Ursprünglich geschrieben von: gkleeberger
Unabhängig von den Aufgaben, sind die Mitarbeiter nach Kap.1.3 ADR zu unterweisen. Im 2. Teil wird auf die aufgabenbezogene Unterweisung hingewiesen.
Hier werden dann die erforderlichen Punkte behandelt und am besten mit geeigneten Arbeitsanweisungen unterlegt.

Gruß G.Kl.


Ich sag Katrin mal Bescheid! ^^