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Lithium-Akku Samsung #30713 07.04.2021 14:49
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tree787 Offline OP
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Hallo,

wir möchten ein Gerät (Samsung Galaxy Tab S6 Lite, SM-P610) verschicken. Leider schickt Samsung auf Anfrage nur das "MSDS", was als Prüfzusammenfassung nichts taugt.

Frage 1: Hat jemand Erfahrungen mit Samsung und der Prüfzusammenfassung nach UN 38.3?

Die Kapazität beträgt laut Website 7040mAh. Zur Spannung habe ich nichts gefunden, wird aber irgendwo zwischen 3 und 3,7V liegen. Die Anzahl der Zellen finde ich nur bei einem großen Onlinehändler. Dort steht 1. Es wäre also danach eine einzellige Lithium-Polymer-Batterie, was nach meiner Recherche als Zelle und nicht als Batterie zu sehen ist. Da diese Zelle eine Nennenergie >20Wh hat, wäre somit auch SV188 nicht anwendbar. Somit wäre P903 anzuwenden, u.a. eine Verpackung entsprechend VG II zu nutzen und zu kennzeichnen.

Frage 2: Gibt es aus Expertensicht hier Einwände bzw. Anmerkungen?

Danke!

Gruß
tree

Re: Lithium-Akku Samsung [Re: tree787] #30714 08.04.2021 07:44
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Claudi Offline
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Hallo,

mit Erfahrungen zur Prüfzusammenfassung kann ich nicht dienen. Hast du schon den Samsung-Kundendienst/ Support angeschrieben?
Unter https://www.wortmanntelecom.de/de/service-logistik/2-inhalt-de/74-pruefzusammenfassung findet man von ähnlichen Geräten (auch Samsung G. Tab 6S) Prüfzusammenfassungen, aber die verwirren mich:

Da steht "Battery", aber gleichzeitig geben sie Tests T1-T8 als "pass" an, dabei kriegen Li-Ionen-Batterien T6, (T7) und T8 gar nicht. Vielleicht beziehen sie das auf die Zellen, aus denen deren Batterie hergestellt wurde.
Die Begriffe Zelle, Akku und Batterie werden oft nicht korrekt verwendet.

Im MSDS steht vermutlich in Punkt 14 auch irgendwas von Freistellung/ SP188?

Ich glaube (heißt nicht wissen!!) nicht, dass die Batterie nur aus 1 Zelle besteht. Dann müssten nämlich alle dieser Tablets/ Ersatzakkus als "normales" Gefahrgut verschickt werden und das wird sicher nicht gemacht und wäre auch bzgl. der Produktplanung sehr unklug (Versand teuer und aufwendig).
Ich glaube, dieses Gerät kann als SP188 verschickt werden, wenn man denn, um es 100% korrekt zu machen, die Prüfzusammenfassung hätte, um das zu verifizieren.

Außerdem glaube ich, dass die Prüfzusammenfassungen (zumindest die, die ich oben auf der Website gefunden habe), nicht 100% korrekt sind, was keine Seltenheit ist.

Re: Lithium-Akku Samsung [Re: Claudi] #30716 08.04.2021 08:15
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Michael Offline
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Hallo,

dieser Beitrag wird für mich richtig interessant. Ich werde bei uns in der Firma einmal diesbezüglich nachforschen was wir für Informationen haben.

Eine Batterie besteht nun mal aus mind. 2 Zellen, die miteinander verbunden sind. Üblicherweise auch an den Akkus z.B. beim Laptop klar zu erkennen. (Im ADR kennen wir auch das Batteriefahrzeug, welches aus verbundenen Einzeltanks besteht).

Bei den flachen Handys und Tablets sind meines Wissens eine Art Plastiksäckchen verbaut. Wenn dies im Innern nur aus einer einzelnen Folienwicklung im Elektrolyt besteht ist das eine Zelle und die angesprochenen Probleme ergeben sich bei Überschreitung der Grenzwerte. Dann kann wirklich die SV188 nicht mehr greifen.

Die Prüfzusammenfassung lassen wir uns immer vorlegen, aber ob eine eingehende Prüfung auf nur eine Zelle erfolgt werde ich ermitteln müssen.

Re: Lithium-Akku Samsung [Re: Claudi] #30717 08.04.2021 08:23
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tree787 Offline OP
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Hallo Claudi,

danke für Antwort und auch den Link. Leider ist es das SM-P610.

Ja, im MSDS steht irgendwas von der 188, allerdings nicht für Landtransport. Dort steht nur "National regulations for transport land GB12268-2005"
Scheinbar ein chinesischer Standard.

Dazu dann noch: "However, since it corresponds to special provision PI 965/966/967 of IATA DGR , special provision 188 of IMDG CODE, GB12268 2005 of land regulation, this battery cell can be conveyed normally." und "Production of MSDS proving UN manual of Tests and Criteria, part III, subsection 38.3 is met on MSDS"

Ich kann dem Dokument zumindest das Batteriemodell entnehmen und werde jetzt bei Onlinehändlern von Akkus anfragen, ob dort die Prüfzusammenfassung dafür vorliegt.

Ich verstehe es doch richtig, dass man nur versenden darf, wenn die Prüfzusammenfassung vorliegt, oder?
Ich finde es äußerst unbefriedigend, wenn man kurzfristig ein Elektrogerät mit eingebauter Batterie verschicken möchte, eigentlich wenig beachten muss (noch nicht einmal Kennzeichnung) und es dann an dem Dokument hapert, weil die Hersteller nicht aus der Soße kommen oder es nicht in einer Online-Datenbank bereitstellen können. Als Gb hat man ggü. den Mitarbeitern dann echt schlechte Karten, muss aber darauf bestehen. Ich werde jetzt alle Mitarbeiter informieren, dass für die potenziell zu verschickenden Geräte die Prüfzusammenfassungen bereits jetzt angefordert werden und nicht erst vor dem Versand. Bei der Beschaffung wird es also auch ein Bestandteil werden. Ohne Prüfzusammenfassung kein Zuschlag.

Gruß

Zuletzt bearbeitet von tree787; 08.04.2021 09:40.
Re: Lithium-Akku Samsung [Re: tree787] #30718 08.04.2021 10:07
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Der Schwarzwälder Offline
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Hallo tree787,

bleib standhaft ohne gültige Prüfzusammenfassung, siehe auch Vorgabe der BAM, kein Versand. Ist explizit gefordert auf jedem Verkehrsträger. Habe mir im Unternehmen den Rückhalt durch die GL gesichert um Diskussionen zu vermeiden.

Grüße aus dem Schwarzwald

Peter

Re: Lithium-Akku Samsung [Re: tree787] #30719 08.04.2021 15:01
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Faltschachtel Offline
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Hallo tree787,

ja das mit der Prüfzusammenfassung ist immer so eine Sache, gerade, wenn es um Gegenstände geht, die eigtl für den Privatgebrauch bestimmt sind.
Und wie schon beantwortet wurde, wirst du da nicht drum herum kommen diese irgendwie ranzukriegen. Wenn möglich würde ich das aber an eine andere Abteilung delegieren um dich selbst zu entlasten.

Die Mitarbeiter entsprechend zu informieren wäre eine Möglichkeit, ist aber auch von der Firmenstruktur abhängig, ob das funktioniert.
Ich muss bei mir im Betrieb noch einen Schritt weiter gehen und dies in Form einer Organisations-/Verfahrensanweisung verankern, damit es überhaupt beachtet wird.
Diese wird am Ende durch die GL gegengezeichnet und gilt am Ende für alle Mitarbeiter, egal in welcher Position diese sich befinden.

Dadurch habe ich aber auch immer eine schriftliche Anweisung, die durch die GL durchgesetzt wird und kann mich bei Problemen oder Nichteinhaltung darauf berufen.
Bisher habe ich auch die Erfahrung gemacht, das Hersteller oder Vertreiber nur ungern Informationen zu den Produkten weitergeben, besonders wenn daraus ersichtlich wäre, woher diese ursprünglich stammen.


Viel Erfolg und Gruß
Dennis

Re: Lithium-Akku Samsung [Re: Faltschachtel] #30720 08.04.2021 16:14
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Claudi Offline
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Also aus dem zusammengestümperten MSDS kann man schon erahnen, dass sie sagen wollen, dass es schon freistellbare Batterien sind.

Bzgl. der Prüfzusammenfassung heißt es wörtlich:

"Hersteller und nachfolgende Vertreiber von Zellen oder Batterien, die nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden, müssen die im Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III Unter­abschnitt 38.3 Absatz 38.3.5 festgelegte Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen." (ADR 2.2.9.1.7 g), Text anderer Regelwerke gleich, Fundstelle ggf. anders)

Indirekt müssen allerdings verschiedene Beteiligte (vor allem Auftraggeber des Absenders, Absender) die Existenz der Prüfzusammenfassung prüfen, da die Existenz ein Bestandteil der richtigen Klassifizierung als UN 3481 etc. etc. + Freistellung nach SV188 ist (zumindest ist das die allgemeine Auslegung - bitte um Korrektur, wenn jemand das anders sieht).
Hier entsteht dann genau die Lücke: Hersteller/ Vertreiber hat nix oder gibt nix raus (oder was, was nicht dem Handbuch Prüfungen und Kriterien entspricht) --> es kann formal nicht versandt werden.

Wie streng das in der Praxis umgesetzt wird, ist eine andere Sache und am Ende Entscheidung der Verantwortlichen bei Auftraggeber des Absenders/ Absender - hier gibt es sicher alles von "noch nie gehört!" über "wird schon passen, Markenhersteller" bis "ohne Prüfzusammenfassung bleibt die Ware stehen".

Re: Lithium-Akku Samsung [Re: Claudi] #30722 09.04.2021 12:22
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Nico Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi

Wie streng das in der Praxis umgesetzt wird, ist eine andere Sache und am Ende Entscheidung der Verantwortlichen bei Auftraggeber des Absenders/ Absender - hier gibt es sicher alles von "noch nie gehört!" über "wird schon passen, Markenhersteller" bis "ohne Prüfzusammenfassung bleibt die Ware stehen".


Die Umsetzung in der Praxis ist das was mich hier immer noch stark wundert. Während ich aus DE immer öfters höre, dass die Prüfzusammenfassung vor dem Transport verlangt wird um überhaupt die Sendung zu akzeptieren, wird hier in AT immer noch kaum danach gefragt.


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Lithium-Akku Samsung [Re: Nico] #30723 09.04.2021 13:48
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Faltschachtel Offline
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Hallo Nico,

ich kann da nur aus meiner persönlichen Erfahrung sprechen und muss leider sagen, dass bisher nur von einer Spedition die Prüfzusammenfassungen für unsere Produkte angefordert wurden.
Allen anderen scheint dies bisher egal zu sein. Auch wird nur von zwei unserer regelmäßig beauftragten Transportunternehmen auf die Verpackung geachtet.
Solche Umstände führen leider immer wieder dazu, dass man sich als GB vor der Geschäftsführung ein wenig lächerlich und vor allem unglaubwürdig macht.
Ich würde mir wünschen, wenn die Unternehmen da einfach mal etwas strenger mit den Vorschriften umgehen würden.

Gruß
Dennis

Re: Lithium-Akku Samsung [Re: Faltschachtel] #30724 09.04.2021 14:04
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Ursprünglich geschrieben von: Faltschachtel
ich kann da nur aus meiner persönlichen Erfahrung sprechen und muss leider sagen, dass bisher nur von einer Spedition die Prüfzusammenfassungen für unsere Produkte angefordert wurden.
Allen anderen scheint dies bisher egal zu sein. Auch wird nur von zwei unserer regelmäßig beauftragten Transportunternehmen auf die Verpackung geachtet.
Solche Umstände führen leider immer wieder dazu, dass man sich als GB vor der Geschäftsführung ein wenig lächerlich und vor allem unglaubwürdig macht.

Hi Dennis,
Da sollte man gegenüber solchen Ansichten ein dickeres Fell haben, denn wenn eine Sendung stehen bleibt weil Du Deinen Job nicht gemacht hast ist das wohl eher ein Problem.
gruss..aw

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