Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Angabe Innerpacking bei 4G #30691 26.03.2021 12:01
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 56
T
Tanja_GB Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
T
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 56
Hallo zusammen,

bisher haben wir bei Anzahl und Art der Verpackung in der IMO für Spraydosen per See immer wie folgt die Angaben gemacht:

UN 1950 Aerosols, flammable, 2.1
1 fibreboard box x 15 kg

nun fordert der Spediteur

UN 1950 Aerosols, flammable, 2.1
1 fibreboard box x 15 kg
( 15 metal tins)

Kann mir jemand sagen auf welchem Kapitel diese Forderung beruht?

Danke und Gruß
Tanja

5.4.1.5.1 Gesamtmenge der gefährlichen Güter
Bemerkung: Die Anzahl der Innenverpackungen, die in einer zusammengesetzten Verpackung enthalten sind, sowie ihre Art und ihr Fassungsraum müssen nicht angegeben werden.

Re: Angabe Innerpacking bei 4G [Re: Tanja_GB] #30692 26.03.2021 12:28
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 309
gefahrgutbaer Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 309
Hallo Tanja_GB,

Diese "Forderung" basiert auf dem Hausrecht des Reeders. Im IMDG-Code findest Du diesbezüglich nur den schon von Dir zitierten Text in dem die Angabe der Innenverpackung in der Versendererklärung gemäß IMDG-Code keiner Angabe bedarf.
Inzwischen gehen einige Reeder noch ein bisschen weiter.
Ich versende viel Lithium-Batterien. Hier wird der Eintrag der Anzahl der Batterien, ob es sich um neue oder gebrauchte Batterien handelt und das Land in welchem die Batterien hergestellt werden, "gewünscht".

Gruß
Markus

Re: Angabe Innerpacking bei 4G [Re: Tanja_GB] #30693 26.03.2021 12:37
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,575
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,575
Wie bereits mehrfach diskutiert, ist das eine Forderung der Reedereien, um die du nicht drum herum kommen wirst. Die Eingabemaske des Erfassers beim Agenten bzw. der Reederei rückt nicht weiter, bis der bei Innenverpackungen was eingetragen hat.

Die Bemerkung unter 5.4.1.5.1 IMDG-Code kann man also getrost in die Tonne treten. Das sollte aber bei der Schulung nach 1.3 IMDG Code mit behandelt worden sein.

Im konkreten Fall empfehle ich die Angabe "aerosol cans".

Re: Angabe Innerpacking bei 4G [Re: Tanja_GB] #30697 30.03.2021 12:55
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,275
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,275
Ursprünglich geschrieben von: Tanja_GB
...
Kann mir jemand sagen auf welchem Kapitel diese Forderung beruht?
...


Hallo, Tanja_GB
die Kollegen haben schon beantwortet, darum nur ein Hinweis. Eine Frage nach dem Gb der Reederei wäre eventuell sinnvoll; mit dem könnte dann diskutiert werden, ob die Software noch sachgerecht ist, und auch die dahinterliegenden Daten. Manche Gb, nach meiner Erfahrung, delegieren den Dateneinkauf an die IT-Abteilung und kümmern sich nicht darum, was genau eingekauft wird. Die ITler haben natürlich von den Idiosynkrasien der 5 GG-Verkehrsträger keine Ahnung. Das kann dann zu sachlogischen Fehlern in den Datenfeldern führen.
Guten Erfolg und bleiben's gesund
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 30.03.2021 12:55.
Re: Angabe Innerpacking bei 4G [Re: M.A.T.] #30698 30.03.2021 13:02
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 298
M
Michael Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
M
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 298
Hallo,

ich schüttele zwar auch immer widerwillig den Kopf dabei, aber die Reederei hat keinen Handlungszwang und hat einfach die Möglichkeiten dies zu verlangen.

Manchmal -aber nur manchmal- glaube ich ja auch an den Sinn einer solchen Aktion. Könnte es vielleicht sein, dass die Reedereien in bestimmten Staaten/Häfen diese Angaben für die Anmeldung bei den Hafenbehörden benötigen und diese deshalb schon auf der IMO verlangen?

Re: Angabe Innerpacking bei 4G [Re: M.A.T.] #30701 31.03.2021 09:12
Registriert: Mar 2021
Beiträge: 30
F
Faltschachtel Offline
Spezi
Offline
Spezi
F
Registriert: Mar 2021
Beiträge: 30
Das letzte Mal, als ich den Gefahrgutbeauftragten eines Spediteurs sprechen wollte, wurde ich an die beauftragte Person des Standorts weitergeleitet.
Und auch am Ende von 2h Fachbücher blättern und Fundstellen zitieren ist man dabei geblieben, dass auf Vorschriften behaart wird, die keine Anwendung finden würden,
weil das eben so von der Software und vom Gefahrgutbeauftragten gefordert wird. Selbst innerhalb der Internetpräsenz des Unternehmens, dort sollte es dann am Ende stehen, konnte diese Forderung nicht gefunden werden \o/

Also alle Dokumente nochmal anpassen, damit die Sendung nicht noch einen Tag länger stehen bleibt.

Gruß
Dennis

Re: Angabe Innerpacking bei 4G [Re: Faltschachtel] #30702 31.03.2021 13:36
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,608
Claudi Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,608
Es kann gute Gründe geben, warum Reedereien gewisse Angaben fordern, auch wenn davon nix im IMDG-Code steht. Bzgl. der Innenverpackungen habe ich mal gehört, dass zur Einfuhr in manche Länder bzw. zur Einfahrt eine Anmeldung der Gefahrgüter (ggf. beim Hafen?) erforderlich sei und dort die Innenverpackungen abgefragt werden, d.h. es scheint sich um irgendwelche länderspezifischen/ hafenspezifischen Vorgaben zu handeln.

Re: Angabe Innerpacking bei 4G [Re: Michael] #30729 12.04.2021 11:46
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,575
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,575
Ursprünglich geschrieben von: Michael
Hallo,

ich schüttele zwar auch immer widerwillig den Kopf dabei, aber die Reederei hat keinen Handlungszwang und hat einfach die Möglichkeiten dies zu verlangen.

Manchmal -aber nur manchmal- glaube ich ja auch an den Sinn einer solchen Aktion. Könnte es vielleicht sein, dass die Reedereien in bestimmten Staaten/Häfen diese Angaben für die Anmeldung bei den Hafenbehörden benötigen und diese deshalb schon auf der IMO verlangen?



In einer Fortbildung wurden mir mal folgende Thesen für die Forderung der Innenverpackungen genannt, ohne dass ich deren Richtigkeit belegen kann:

These 1: In Australien seien einmal Umweltgefährdungen untersucht worden. Dabei untersuchte man alle Behältergrößen und wollte die Innenverpackungen explizit mit rein haben. Seit dem würde es gefordert.

These 2: In einer Bachelor Thesis mit dem Hintergrund der Erfassungssysteme der Reedereien hatte der Student die Innenverpackungen mit ins System implementiert. Das System kam in dieser Konfiguration und die Problematik ließ sich nicht mehr zurück drehen.

Fakt ist: Bei den meisten Reedereien geht es bei zusammengesetzten Verpackungen im System ohne die Erfassung der Innenverpackungen nicht weiter. Bei einer Brühe in einer Pappkiste, Holzkiste etc. meldet das System Error und dann geht nix mehr.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Pk1 und PK2
von Claudi - 18.04.2024 10:20
UN3257 im Tankcontainer
von Gerald - 16.04.2024 21:01
ERG 2024 elektronisch erhaeltlich
von M.A.T. - 16.04.2024 08:17
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3