2001
Beiträge: 530
Ich habe bei einem Ingenieurbüro mit Schwerpunkt Gefahrgutberatung (auch externer Gb) nachgefragt und folgende Auskunft erhalten:

Werden die Kriterien für freiberufliche Tätigkeit (möglichst Ingenieur) nicht erfüllt, dann sollte ein Gewerbe angemeldet werden.

Eine (gute) Berufshaftpflichtversicherung deckt das Risiko durch falsche Beratung und falsche Handlungen und dadurch entstehende Schäden (ggf. auch Vermögensschäden) ab.

Eine Versicherung gegen OWis wäre klasse, ist aber rechtlich (leider) nicht zulässig.

In diesem Sinne - viel Erfolg!


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Nebenjob IATA DGR [Re: UHeins] #3070 10.08.2005 22:32
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Ich möchte mich für die bisherigen Antworten bei allen bedanken und freue mich schon auf weitere Beiträge zu meinen Fragen.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Unterweisung nach 1.3 ADR / IMDG - Wer darf?
von M.A.T. - 16.05.2025 20:55
UN-Einstufung: Ab wann Sammel-UN?
von M.A.T. - 16.05.2025 20:41
P800
von M.A.T. - 15.05.2025 23:55
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3