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Absender leere Kesselwagen
#30689
25.03.2021 13:51
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Udo
OP
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OP
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Beiträge: 16 |
Hallo zusammen, wir bekommen volle Eisenbahnkesselwagen angeliefert und entleeren diese. Dann gehen sie leer wieder zurück an die Raffinerie. Wer ist der Absender der leeren Kesselwagen. Den Transport hat der Lieferant beauftragt
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Re: Absender leere Kesselwagen
[Re: Udo]
#30690
26.03.2021 08:40
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Nitro
Spezi
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Spezi
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Hallo Udo
Bei Tanks auf der Strasse wenden wir den Absatz 5.4.1.1.6.2.3 an. Man könnte das so interpretieren, dass der ursprüngliche Absender auch bei der leeren ungereinigten Rücksendung Absender bleibt. Bei der Schiene gibt es diesen Absatz aber nicht.
Ich lasse deshalb leere ungereinigte Rücksendungen wie befüllte BKWs behandeln. Wir haben an dem BKW ja gearbeitet und sind für das korrekte widerverschliessen und die Sauberkeit Verantwortlich. Werden Abweichungen festgestellt (z.B. BKW zwischenzeitlich abgelaufen), wird der BKW mit dem Hinweis auf 4.3.2.4.3/4.3.2.4.4 an die nächste Entgiftungsstelle geschickt. Wir melden BKW im Unterschied zu euch aber auch selber bei der Bahn an und tragen uns entsprechend als Absender ein.
Ausnahmen sind bei uns Falschlieferungen, da wird dann der Absender kontaktiert und dieser muss die Abholung in Auftrag geben. Die Absender-Pflichten muss dann auch der Absender der Falschlieferung übernehmen.
Gruss Nitro
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Re: Absender leere Kesselwagen
[Re: Nitro]
#30694
26.03.2021 15:05
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Bergmannsheil
Urgestein
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Urgestein
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Guten Tag,
um mal von der ursprünglichen Frage abzuweichen: 5.4.1.1.6.2.3 ADR bezieht sich auf "ungereinigte leere Umschließungsmittel". Ist der Begriff Umschließungsmittel irgendwo definiert? In Kapitel 1.2 ADR schon mal nicht.
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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Re: Absender leere Kesselwagen
[Re: Bergmannsheil]
#30695
26.03.2021 15:13
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Michael
Großmeister
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Großmeister
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Beiträge: 370 |
Der Kesselwagen ist (nach TRGS510) eher ein ortsbeweglicher Behälter...
Scherz bei Seite, wir sprechen hier über RID (Eisenbahn) und nicht über ADR.
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Re: Absender leere Kesselwagen
[Re: Bergmannsheil]
#30696
26.03.2021 15:30
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Nitro
Spezi
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Spezi
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Beiträge: 48 |
Hallo Bergmansheil
In 5.4.1.1.6.2.2 sind "LEERE KESSELWAGEN" namentlich in der Aufzählung der betroffenen Umschliessungsmittel genannt.
Zumindest in der Schweiz gibt es zusätzlich die Gefahrgutumschliessungsverordnung. diese definiert folgendes:
"Gefahrgutumschliessungen: Druckgefässe, die nicht ortsbewegliche Druckgeräte sind, Verpackungen, Grosspackmittel, Grossverpackungen, Tanks, Schüttgutcontainer und mobile Einheiten zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff, die … für die Beförderung mit Eisenbahnen … über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (RSD) verwendet werden dürfen …"
Gruss Nitro
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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