24h-Number
#31026
14.06.2021 14:38
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Faltschachtel
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Spezi
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Hallo zusammen,
immer wieder stoße ich auf folgendes Problem beim erstellen der Shippers Declaration.
Die Angabe einer 24h Notfallnummer wird nicht gefordert, also schreibe ich auch keine rein. Betrieblich ist hierfür auch keine Nummer vorgesehen oder bereitgestellt. Insofern bin ich da fein raus.
Dann kommt aber das Transportunternehmen X und fordert mit Verweis auf die USG-12 die Angabe dieser Telefonnummer. Da die Sendung aber nicht mal ansatzweise in die Nähe des amerikanischen Raums kommt, halte ich diese Anforderung für unbegründet.
Habe ich irgendetwas übersehen?
Ich habe höchstens eine Sendung im halben bis dreiviertel Jahr die nach IATA-DGR (es waren jetzt 3 Sendungen seit der Schulung die demnächst ausläuft) vorbereitet werden muss und tue mich daher etwas schwer damit.
Danke und Grüße aus dem Norden
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Re: 24h-Number
[Re: Faltschachtel]
#31027
14.06.2021 14:53
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Claudi
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Es könnte verschiedene Gründe haben:
Vielleicht fliegt eine US-Airline (oder es könnte eine US-Airline die Ware fliegen) --> USG-12 Vielleicht wird die Sendung über die USA drüber fliegen in deren Luftraum --> USG-12 Vielleicht wird die Sendung über die USA umgeschlagen, d.h. weil es keine Direktverbindung nach XYZ gibt, wird nach Art des Sammelgutverkehrs irgendwas in die USA geflogen und von dort aus weiter nach XYZ --> USG-12 Es kann auch sein, dass Transportunternehmen X (Spedition? Airline?) ne schwarz-weiß-Regelung hat und um die Nummer nicht zu vergessen diese jedes Mal fordert. Oder es ist Unwissenheit der Mitarbeitenden...
Da gibt es nun aus meiner Sicht folgende Möglichkeiten:
Beim Transportunternehmen nachfragen, wieso sie sich auf USG-12 beziehen. Anderes Transportunternehmen nutzen. Notfallnummer generell angeben (bedeutet natürlich Kosten, weil jemand die Nummer bereitstellen und besetzen muss).
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Re: 24h-Number
[Re: Faltschachtel]
#31028
14.06.2021 15:31
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gefahrgutbaer
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Hallo,
Claudi hat ja schon diverse Konstellationen aufgeführt. Zusatzerklärung - bei Verwendung einer US-Airline, wie z. B. Fedex, befindest Du Dich auf US-Amerikanischen Hoheitsgebiet. In dem Moment greifen die Ländervorschriften der USG
Gruß
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Re: 24h-Number
[Re: gefahrgutbaer]
#31033
15.06.2021 13:22
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Faltschachtel
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Hallo Claudi, hallo gefahrgutbaer,
danke für die schnellen Antworten. Ich hatte nicht bedacht, dass nur weil ein Unternehmen amerikanische Wurzeln hat, das auch gleichzusetzen ist mit amerikanischem Hoheitsgebiet. Gibt es hierzu irgendetwas schriftliches damit ich weiß, wo ich nach solchen Regelungen suchen muss?
Danke und Gruß
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Re: 24h-Number
[Re: Faltschachtel]
#31034
15.06.2021 14:05
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Hi,
abgesehen von der jeweiligen Nationalen Gesetzgebung (in DE z. B. das Luftsicherheitsgesetz in Verbindung mit dem StGB und dem BGB) ist das, meine ich, im Chicagoer Abkommen verankert.
Gruß
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Re: 24h-Number
[Re: Faltschachtel]
#31035
15.06.2021 14:25
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M.A.T.
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Gibt es hierzu irgendetwas schriftliches damit ich weiß, wo ich nach solchen Regelungen suchen muss? Danke und Gruß
Hallo Siehe dazu 49 CFR §§ 172.604 und 175.33. Auch hier die Rechtsgrundlage ICAO-TI beachten! Gruß M.A.T.
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Re: 24h-Number
[Re: M.A.T.]
#31036
15.06.2021 14:48
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Claudi
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Re: 24h-Number
[Re: Claudi]
#31038
15.06.2021 15:02
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 manchmal ist die Lösung so nah.... 
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Re: 24h-Number
[Re: M.A.T.]
#31039
15.06.2021 15:12
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Hallo M.A.T., mir ging es bei der Frage nicht mehr um die Rechtsgrundlage der 24h Nummer, sondern vielmehr darum, woher ich wissen soll, auf welcher Rechtsgrundlage das mit der Beförderung beauftragte Unternehmen agiert, also sprich, wie bei FedEx, dass alle Sendungen nach IATA-DGR/ICAO-TI vorbereitet werden müssen (schreibt nicht jeder auf seine Homepage) und über welches Hoheitsgebiet dieses Transportunternehmen abgewickelt wird. Bei FedEx war es mir nicht bewusst, da ich in diesem speziellen Fall eine Sendung von Deutschland nach Australien habe. Dazu kommt, dass das Internet oft die einzige Informationsquelle für mich darstellt, sowohl aufgrund der Unwissenheit der vorgeschalteten Abteilungen, als auch wegen der Kurzfristigkeit (reguläre Bearbeitungszeit für Gefahrgut liegt oft unter 3 Stunden für Kommissionierung, Verpackung, Dokumentation). Dazu kommt dann noch meine fehlende Erfahrung, weil Gefahrgut in der Regel über Straße geht und Luft dann einen Sonderfall darstellt in den ich mich jedesmal von neuem Einarbeiten darf. Ich habe nur die aktuelle deutsche Fassung der IATA-DGR vorliegen, also neben ADR, und IMDG-Code. Ich danke trotzdem für deine Antwort 
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Re: 24h-Number
[Re: Faltschachtel]
#31041
15.06.2021 16:48
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M.A.T.
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mir ging es bei der Frage nicht mehr um die Rechtsgrundlage der 24h Nummer, sondern vielmehr darum, woher ich wissen soll, auf welcher Rechtsgrundlage das mit der Beförderung beauftragte Unternehmen agiert, also sprich, wie bei FedEx, dass alle Sendungen nach IATA-DGR/ICAO-TI vorbereitet werden müssen (schreibt nicht jeder auf seine Homepage) und über welches Hoheitsgebiet dieses Transportunternehmen abgewickelt wird. Bei FedEx war es mir nicht bewusst, da ich in diesem speziellen Fall eine Sendung von Deutschland nach Australien habe.
Hallo, das kann Ihnen nur das jeweilige Unternehmen sagen. Zumal das Routeing der Maschinen ja auch einmal kurzfristig geändert werden kann und der Operator wohl sicherheitshalber alle Anforderungen berücksichtigt, die infrage kommen könnten. Übrigens hat die angeführte DGR Rechtskraft nur insoweit, als sie über die Beförderungsbedingungen des Unternehmens eingebunden ist und über die Anforderungen der TI hinausgeht. Was in diesem Fall aber nicht entscheidend wäre, weil FE als US-Unternehmen dem 49 CFR unterliegt, so wie die Lufthansa dem dt. Recht unterliegt. Das tägliche Nachschauen bei ICAO und IATA, was sich gerade wieder ein Operator ausgedacht haben mag, ist ja leider notwendig. AUS hat m.W. derzeit keine 24h-Verpflichtung, Auf die Schnelle habe ich jetzt auch bei FE keine Operator Variation mit allg. Notfallnummer gefunden; kann Ihre Frage also gut verstehen. Viel Erfolg M.A.T.
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