Gefahrzettel am Kanister notwendig?
#30953
03.06.2021 18:39
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DuncanMacLeod77
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Hallo miteinander,
ich möchte Gefahrgut (UN 1903) der Verpackungsgruppe II in einem für diese Verpackungsgruppe bauartgeprüften 5-Liter-Kanister versenden. Wenn ich den Kanister in einen Karton stelle, so muß ich den Karton selbstverständlich mit den entsprechenden Gefahrzetteln (UN 1903) und der Raute "umweltgefährdend" versehen. Zudem bringe ich Ausrichtungspfeile (auf zwei gegenüberliegenden Seiten des Kartons an) sowie mind. die einseitige Kennzeichnung "UMVERPACKUNG".
Nun aber zur Frage: Muß der im Karton verpackte Kanister auch mit dem Gefahrzettel, der Raute für "umweltgefährdend" sowie der UN-Nummer (UN 1903) gekennzeichnet werden?
Für einen Quellennachweis aus dem ADR wäre ich auch sehr dankbar.
Über eine Rückantwort würde ich mich freuen und verbleibe schon einmal mit Dank!
Gruß
Duncan
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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig?
[Re: DuncanMacLeod77]
#30954
03.06.2021 19:09
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Gerald
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Hallo Duncan, Muß der im Karton verpackte Kanister auch mit dem Gefahrzettel, der Raute für "umweltgefährdend" sowie der UN-Nummer (UN 1903) gekennzeichnet werden? Ja, steht in Unterabschnitt 5.1.2.1 a) Absatz (ii) !!! Ich gehe mal davon aus, dass Unterabschnitt 5.1.2.1 a) erster Satz für Dich nicht zutrifft, so wie Deine Frage war.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig?
[Re: Gerald]
#30956
03.06.2021 19:25
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DuncanMacLeod77
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Hallo Gerald,
danke für Deine Rückmeldung und den Quellennachweis!
Dann leitet sich dies vielmehr aus 5.1.2.1 a) ab. Zitat: "Sofern nicht alle für die gefährlichen Güter [...] repräsentativen Kennzeichnen u. Gefahrzettel [...] sichtbar sind, muß die Umverpackung usw."
Meine Überlegung bestand darin, das Gefahrgut (den einzelnen Kanister) in der Umverpackung (hier im versandfertigen Karton) evtl. nicht mit Gefahrzetteln usw. kennzeichnen zu müssen, weil die Umverpackung letztlich alle transportrelevanten Kennzeichnungen berücksichtigt (Gefahrzettel, umweltgefährdend, Ausrichtungspfeile, Aufschrift Umverpackung, UN-Nr.).
Wäre natürlich vorteilhaft, wenn man nicht alles bekleben müßte (hier eben das Bekleben des Kanisters vermeiden).
Vielen Dank für Deine Hilfe - und einen schönen Abend!
Gruß
Duncan
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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig?
[Re: DuncanMacLeod77]
#30957
03.06.2021 19:29
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M.A.T.
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Hallo, der Hintergrund für die vermeintliche Doppelung der Kennzeichnung ist möglicherweise, daß eine Umverpackung ja nicht notwendigerweise den ganzen Transport begleitet oder unversehrt bleibt, und dann wäre ohne Kennzeichnung der enthaltenen Kanister deren Gefahrguteigenschaft praktisch unsichtbar. Gruß M.A.T.
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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig?
[Re: DuncanMacLeod77]
#30958
03.06.2021 19:42
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Gerald
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Hallo Duncan, "Sofern nicht alle für die gefährlichen Güter [...] repräsentativen Kennzeichnen u. Gefahrzettel [...] sichtbar sind, muß die Umverpackung usw." Da bringst Du was durcheinander. Eine "Umverpackung" muss nicht unbedingt ein Karton sein. Sieh mal unter Abschnitt 1.2 Begriffsbestimmungen unter - Umverpackung- nach! Ich sage immer, eine Umverpackung ist eine Art Ladungssicherungshilfsmittel, auch wenn das nicht so in 1.2 steht. In der RSEB unter Ziffer 5-1.1 bis 5.1.3 findest Du weitere Erläuterungen. Wenn Du durch die Umverpackung (z.b. Folie) durchsehen kannst, dann greift der erste Satz von Unterabschnitt 5.1.2.1 a)!!!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig?
[Re: Gerald]
#30962
04.06.2021 09:28
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Mr. Pumpensumpf
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Moin zusammen. Könnte man sich nicht auf 5.2.1.8.1 berufen?
5.2.1.8.1 Versandstücke mit umweltgefährdenden Stoffen..... .... ausgenommen Einzelverpackungen und zusammengesetzte Verpackungen, sofern diese Einzelverpackungen oder die Innenverpackungen dieser zusammengesetzten Verpackungen – für flüssige Stoffe eine Menge von höchstens 5 l haben oder – für feste Stoffe eine Nettomasse von höchstens 5 kg haben.
Dann könnte man, meiner Meinung nach, auf "Baum/Fisch" verzichten.
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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig?
[Re: Gerald]
#30964
04.06.2021 11:59
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DJSMP
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Hallo Duncan, "Sofern nicht alle für die gefährlichen Güter [...] repräsentativen Kennzeichnen u. Gefahrzettel [...] sichtbar sind, muß die Umverpackung usw." Da bringst Du was durcheinander. Eine "Umverpackung" muss nicht unbedingt ein Karton sein. Sieh mal unter Abschnitt 1.2 Begriffsbestimmungen unter - Umverpackung- nach! Ich sage immer, eine Umverpackung ist eine Art Ladungssicherungshilfsmittel, auch wenn das nicht so in 1.2 steht. In der RSEB unter Ziffer 5-1.1 bis 5.1.3 findest Du weitere Erläuterungen. Wenn Du durch die Umverpackung (z.b. Folie) durchsehen kannst, dann greift der erste Satz von Unterabschnitt 5.1.2.1 a)!!! Wenn er das als Regelversand Klasse 8 schickt, die Kanister die bauartgeprüften Verpackungen sind und der Karton (und ich sage bewusst nicht Pappkiste) ungeprüft ist, dann ist der Kanister das Versandstück und der Karton die Umverpackung. Das passt schon so denke ich.
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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig?
[Re: DuncanMacLeod77]
#30965
04.06.2021 12:00
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Meine Überlegung bestand darin, das Gefahrgut (den einzelnen Kanister) in der Umverpackung (hier im versandfertigen Karton) evtl. nicht mit Gefahrzetteln usw. kennzeichnen zu müssen, weil die Umverpackung letztlich alle transportrelevanten Kennzeichnungen berücksichtigt (Gefahrzettel, umweltgefährdend, Ausrichtungspfeile, Aufschrift Umverpackung, UN-Nr.). Wäre natürlich vorteilhaft, wenn man nicht alles bekleben müßte (hier eben das Bekleben des Kanisters vermeiden).
Wir sind aber eben nicht bei "Wünsch dir was".  Es müssen sowohl die Versandstücke (Kanister) als auch die Umverpackung (Karton) gekennzeichnet werden.
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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig?
[Re: DJSMP]
#30966
04.06.2021 13:38
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Gerald
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Hallo DJSMP, dann ist der Kanister das Versandstück und der Karton die Umverpackung. Das passt schon so denke ich. Da gebe ich Dir vollkommen Recht, nur gings es in diesem Beitrag (03.06.2021 19:42) von mir, gar nicht darum. Sondern es ging um den Beitrag von 03.06.2021 19.25 Uhr, wo Duncan geschrieben hatte, "Dann leitet sich dies vielmehr aus 5.1.2.1 a) ab" Und in meinem Beitrag habe ich nur aufgezeigt, wie dieser Satz gemeint ist. Es ging nicht darum ob eine Kiste eine Umverpackung sein kann.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig?
[Re: Gerald]
#30967
04.06.2021 15:39
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Nico
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Wenn man sich die Kennzeichnung des Kanisters unbedingt sparen möchte, dann ginge doch auch der Weg den Kanister zur Innenverpackung (erlaubt wäre hier Kunststoff, Metall oder Glas) zu erklären und eine bauartgeprüfte Außenverpackung (Kiste aus Pappe, 4G) zu nutzen. Dann ist ist es keine Umverpackung, man muss "nur" auf der Außenverpackung alle relevanten Markierungen und Kennzeichen anbringen und erspart sich auch den Wortlaut Umverpackung.
Gruß von einer, die das ADR nicht so cool findet wie die IATA-DGR, aber die nächsten 5 Werktage man wieder den Erstkurs (jaja ich habs ablaufen lassen) für Gefahrgutbeauftragte besuchen darf (juuubeeeel, und dann noch als Abendkurs)
Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig?
[Re: Nico]
#30968
04.06.2021 15:49
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Michael
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Sorry wenn ich mich zum Berichtigen berufen empfinde:
UN 1903 mit VG II hat eine max-Menge von 1 Liter je Innenverpackung.
Wenn dies nicht wäre, benötigte man als Außenverpackung auch keinen zugelassenen Karton (4.1.1.3 ist nicht bei den zu beachtenden Abschnitten aufgeführt), sondern nur ein den Grundanforderungen genügender Karton (nach 4.1.1.1).
Michael
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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig?
[Re: Michael]
#30969
04.06.2021 16:17
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Gerald
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Hallo Michael, UN 1903 mit VG II hat eine max-Menge von 1 Liter je Innenverpackung. Da hast Du zwar nicht unrecht, aber in Deinem Fall willst Du Kapitel 3.4 (LQ) nutzen. Das war aber nicht die Ausgangslage, da ging es um in einem für diese Verpackungsgruppe bauartgeprüften 5-Liter-Kanister versenden. also nicht um die Nutzung Kapitel 3.4. Sorry
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig?
[Re: Michael]
#30970
04.06.2021 16:26
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Nico
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Sorry wenn ich mich zum Berichtigen berufen empfinde:
UN 1903 mit VG II hat eine max-Menge von 1 Liter je Innenverpackung.
Wenn dies nicht wäre, benötigte man als Außenverpackung auch keinen zugelassenen Karton (4.1.1.3 ist nicht bei den zu beachtenden Abschnitten aufgeführt), sondern nur ein den Grundanforderungen genügender Karton (nach 4.1.1.1).
Michael Hallo Michael, da wärst du in Spalte 7a für begrenzte Menge. Ich meine wenn man es als voll deklarierungspflichtiges Gefahrgut verschickt. Da es hier bisher um einen bauartgeprüften Kanister und volle Kennzeichnung handelt gehe ich davon aus, dass es von der Menge über LQ liegt. Daher halte ich mich an die P001und habe je Innenverpackung, abhängig vom Material bis zu 40 L möglich, bei Einzelverpackungen wären es bis zu 60 L Grüße Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig?
[Re: Nico]
#30972
07.06.2021 08:20
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Michael
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Ich mache wohl zu viel LQ....
Den Gedanken habe ich wirklich falsch verstanden. Ich gebe Dir recht, so könnte man es machen.
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Re: Gefahrzettel am Kanister notwendig?
[Re: DuncanMacLeod77]
#30975
07.06.2021 09:43
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Phi_l
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Hallo Duncan, es gibt verschiedene Möglichkeiten, je nachdem ob Du den Kanister als "Einzelverpackung" verwendest (dann wäre der Karton eine "Umverpackung"), oder ob Du beides zusammen als "zusammengesetzte Verpackung" verwendest (dann wäre der Kanister die "Innenverpackung" und der Karton die "Außenverpackung"): 1. Bei Einzelverpackung + Umverpackung müssen beide Verpackungen alle gefahrgutrechtlichen Kennzeichen und Gefahrzettel tragen. 2. Bei einer zusammengesetzten Verpackung muss nur die Außenverpackung die gefahrgutrechtlichen Kennzeichen und Gefahrzettel tragen. Im ersten Fall wäre die Einzelverpackung das Versandstück, im zweiten Fall die zusammengesetzte Verpackung. (Kennzeichnung nach 5.2.1.1 ADR, Ausrichtungspfeile nach 5.2.1.10 ADR, Bezettelung nach 5.2.2.1 ADR) Im ersten Fall wäre die Umverpackung nach 5.1.2 ADR zu Kennzeichnen. Umgekehrt gibt es im Fall der Umverpackung die Möglichkeit, dass man die Umverpackung nicht nach Gefahrstoffrecht (CLP-Etikett) kennzeichnen muss. Dies trifft dann zu, wenn eine Verpackung ausschließlich für den Transportvorgang verwendet wird. (Vgl. 5.4 der Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung der ECHA https://echa.europa.eu/documents/10...pdf/89628d94-573a-4024-86cc-0b4052a74d65 ) Viele Grüße Phil
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