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Re: Aufbau von Gefahrgutabwicklung [Re: Fuxsism] #30794 22.04.2021 19:13
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Claudi Offline
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Aber sofern du nicht UN4GV-Verpackungen mit Aufsaugmaterial nimmst, reichen 3 Karton-Größen nicht. Ein UN4G kann für runde Kunststoffdosenflaschen zugelassen sein und wenn jemand eckige Blechdosen verpacken will, ist dieser UN4G nicht zulässig... und inwiefern prüft jemand, ob die Innenverpackungen innendruckstabil und geeignet sind?

Klar, ein 4G ist laut Packing Instructions für ganz viele Sachen zugelassen, aber nicht jeder 4G auf dem Markt ist entsprechend des jeweiligen Zulassungsscheins für alle Inhalte zugelassen.

Was genau wollt ihr anbieten? Die luftfrachtmäßige Verpackung und Erstellung der Shippers für Kundschaft, die das nicht selbst kann?
Also GG kommt per Straße rein, du verpackst für Luft, erstellst die Shippers.

Stehen die Sachen länger als 24 h bei euch? Dann kann das schon Lagerung sein <-- TRGS 510 prüfen (Mengen, bauliche Dinge), AwSV prüfen (wassergefährdende Stoffe), ist das wirklich alles zulässig? Wenn GG nur im Umschlag ist, also rein und innerhalb von 24 h wieder raus, dann ist das weitgehend unkritisch.
Zum Thema Notfallmanagement wirf mal einen Blick in die DGUV Information 208-050.
Wie verlässt das GG eure Firma wieder? Sitzt ihr auf dem Flughafengelände und das GG wird vor der Verladung in den Flieger nicht über öffentliche Straße bewegt?
Kann es Rücksendungen/ Retouren von euch zum Kunden per Straße geben?

Die Bezeichnung "Gefahrgutbeauftragter" in deinem Kontext ist falsch, du bist mit den PK-Lehrgängen jemand mit IATA-PK-Schulungen aber kein Gefahrgutbeauftragter - der kann man nur sein nach IHK-Lehrgang/ IHK-Prüfung mit GB-Schulungsnachweis und den gibt es auch nur für Straße, Schiene, See und Binnenschiff.

Re: Aufbau von Gefahrgutabwicklung [Re: Claudi] #30797 23.04.2021 06:48
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Michael Offline
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... und beim Verpacken muss ich die Gefahrstoffverordnung beachten und für meine Mitarbeiter entsprechende Gefährdungsanalysen (s.o.) erstellen.

Auch der Begriff des Umschlages ist immer mehr in Frage gestellt. nach AwSV haben wir hier z.B. keinen Umschlag mehr, da die Packstücke in der Anlage abgestellt werden.

Es zweifelt auch keiner an, dass sie wissen wie eine Shippers ausgefüllt wird, aber überlegen Sie mal bitte, was sie da unterschreiben. Für ihre im Zweifel brennbaren Farben und Lacke z.B. geben sie dem Carrier die verbindliche Aussage über den Flammpunkt. Haben Sie den gemessen oder glauben Sie einfach mal dem Kunden? Grade wenn letzteres der Fall sein sollte, ist das ein Zeichen dafür, dass Erfahrung in dem Job fehlt...

Re: Aufbau von Gefahrgutabwicklung [Re: Michael] #30799 23.04.2021 06:55
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Claudi Offline
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Für den Flammpunkt würde ich schon auf das SDB vertrauen.

Aber ja, der ganze Komplex Arbeitsschutz muss von jemandem in der Firma geackert werden, gibt es ggf. ja schon, es wird ja schon anderweitig gearbeitet (oder das Thema wurde bisher vielleicht übersehen).
Neue Tätigkeit, neue Gefährdungen, neue Gefährdungsbeurteilung und darüber würde man u.a. darauf kommen, dass man was mit dem Thema Lagerung machen muss, dass man Verfahren für Notfälle braucht...

Mich erinnert das etwas an meine ersten Schritte im Gefahrgutrecht, ist ca. 17 Jahre her - da wurden auch DGDs erstellt und GG verpackt und zwar eher sehr hemdsärmelig. Arbeitsschutz hatten wir, aber v.a. als Dienstleistung zum Verkaufen. Es gab nen kleinen Raum, ne Menge 4G-Kartons, an die Zulassungsscheine kann ich mich nicht erinnern, Aufkleber, nen großen Sack Vermiculite und dann ging es los... ein geschätztes Forenmitglied wird sich erinnern wink

Re: Aufbau von Gefahrgutabwicklung [Re: Claudi] #30800 23.04.2021 11:24
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Also es wird reiner Umschlag sein, die Sendungen werden nie länger als 24 Stunden bei uns stehen bleiben.

Es werden auch grundsätzlich nie Sendungen verpackt ohne das dazugehörige MSDS zu dem Produkt, durch das man ja die relevanten Punkte des Stoffes identifizieren kann.

Im Grossen und Ganzen soll es aber genau so laufen wie Claudi das beschrieben hatte. Wir wollen für Firmen die es nicht selber machen können eine luftfahrtgerechte Verpackung und die Erstellung der dazugehörigen Papiere anbieten.

Das Notfallmanagement DGUV 208-050 habe ich mir gesichert und werde mich damit auf jeden Fall intensiv auseinandersetzten.

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