Messgerät mit fest eingebauter Lithium-Knopfzelle
#30835
30.04.2021 06:15
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badmintonmike
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Hallo zusammen!
Wir möchten ein Messgerät verschicken (nur Landverkehr, ADR), welches eine festverbaute 3 Volt Lithium-Knopfzelle des Typs CR 2032 enthält. Die Knopfzelle wurde vor ca. 5 Jahren eingebaut, weitere Angaben konnte der Hersteller des Messgerätes nicht machen.
Es gibt also weder eine Prüfzusammenfassung, noch die Information, von welchem Produzenten die Lithium-Knopfzelle stammt.
Zwei Fragen dazu:
1. Gibt es eine (legale) Möglichkeit, das Messgerät ohne Prüfzusammenfassung zu verschicken? 2. Kann eine Lithium-Knopfzelle, die älter als 5 Jahre ist, überhaupt die Anforderungen der UN 38.3 (die Prüfvorschrift hat sich ja mit den Jahren sicherlich auch weiterentwickelt/verändert?) genügen?
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Re: Messgerät mit fest eingebauter Lithium-Knopfzelle
[Re: badmintonmike]
#30836
30.04.2021 07:25
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Bergmannsheil
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Guten Morgen,
trifft hier die Freistellung von SV 188 f) (i) nicht zu? Dann muss das versandstück nicht gekennzeichnet werden, so meine Lesart.
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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Re: Messgerät mit fest eingebauter Lithium-Knopfzelle
[Re: Bergmannsheil]
#30837
30.04.2021 07:32
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Michael
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Falsch,
sie müssen mit der Kennzeichnung nach 5.2.1.9.2 versehen sein.
Aber darum geht es nicht....
Es geht um die Prüfzusammenfassung der Knopfzelle, die der Hersteller (auf Verlangen) besorgen können muss. Dies für Zellen die nach 2003 produziert wurden.
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Re: Messgerät mit fest eingebauter Lithium-Knopfzelle
[Re: Bergmannsheil]
#30839
30.04.2021 08:17
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Guten Morgen,
trifft hier die Freistellung von SV 188 f) (i) nicht zu? Dann muss das versandstück nicht gekennzeichnet werden, so meine Lesart. Ganz großes Veto von mir!!! Die Freistellung von der Kennzeichnung ersetzt nicht die Anforderung, dass für die verbaute Knopfzelle unter SV 188 c) unter anderem die UN-Prüfzusammenfassung gefordert wird. Und wenn ich hier in irgendeiner Form lese, dass das ja auf Grund der fehlenden Kennzeichnung alles nicht so schlimm ist, weil es dann eh nicht deklariert werden müsste (über das HGB haben wir uns hier auch schon unterhalten), dann geht mir der Hut hoch!
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Re: Messgerät mit fest eingebauter Lithium-Knopfzelle
[Re: Michael]
#30840
30.04.2021 08:19
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Falsch,
sie müssen mit der Kennzeichnung nach 5.2.1.9.2 versehen sein.
Aber darum geht es nicht....
Es geht um die Prüfzusammenfassung der Knopfzelle, die der Hersteller (auf Verlangen) besorgen können muss. Dies für Zellen die nach 2003 produziert wurden.
Ich sehe hier zwei Möglichkeiten: Entweder wird die Knopfzelle entnommen und das Gerät fährt ohne. Und wenn das nicht möglich ist weil das ne Back-Up-Batterie ist, dann muss die Knopfzelle, wenn das Gerät am Saft hängt, fix durch eine Knopfzelle, für die ein UN-Prüfzusammenfassung vorliegt, ersetzt werden.
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Re: Messgerät mit fest eingebauter Lithium-Knopfzelle
[Re: DJSMP]
#30843
30.04.2021 09:48
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Bergmannsheil
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Guten Morgen,
trifft hier die Freistellung von SV 188 f) (i) nicht zu? Dann muss das Versandstück nicht gekennzeichnet werden, so meine Lesart. Und wenn ich hier in irgendeiner Form lese, dass das ja auf Grund der fehlenden Kennzeichnung alles nicht so schlimm ist, weil es dann eh nicht deklariert werden müsste (über das HGB haben wir uns hier auch schon unterhalten), dann geht mir der Hut hoch! Guten Morgen, falls sich deine Verärgerung (die ich nicht beabsichtigt habe) auf meine Frage bezieht: Woraus liest du eine Bagatellisierung einer Anforderung? Es ist als meine meinung / lesart deutlich dargestellt. Wir sind hier in einem sachgerechten Forum und nicht auf Facebook. Richtig ist, dann eine fachlich richtige Interpretation nachzuliefern, wie du es ja auch gemacht hast und wie man es von dir gewohnt ist. Frisch heraus zum 1. Mai
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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Re: Messgerät mit fest eingebauter Lithium-Knopfzelle
[Re: Bergmannsheil]
#30845
02.05.2021 22:30
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Claudi
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Wieso geht ihr davon aus, dass es keine Prüfzusammenfassung geben kann?
Es existieren sicher sehr viele Akkus/ Batterien, die vor dem 01.01.2020 auf den Markt gekommen sind.
Die UN 38.3-Prüfanforderungen gibt es schon länger, derartige Batterien, geprüft nach Stand "dritte überarbeitete Ausgabe, Änderung 1" (2002) oder jünger, dürfen weiter befördert werden (1.6.1.29 ADR), d.h. die Hersteller haben theoretisch und vielleicht auch praktisch aus den bereits existierenden Prüfberichten auch Prüfzusammenfassungen erstellt. Bei Knopfzellen kenne ich Prüfzusammenfassungen, die gleich eine ganze Reihe von Modellen/ Baugrößen etc. auflisten. Damit beantwortet sich auch: Ja, die Batterie an sich darf transportiert werden.
Gerade bei Standard-Knopfzellen hat sich vermutlich gar nix bei der Herstellung geändert in den letzten Jahren. Es besteht also ne Chance, wenn man den Hersteller der Knopfzelle kennen würde, nach einer Prüfzusammenfassung erfolgreich zu suchen. Vielleicht lässt der sich ermitteln (Varta? Duracell? ...)
Bei eingebauten Knopfzellen muss natürlich das Versandstück nicht gekennzeichnet werden, der Rest der SV188 ist natürlich weiterhin zu erfüllen. Und 100% korrekt wäre es nur dann, wenn man sich vergewissert hat, dass eine Prüfzusammenfassung existiert.
Alternative (theoretisch, praktisch sehr mit Kanonen auf Spatzen geschossen): betrachte die Batterie als defekt, schau in die SV376 und verschicke sie dementsprechend (nicht als kritisch), heißt also hochwertigere Verpackung, Deklaration als "normales" Gefahrgut.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 02.05.2021 22:38.
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Re: Messgerät mit fest eingebauter Lithium-Knopfzelle
[Re: Bergmannsheil]
#30879
11.05.2021 11:16
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Guten Morgen,
falls sich deine Verärgerung (die ich nicht beabsichtigt habe) auf meine Frage bezieht: Woraus liest du eine Bagatellisierung einer Anforderung? Es ist als meine meinung / lesart deutlich dargestellt. Wir sind hier in einem sachgerechten Forum und nicht auf Facebook.
Richtig ist, dann eine fachlich richtige Interpretation nachzuliefern, wie du es ja auch gemacht hast und wie man es von dir gewohnt ist.
Frisch heraus zum 1. Mai
Hallo Bergmannsheil, auf Facebook zum Glück nicht angemeldet. Dein Post erweckte den Anschein, dass bei Anwendung der Freistellung, bei der das Versandstück nicht gekennzeichnet werden muss, gleichzeitig auch auf den UN-Test verzichtet werden könne. Dazu gab es hier im Forum schon mehrerer solcher Diskussionen, dass das dann ja eh nicht deklariert werden müsste und damit auch der UN-Test nicht so wichtig sei. Und so ergab sich dann eine gewisse Verärgerung, die einfach mal raus musste. 
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Re: Messgerät mit fest eingebauter Lithium-Knopfzelle
[Re: Claudi]
#30880
11.05.2021 11:21
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Wieso geht ihr davon aus, dass es keine Prüfzusammenfassung geben kann? Hast du das irgendwo raus gelesen? Also ich habe für CR2032 jede Menge Prüfzusammenfassungen verschiedenster Hersteller. Ob man die dann zuordnen und Fälschungen sicher ausschließen kann, ist eine ganz andere Geschichte. Aber dass es keine CR 2032 mit Prüfzusammenfassungen gibt, stimmt so nicht. Deshalb ja mein Vorschlag, diese Knopfzelle ohne Prüfnachweis gegen eine geprüfte Knopfzelle auszutauschen. Alternative (theoretisch, praktisch sehr mit Kanonen auf Spatzen geschossen): betrachte die Batterie als defekt, schau in die SV376 und verschicke sie dementsprechend (nicht als kritisch), heißt also hochwertigere Verpackung, Deklaration als "normales" Gefahrgut.
Ähm, hast du nachts schlechte Gefahrgutträume, meine Gute?  Dann wäre aber der Austausch gegen eine geprüfte Knopfzelle um einiges einfacher und billiger...
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Re: Messgerät mit fest eingebauter Lithium-Knopfzelle
[Re: DJSMP]
#30881
11.05.2021 11:47
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Claudi
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Na deswegen ja "Kanonen auf Spatzen"... Der Threaderöffner meinte: Die Knopfzelle wurde vor ca. 5 Jahren eingebaut, weitere Angaben konnte der Hersteller des Messgerätes nicht machen.
Es gibt also weder eine Prüfzusammenfassung, noch die Information, von welchem Produzenten die Lithium-Knopfzelle stammt.
Frage ist ja, ob man das Gerät so weit auseinander nehmen kann, um die Knopfzelle zu sehen (Hersteller/ Typ) oder gar auszutauschen.
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