Angabe Innerpacking bei 4G
#30691
26.03.2021 12:01
|
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 56
Tanja_GB
OP
Vollmitglied
|
OP
Vollmitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 56 |
Hallo zusammen,
bisher haben wir bei Anzahl und Art der Verpackung in der IMO für Spraydosen per See immer wie folgt die Angaben gemacht:
UN 1950 Aerosols, flammable, 2.1 1 fibreboard box x 15 kg
nun fordert der Spediteur
UN 1950 Aerosols, flammable, 2.1 1 fibreboard box x 15 kg ( 15 metal tins)
Kann mir jemand sagen auf welchem Kapitel diese Forderung beruht?
Danke und Gruß Tanja
5.4.1.5.1 Gesamtmenge der gefährlichen Güter Bemerkung: Die Anzahl der Innenverpackungen, die in einer zusammengesetzten Verpackung enthalten sind, sowie ihre Art und ihr Fassungsraum müssen nicht angegeben werden.
|
|
Re: Angabe Innerpacking bei 4G
[Re: Tanja_GB]
#30692
26.03.2021 12:28
|
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 309
gefahrgutbaer
Großmeister
|
Großmeister
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 309 |
Hallo Tanja_GB,
Diese "Forderung" basiert auf dem Hausrecht des Reeders. Im IMDG-Code findest Du diesbezüglich nur den schon von Dir zitierten Text in dem die Angabe der Innenverpackung in der Versendererklärung gemäß IMDG-Code keiner Angabe bedarf. Inzwischen gehen einige Reeder noch ein bisschen weiter. Ich versende viel Lithium-Batterien. Hier wird der Eintrag der Anzahl der Batterien, ob es sich um neue oder gebrauchte Batterien handelt und das Land in welchem die Batterien hergestellt werden, "gewünscht".
Gruß Markus
|
|
Re: Angabe Innerpacking bei 4G
[Re: Tanja_GB]
#30693
26.03.2021 12:37
|
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,575
DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,575 |
Wie bereits mehrfach diskutiert, ist das eine Forderung der Reedereien, um die du nicht drum herum kommen wirst. Die Eingabemaske des Erfassers beim Agenten bzw. der Reederei rückt nicht weiter, bis der bei Innenverpackungen was eingetragen hat.
Die Bemerkung unter 5.4.1.5.1 IMDG-Code kann man also getrost in die Tonne treten. Das sollte aber bei der Schulung nach 1.3 IMDG Code mit behandelt worden sein.
Im konkreten Fall empfehle ich die Angabe "aerosol cans".
|
|
Re: Angabe Innerpacking bei 4G
[Re: Tanja_GB]
#30697
30.03.2021 12:55
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,275
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,275 |
... Kann mir jemand sagen auf welchem Kapitel diese Forderung beruht? ... Hallo, Tanja_GB die Kollegen haben schon beantwortet, darum nur ein Hinweis. Eine Frage nach dem Gb der Reederei wäre eventuell sinnvoll; mit dem könnte dann diskutiert werden, ob die Software noch sachgerecht ist, und auch die dahinterliegenden Daten. Manche Gb, nach meiner Erfahrung, delegieren den Dateneinkauf an die IT-Abteilung und kümmern sich nicht darum, was genau eingekauft wird. Die ITler haben natürlich von den Idiosynkrasien der 5 GG-Verkehrsträger keine Ahnung. Das kann dann zu sachlogischen Fehlern in den Datenfeldern führen. Guten Erfolg und bleiben's gesund M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 30.03.2021 12:55.
|
|
Re: Angabe Innerpacking bei 4G
[Re: M.A.T.]
#30698
30.03.2021 13:02
|
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 298
Michael
Urgestein
|
Urgestein
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 298 |
Hallo,
ich schüttele zwar auch immer widerwillig den Kopf dabei, aber die Reederei hat keinen Handlungszwang und hat einfach die Möglichkeiten dies zu verlangen.
Manchmal -aber nur manchmal- glaube ich ja auch an den Sinn einer solchen Aktion. Könnte es vielleicht sein, dass die Reedereien in bestimmten Staaten/Häfen diese Angaben für die Anmeldung bei den Hafenbehörden benötigen und diese deshalb schon auf der IMO verlangen?
|
|
Re: Angabe Innerpacking bei 4G
[Re: M.A.T.]
#30701
31.03.2021 09:12
|
Registriert: Mar 2021
Beiträge: 30
Faltschachtel
Spezi
|
Spezi
Registriert: Mar 2021
Beiträge: 30 |
Das letzte Mal, als ich den Gefahrgutbeauftragten eines Spediteurs sprechen wollte, wurde ich an die beauftragte Person des Standorts weitergeleitet. Und auch am Ende von 2h Fachbücher blättern und Fundstellen zitieren ist man dabei geblieben, dass auf Vorschriften behaart wird, die keine Anwendung finden würden, weil das eben so von der Software und vom Gefahrgutbeauftragten gefordert wird. Selbst innerhalb der Internetpräsenz des Unternehmens, dort sollte es dann am Ende stehen, konnte diese Forderung nicht gefunden werden \o/
Also alle Dokumente nochmal anpassen, damit die Sendung nicht noch einen Tag länger stehen bleibt.
Gruß Dennis
|
|
Re: Angabe Innerpacking bei 4G
[Re: Faltschachtel]
#30702
31.03.2021 13:36
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,608
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,608 |
Es kann gute Gründe geben, warum Reedereien gewisse Angaben fordern, auch wenn davon nix im IMDG-Code steht. Bzgl. der Innenverpackungen habe ich mal gehört, dass zur Einfuhr in manche Länder bzw. zur Einfahrt eine Anmeldung der Gefahrgüter (ggf. beim Hafen?) erforderlich sei und dort die Innenverpackungen abgefragt werden, d.h. es scheint sich um irgendwelche länderspezifischen/ hafenspezifischen Vorgaben zu handeln.
|
|
Re: Angabe Innerpacking bei 4G
[Re: Michael]
#30729
12.04.2021 11:46
|
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,575
DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,575 |
Hallo,
ich schüttele zwar auch immer widerwillig den Kopf dabei, aber die Reederei hat keinen Handlungszwang und hat einfach die Möglichkeiten dies zu verlangen.
Manchmal -aber nur manchmal- glaube ich ja auch an den Sinn einer solchen Aktion. Könnte es vielleicht sein, dass die Reedereien in bestimmten Staaten/Häfen diese Angaben für die Anmeldung bei den Hafenbehörden benötigen und diese deshalb schon auf der IMO verlangen?
In einer Fortbildung wurden mir mal folgende Thesen für die Forderung der Innenverpackungen genannt, ohne dass ich deren Richtigkeit belegen kann: These 1: In Australien seien einmal Umweltgefährdungen untersucht worden. Dabei untersuchte man alle Behältergrößen und wollte die Innenverpackungen explizit mit rein haben. Seit dem würde es gefordert. These 2: In einer Bachelor Thesis mit dem Hintergrund der Erfassungssysteme der Reedereien hatte der Student die Innenverpackungen mit ins System implementiert. Das System kam in dieser Konfiguration und die Problematik ließ sich nicht mehr zurück drehen. Fakt ist: Bei den meisten Reedereien geht es bei zusammengesetzten Verpackungen im System ohne die Erfassung der Innenverpackungen nicht weiter. Bei einer Brühe in einer Pappkiste, Holzkiste etc. meldet das System Error und dann geht nix mehr.
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|