Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Absender leere Kesselwagen #30689 25.03.2021 12:51
Registriert: Apr 2018
Beiträge: 12
U
Udo Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
U
Registriert: Apr 2018
Beiträge: 12
Hallo zusammen,
wir bekommen volle Eisenbahnkesselwagen angeliefert und entleeren diese. Dann gehen sie leer wieder zurück an die Raffinerie.
Wer ist der Absender der leeren Kesselwagen. Den Transport hat der Lieferant beauftragt

Re: Absender leere Kesselwagen [Re: Udo] #30690 26.03.2021 07:40
Registriert: Jun 2019
Beiträge: 40
N
Nitro Offline
Spezi
Offline
Spezi
N
Registriert: Jun 2019
Beiträge: 40
Hallo Udo

Bei Tanks auf der Strasse wenden wir den Absatz 5.4.1.1.6.2.3 an.
Man könnte das so interpretieren, dass der ursprüngliche Absender auch bei der leeren ungereinigten Rücksendung Absender bleibt.
Bei der Schiene gibt es diesen Absatz aber nicht.

Ich lasse deshalb leere ungereinigte Rücksendungen wie befüllte BKWs behandeln.
Wir haben an dem BKW ja gearbeitet und sind für das korrekte widerverschliessen und die Sauberkeit Verantwortlich.
Werden Abweichungen festgestellt (z.B. BKW zwischenzeitlich abgelaufen), wird der BKW mit dem Hinweis auf 4.3.2.4.3/4.3.2.4.4 an die nächste Entgiftungsstelle geschickt.
Wir melden BKW im Unterschied zu euch aber auch selber bei der Bahn an und tragen uns entsprechend als Absender ein.

Ausnahmen sind bei uns Falschlieferungen, da wird dann der Absender kontaktiert und dieser muss die Abholung in Auftrag geben.
Die Absender-Pflichten muss dann auch der Absender der Falschlieferung übernehmen.

Gruss
Nitro

Re: Absender leere Kesselwagen [Re: Nitro] #30694 26.03.2021 14:05
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 237
Bergmannsheil Online
Methusalem
Online
Methusalem
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 237
Guten Tag,

um mal von der ursprünglichen Frage abzuweichen:
5.4.1.1.6.2.3 ADR bezieht sich auf "ungereinigte leere Umschließungsmittel". Ist der Begriff Umschließungsmittel irgendwo definiert? In Kapitel 1.2 ADR schon mal nicht.


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Absender leere Kesselwagen [Re: Bergmannsheil] #30695 26.03.2021 14:13
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 297
M
Michael Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
M
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 297
Der Kesselwagen ist (nach TRGS510) eher ein ortsbeweglicher Behälter...

Scherz bei Seite, wir sprechen hier über RID (Eisenbahn) und nicht über ADR.

Re: Absender leere Kesselwagen [Re: Bergmannsheil] #30696 26.03.2021 14:30
Registriert: Jun 2019
Beiträge: 40
N
Nitro Offline
Spezi
Offline
Spezi
N
Registriert: Jun 2019
Beiträge: 40
Hallo Bergmansheil

In 5.4.1.1.6.2.2 sind "LEERE KESSELWAGEN" namentlich in der Aufzählung der betroffenen Umschliessungsmittel genannt.

Zumindest in der Schweiz gibt es zusätzlich die Gefahrgutumschliessungsverordnung. diese definiert folgendes:

"Gefahrgutumschliessungen: Druckgefässe, die nicht ortsbewegliche Druckgeräte sind, Verpackungen, Grosspackmittel, Grossverpackungen, Tanks, Schüttgutcontainer und mobile Einheiten zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff, die … für die Beförderung mit Eisenbahnen … über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen
(RSD) verwendet werden dürfen …"

Gruss
Nitro


Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Defintion Verantwortlichkeiten
von Wolfgang - 28.03.2024 14:54
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
DIN 55415
von M.A.T. - 23.03.2024 22:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3