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E-Roller, E-Motorroller #31056 17.06.2021 11:48
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Claudi Offline OP
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Hallo zusammen,

in Städten sind Leihroller überall zu finden (u.a. auch im Rhein ^^) - E-Roller (zum drauf stehen) und E-Motorroller (zum sitzen, ähnl. Vespa & Co. mit Helmpflicht, in Köln v.a. Firmen Tier und irgendwas mit RheinEnergie). Ich gehe mal davon aus, dass da Li-Ionen-Akkus drin sind (oder sind es vielleicht teilweise NiMH?)

Die Logistik sieht so aus:

1. E-Roller werden durch Firmen eingesammelt, aufgeladen und wieder abgesetzt - die Roller sind Fahrzeuge UN3171 und freigestellt (zumindest solange die Batterie iO ist). Falls eine Batterie nicht iO ist, könnte man das vielleicht beim Laden bemerken. Beim Einsammeln könnte man SV 667 b) (ii) heranziehen - kann vor Ort nicht diagnostiziert oder ausgebaut werden, also "einfach so" in die Firma fahren.

2. Bei den E-Motorrollern, die entsprechend größer/ schwerer sind, wird das anscheinend anders gemacht - und auch bei einigen E-Rollern (Tier), um die Transporte zu reduzieren und schneller frisch geladene Roller bereitzustellen:
Es gibt auswechselbare Akkus und Firmen fahren die Standorte der Roller an, tauschen die Akkus (leer raus, voll rein). Auf den Transportern sind wohl Boxen zur Ladungssicherung, aber ohne Deckel und - soweit ich weiß - ohne weitere Gefahrgutkennzeichnung etc.

Läuft Fall 2 unter der "Handwerkerfreistellung" im Sinne von "Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten..."? Ist der Batteriewechsel eine Wartungstätigkeit?
Dass sich die Firmen, die die Scooter und Akkus transportieren und laden, da eher keine Gedanken drum machen, kann ich mir vorstellen... aber wie seht ihr das rechtlich?

Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Claudi] #31057 17.06.2021 12:18
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Faltschachtel Offline
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Hallo Claudi,

soweit ich mich mit dem Thema Handwerkerregelung befasst habe, sind defekte Batterien, sowie der Rücktransport nicht freigestellt.
Darüber hinaus sind dies ja Versorgungsfahrten die nicht an einen einzelnen Standort gebunden sind, von daher sehe ich auch hier keine Freistellung.

Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Faltschachtel] #31058 17.06.2021 12:58
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Claudi Offline OP
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Die Scooter-Standorte in der freien Wildbahn sind ja keine Firmenstandorte, die versorgt werden. Eine Versorgung sehe ich nicht, sondern eine Beförderung zur/ zurück von der "Baustelle"/ dem Einsatzort = Standorte der Scooter im Stadtgebiet irgendwo. Die Dienstleistung lautet: Firma fährt zu Scootern (die ihnen nicht gehören) und tauscht Akkus (Reparatur?)

Der genaue Wortlaut: 1.1.3.1 c) ADR
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:

Antwort auf
Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung, einschliesslich Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen, und die Höchstmengen gemäss Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Massnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung;


Beschädigte Batterien* oder Rücklieferungen sind kein KO-Kriterium für die Handwerkerfreistellung.
*außer "rote" defekt kritische Batterie, da diese Bef-kat 0 sind = >1000 Punkte, defekte nicht kritische Batterien ("gelb") sind Bef.kat. 2, also max. 333 kg (wie auch die iO-Batterien)

Die RSEB wird in 1-4.1 noch etwas genauer, aber auch nicht erschöpfend.
Ist der Tauschakku ein Arbeitsmittel oder "Betriebsstoff", das/der zur "Wartung" befördert und "verbraucht" wird durch Einbau/ Ausbau, quasi wie ein Ersatzteil?

Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Claudi] #31059 17.06.2021 13:05
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Gerald Offline
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Hallo Claudi,
Antwort auf
in Städten sind Leihroller überall zu finden


Hier sehe ich die Städte bzw. die Behörde in der Verantwortung, welche die Genehmigung erteilt hat. Ich beobachte das schon seit ein paar Jahren. Die E-Roller, E-Fahrräder u.ä. steht dann irgendwo in der Stadt an den unmöglichsten Stellen. Der Nutzer stellt sie dort ab, ab wann es diese nicht mehr benötigt.

Bei der Genehmigung diese im öffentlichen Raum aufzustellen, hätte die zuständige Behörde den Platz festlegen sollen. Aber in den Städten in welchen ich unterwegs war, stehen sie an jeder Stelle, manchmal auch am Straßenrand.

Es wird wohl erst reagiert werden, wenn es zu einem Zwischenfall bzw. Unfall gekommen ist. Noch interessanter wird es, wenn der E-Roller o.ä. in Brand geraten würde und ein erheblicher Schaden entstehen würde!!!

Noch interessanter wird es, wenn man sieht, wie sie von der Betreiberfirma eingeladen werde, denke bloß nicht, daß das ADR bzw. die GGVSEB eingehalten wird, vor allen Ladungssicherung entweder nach ADR Unterabschnitt 7.5.7.1 bzw. StVO §22!!!

Die Freistellung nach 1.1.3.1 c) kann nicht genutzt werden, da sie einfach nicht zutrifft.

Und somit bleibt nur die Nutzung der entsprechenden Sondervorschrift für UN 3171!!!

Und von den Nutzerbestimmungen, nur 1 Person und Altersbeschränkung auf dem Roller wollen wir gar nicht erst reden.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Gerald] #31060 17.06.2021 13:39
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Die Roller stehen/liegen/schwimmen überall, das ist richtig.
Unter anderem auch in Ortsbekannten Seen, Flüssen oder sie finden den Weg ins Meer, "weil das irgendwer lustig findet".
Hatte das irgendwann mal in den Lokalnachrichten mitbekommen, dass jemand ein paar E-Roller in die Förde geworfen hat.


Ob defekt und wenn ja, wie stark kann man von außen, wenn es nicht offensichtlich ist, gar nicht beurteilen. Da wird gefühlt immer davon ausgegangen, dass die schon in Ordnung seien.
Ist bei uns in der Firma ja nicht anders. Wobei ich hier sagen muss, wenn ein Akkupack zurück ins Werk kommt, dann immer, weil irgendein Defekt vorliegt, nur kann niemand beurteilen,
was das für ein Defekt genau ist, solange der Artikel nicht in der Werkstatt liegt.
Und auch die können es ohne entsprechendes Testequipment oft nicht feststellen. Ich werde auch ständig gefragt, wie man denn bitte die SV376 korrekt umsetzen soll, da der Aufwand Utopisch sei.

Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Claudi] #31061 17.06.2021 14:52
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Phi_l Offline
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Hallo Claudi,

nach meinem Verständnis ist die Handwerkerregelung dazu gedacht, dass eine einzelne Person die Dinge, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit benötigt, mitführen kann, ohne den vollen Gefahrgutvorschriften zu unterliegen. Also "der Handwerker" transportiert "sein Handwerkszeugs".

Dies macht die RSEB in meinen Augen auch nocheinmal sehr deutlich, da es dort z.B. heißt "Mitnahme von Brennstoff [...] für den Betrieb seiner Maschinen an der Baustelle" oder "zum direkten Verbrauch". Und eine Baustelle auf der man seine persönlichen Arbeitsgeräte verwendet ist ja dann doch etwas völlig anderes, als ein Stadtgebiet indem sich Jedermann beliebige Roller zur individuellen Nutzung mieten kann. Letzteres trifft für mich ziemlich genau die "externe Verteilung", welche ja von der Freistellungsregelung ausgeschlossen ist und wäre vielleicht auch mit 1-4.2 RSEB, der "Zwischenversorgungen zu Tankanlagen" vergleichbar, welche ja ebenfalls von der Freistellungsregelung ausgeschlossen ist.

Bei dem Transport ganzer E-Scooter greift ja noch die Freistellung über die UN-Nummer 3171, bei dem Transport separater Akkus allerdings nichtmehr und wie oben beschrieben sehe ich diese auch klar von der Handerwerkerregelung ausgenommen.

Es macht nunmal einen Unterschied, ob ich einen Akku für meinen Akkuschrauber mitführe den ich an meinem Arbeitsort benötige, oder duzende Akkus die ich quer im Stadtgebiet verstreue, damit sie von wildfremden Personen benutzt werden.

Das wäre mein Senf hierzu wink

LG
Phil

Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Phi_l] #31062 17.06.2021 15:00
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Claudi Offline OP
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@Phi_l ja kann ich total nachvollziehen. Es wäre auch eine ziemlich starke Strapazierung der Handwerkerregel und irgendwann reißt jede noch so dehnbare Vorschrift.

Im Moment operieren diese Dienstleister vermutlich eher unter dem Radar und haben das Thema Gefahrgut nicht auf dem Schirm, zumindest wenn sie die Akkus tauschen statt die kompletten Fahrzeuge zu bewegen.

Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Claudi] #31063 17.06.2021 18:57
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Hallo,
hier ist mal ein Beispiel, wie es z. B. in Köln am Rhein aussieht.

Ich kann mir schon vorstellen, daß die zuständige Behörde bzw, die Anwohner nicht begeistert sind.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Gerald] #31089 22.06.2021 08:40
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Da ist sicher keiner begeistert. Auch stehen die Scooter manchmal echt dämlich geparkt, aber da sehen ich weniger die Schuld bei den Anbietern als bei bekloppten Menschen, die nicht in der Lage sind, bis 2 zu denken und den Scooter nicht einfach mal 10 m weiter fahren, wo man ihn abstellen kann, ohne das jemand drüber fällt beim gehen. Und was bei jemandem im Oberstübchen falsch gelaufen sein muss, um Scooter und Leihräder in den Rhein oder andere Gewässer zu werfen, will ich mir gar nicht vorstellen.
An sich finde ich die Scooter und Leihräder schon nett und nutze sie ab und zu, um schnell in der Stadt von A nach B zu kommen, unabhängig vom ÖPNV.

Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Claudi] #31162 10.07.2021 18:46
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Hab einfach mal gegoogelt und das gefunden:

https://www.gefahrgut.de/themen/landverkehr--adr-rid-und-adn/freistellung-fuer-e-roller

Der BLFA sieht die Beförderung der Batterien zu den Scootern zwecks Tausch tatsächlich unter der Handwerkerfreistellung freigestellt.

Gestern sah ich so eine Sub-Subunternehmer-Fachfirma Akkus tauschen. Ladungssicherung naja. Sie hatten wohl viel zu tun, selbst im Fußraum des Beifahrersitzes des Kleintransporters lagen Akkus... unverpackt, nicht mal in Boxen (auf der Ladefläche waren teilweise Kisten vorhanden. Schutz vor Freiwerden des Inhaltes? Naja. Schutz der Batterien? Naja. Ladungssicherung?
Jetzt müsste man auch mal nachrechnen, ob das mehr als 333 kg an Akkus sind...

Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Claudi] #31163 11.07.2021 16:21
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Hallo Claudi,
Antwort auf
Der BLFA sieht die Beförderung der Batterien zu den Scootern zwecks Tausch tatsächlich unter der Handwerkerfreistellung freigestellt.


Das der BLFA, dass so sieht, ist ja nicht schlecht, aber warum wird es nicht veröffentlicht bzw. in der RSEB so berücksichtigt? Ich hatte mich, vor längerer Zeit, an das BMVI mit der Frage gewandt, warum nicht die Beschlüsse des BLFA veröffentlicht werden. Die Antwort war nicht gerade die Antwort, welche ich erwartet hatte. Sie war ablehnend!!! Leider!!!

Und somit kann man von den Beschlüssen des BLFA "Beförderung gefährlicher Güter" (nur in bestimmten Fällen) nur über Umwege erfahren, da sieht es bei anderen BLFA besser aus.

In der RSEB 2021 (auch schon RSEB 2019) ist unter Ziffer 1-4.5 steht dazu ein Hinweis zu LiBa im Bezug der Nutzung des Unterabschnitt 1.1.3.1 c)!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Gerald] #31164 11.07.2021 20:10
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Die Hinweise in der RSEB zu 1.1.3.1c) sind ja Beispiele (Akku im Werkzeug des Handwerkers) aber nicht erschöpfend.

Ich finde die Handwerkerfreistellung auch etwas sehr weit ausgedeht (wenn nicht überspannt) für den Fall mit den Scooter, aber wenn der BLFA das anders sieht - ok

Eine eigene Freistellung (mit paar Auflagen) wäre ja auch schön.
"Meinen" Fall von letztens würden man aber wohl wegen Ladungssicherung drankriegen. Wobei ich dem (Sub) die wenigsten Schuld gebe, die Verleihfirmen wollen es billig und haben wohl kein besonderes Verantwortungsbewusstsein dafür, wie die Subs arbeiten.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 11.07.2021 20:10.
Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Claudi] #31165 11.07.2021 20:24
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Hallo Claudi,
Antwort auf
Die Hinweise in der RSEB zu 1.1.3.1c) sind ja Beispiele (Akku im Werkzeug des Handwerkers) aber nicht erschöpfend.


Dein Link verweist auf 2020, obwohl es kein Datum gibt, wann sich der BLFA "Beförderung gefährlicher Güter" mit diesem Thema beschäftigt hat. Und im Bezug des Hinweises in der RSEB, da hätte ich mir auch gern eine bessere Interpretation durch den BLFA gewünscht.

Antwort auf
Ich finde die Handwerkerfreistellung auch etwas sehr weit ausgedehnt


Da gebe ich Dir auf jeden Fall Recht, aber vielleicht wird man den Unterabschnitt 1.1.3.1 c) auch mal überarbeiten, ähnlich wie es mit dem Unterabschnitt 1.1.3.1 b) geschehen ist. Denn der Unterabschnitt 1.1.3.1 c) (Handwerkerregel) wird manchmal sehr großzügig ausgelegt.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Claudi] #31168 12.07.2021 07:56
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... und morgen kommen die Autovermieter und berufen sich darauf um Benzin und Diesel zu transportieren?

Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Claudi] #31172 12.07.2021 11:37
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Hallo Claudi,

beim Beschluss des BLFA ging es laut deinem Netzfund allerdings um E-(Motor-)Roller, nicht um die im Weg stehenden E-Scooter. Vom Prinzip handelte es sich daher vielleicht um ein Unternehmen, das ähnlich einem Fahrrad- oder Autoverleih arbeitet und nicht um einen Anbieter von verstreuten E-Scootern.

Gibt es diesen Wildwuchs wie bei den E-Scootern tatsächlich auch mit E-(Motor-)-Rollern? An einem E-Scooter ist im Vergleich zu einem E-Roller ja einiges weniger dran, ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein Unternehmen E-Roller in der Stadt verteilt...

LG Phil

Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Phi_l] #31173 12.07.2021 12:01
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Nimmt man die persönlichen Empfindungen bezüglich der im Wege stehenden kleinen Dinger mal heraus....

Wo soll der Unterschied sein, ob ein Fahrzeug nun zentral in einem Store oder per App auf der Straße zur Vermietung angeboten wird.

Nicht dass ich es nachvollziehen kann, unter dieser Argumentation die Regel anwendbar zu machen, aber dann kann ich auch nicht differenzieren...

Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Phi_l] #31174 12.07.2021 12:57
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Ursprünglich geschrieben von: Phi_l
Hallo Claudi,

beim Beschluss des BLFA ging es laut deinem Netzfund allerdings um E-(Motor-)Roller, nicht um die im Weg stehenden E-Scooter. Vom Prinzip handelte es sich daher vielleicht um ein Unternehmen, das ähnlich einem Fahrrad- oder Autoverleih arbeitet und nicht um einen Anbieter von verstreuten E-Scootern.

Gibt es diesen Wildwuchs wie bei den E-Scootern tatsächlich auch mit E-(Motor-)-Rollern? An einem E-Scooter ist im Vergleich zu einem E-Roller ja einiges weniger dran, ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein Unternehmen E-Roller in der Stadt verteilt...

LG Phil


Hallo Phil,

also ich hab zumindest in Wien auch schon die E-Motor-Roller herumstehen sehen. Die stehen dann zwar zumindest auf Parkplätzen und nicht wild auf Gehsteigen rum aber das Prinzip ist das selbe. Ähnlich die diese CarToGo. Sie sind zwar noch nicht so weit verbreitet wie die Scooter, da diese ja viel schneller zu verteilen sind, aber es gibt auch diese anbieter.
lg
Nicole


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Phi_l] #31175 12.07.2021 13:11
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Ursprünglich geschrieben von: Phi_l
Hallo Claudi,

beim Beschluss des BLFA ging es laut deinem Netzfund allerdings um E-(Motor-)Roller, nicht um die im Weg stehenden E-Scooter. Vom Prinzip handelte es sich daher vielleicht um ein Unternehmen, das ähnlich einem Fahrrad- oder Autoverleih arbeitet und nicht um einen Anbieter von verstreuten E-Scootern.

Gibt es diesen Wildwuchs wie bei den E-Scootern tatsächlich auch mit E-(Motor-)-Rollern? An einem E-Scooter ist im Vergleich zu einem E-Roller ja einiges weniger dran, ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein Unternehmen E-Roller in der Stadt verteilt...

LG Phil


Hallo,

doch genau das gibt es, z. B. in Köln von mind. 3 Anbietern. Die E-Motorroller stehen irgendwo (mal mehr, mal weniger geschickt geparkt), haben unter dem Sitz in einer verriegelten Box 1 Helm, man leiht sie sich spontan per App aus, wie die E-"Tret"Roller. Ob Wildwuchs oder ordentliches Bereit- und Abstellen: die Scooter (ob Tret oder Motor-) stehen irgendwo im Stadtgebiet rum.

Bisher wurden E-Tretroller immer als Fahrzeug von Firmen eingesammelt, geladen und wieder ausgesetzt. Bei den E-Motorrollern geht das aufgrund Größe/ Gewicht nicht wirklich gut, daher wurden da schon immer nur die Akkus eingesammelt/ gegen volle getauscht.
Bei E-Tretrollern kommt das Prinzip wohl auch in Mode, ist natürlich wirtschaftlicher.

E-Roller, Kuriosum [Re: Nico] #32934 14.07.2022 16:28
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Grüß Gott zusammen,
nicht direkt Gefahrgut, aber dennoch gefährlich dürfte dieser E-Scooter gewesen sein.
Gruß
M.A.T.

Re: E-Roller, Kuriosum [Re: M.A.T.] #32959 19.07.2022 14:47
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Andreas_K Offline
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Grüß Gott zusammen,
nicht direkt Gefahrgut, aber dennoch gefährlich dürfte dieser E-Scooter gewesen sein.
Gruß
M.A.T.


Hallo M.A.T.,

sicher, dass es der richtige Link ist? Finde keinen Scooter...

Schöne Grüße

Andreas


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: E-Roller, Kuriosum [Re: Andreas_K] #32960 19.07.2022 14:55
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Hallo, Andreas_K
danke für den Hinweis, das war allerdings der falsche Link für dieses Thema. Hier der richtige
Gruß
M.A.T.

Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Claudi] #33749 25.10.2022 13:58
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Rouven Offline
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Hallo zusammen,

ich hab mal eine andere Frage zu dem Thema. Ich weiß nicht ob es in einem anderen Bereich schon behandelt wurde, wenn ja bitte Info wo ich was finden kann.

Ich arbeite bei einem großen Möbelhändler und wir versenden seit längerem Lithium Ionen Akkus, nach SV188. Alles sauber mit Label (schraffiertes rotes Viereck mit Batterie), Telefonnummer und einem beiliegenden Sicherheitsdatenblatt für die Kunden.
Die Sendungen melde ich auch bei unserem Versanddienstleister an, sende vorab die Mengen und der Fahrer bekommt Info das er Ware nach SV188 auf dem Wechselaufbaubehälter hat. (ADR Unterweisung, 2kg Feuerlöscher etc.)

Nun haben wir E-Scooter bekommen, habe wie immer erst die Batterieprüfung nach UN38.3 angefordert und das Sicherheitsdatenblatt. Hier haben ich dann für die UN3480 das Sicherheitsdatenblatt erhalten.
Auf den Umverpackungen der Scooter sind Gefahrgutaufkleber Klasse 9a, ich habe jetzt die Ware sperren lassen, da unserer Versanddienstleister nur LQ und gewisse gefährliche Güter nach diversen Sondervorschriften transportiert.
Ich habe dann probiert über unseren Einkauf bzw. dem Lieferanten aus dem Land des Lächelns eine Info zu bekommen, leider ohne Erfolg. Ich habe nur die Aussage bekommen, die Aufkleber seien für den Überseetransport und können entfernt werden.
Es handelt sich um kein Gefahrgut.

Einfach etwas entfernen, finde ich sehr gewagt. Habe mich dann mal ins ADR gestürzt und die UN3171 gefunden. Auf den ersten Blick handelt sich hier um fest verbaute Akkus in einem batteriebetrieben Fahrzeug.
Leider bekomme ich weder ein passendes Dokument vom Hersteller noch kann mir der Einkauf sagen ob hier eine Sondervorschrift anwendbar ist zum Versand über unseren Dienstleister.

Meine Frage:
Kann ich davon ausgehen, das es sich um die UN3171 handelt. Und wenn ja kann ich es dem Versanddienstleister melden wie meine weiteren LQ und Sondervorschrift Produkte?
Wie müssen die Umkartons etikettiert sein?
Der KeyAccount des Versanddienstleister und deren Gb meinten sie brauchen nur die Menge und dann nehmen sie es mit, klang für mich irgendwie nicht richtig.

Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße Rouven

Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Rouven] #33750 25.10.2022 14:03
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Hallo. Rouven,
ergibt die erste Seite dieses Fadens nichts für Sie? Vielleicht auch noch hier?
Ist übrigens Klasse 9, "9a" ist nur der Zettel mit den stilisierten Liba. LQ geht lt. Gefahrgutliste für diese UNNR nicht. Jedoch enthält die SV388 eine weitgehende bedingte Freistellung, 2.2.9.17 ist jedoch einzuhalten.
Gruß
M.A.T.

Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Rouven] #33763 26.10.2022 08:11
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Hallo,

bei kleinen Batterien nach SV188 braucht das Fahrzeug keinen 2kg-Feuerlöscher und Mengen sind eigentlich gefahrgutrechtlich nicht nötig, da keine Punkte berechnet werden. Alle Mengengrenzen beziehen sich auf das Versandstück, nicht auf das Fahrzeug.

Die Telefonnummer darf übrigens ab 2023 entfallen bzw. entfällt, Label mit Nummer noch ein paar Jahre zulässig.

Sicherheitsdatenblatt für Batterien ist ziemlich unnötig, v.a. es jedes mal mitzugeben. Das liest keiner, ein Laie kann damit nichts anfangen, die Angaben darin sind teilweise unsinnig - wie bei dem Thema Scooter. Wenn man unbedingt will, dann besser auf einer Homepage zum Download anbieten. Gleiches gilt für die für Li-Batterien sowieso relevantere Prüfzusammenfassung.
In SDBs für Batterien steht manchmal UN3480 sind, obwohl der Versender/ Absender eine UN3481 "erzeugt" hat oder eben eine UN3171...

Die Scooter sind nicht ganz gekennzeichnet, sofern die Akkus verbaut sind. Die sind auch im Seetransport teilweise freigestellt - v.a. sind sie von der Markierung/ Kennzeichnung befreit. Und wenn man schon was klebt, dann auch eine UN-Nummer und den Proper Shipping Name... welche verwendet denn der Lieferant? Im Luftverkehr müssten solche Fahrzeuge gekennzeichnet werden, wenn man nicht von der Form her erkennen kann, dass es ein Fahrzeug (z. B. Auto ist). IMO-Erklärung vom "Überseetransport" müsste es eigentlich auch noch geben.

Die Aussage, dass es "kein Gefahrgut" wäre, ist falsch. Es handelt sich definitiv, sofern die Akkus verbaut sind, um UN3171 bei E-Scootern, da es sich um Fahrzeuge handelt. Definition in SV388, Freistellung in SV666 ADR.

Prüfzusammenfassung muss es geben, Batterien müssen iO sein + UN38.3-konform. Dann: Aufkleber ab/ überdecken. Der Versand-DL braucht nur Gewichte wie für jede andere harmlose Ware. Es müssen keine SVs oder irgendwas anderes mitgeteilt werden, da quasi komplett freigestellt.

Andere Frage: habt ihr eine Retourenlogistik? Was, wenn ein Kunde eine der Batterien bzw. den Scooter oder dessen Batterie zurückgibt, weil: Rückgaberecht, kaputt? Weiß der dann, wie die Rücksendung erfolgen muss und dass Batterien mit dem Verdacht auf Defekt nicht unter SV188 versendet werden dürfen sondern "richtiges" Gefahrgut sind mit Gefahrzettel 9A, UN-Nummer, Gefahrgutverpackung mit gewissen höheren Anforderungen, Beförderungspapier etc. (siehe z. B. SV376 ADR)?

Re: E-Roller, E-Motorroller [Re: Claudi] #33777 30.10.2022 07:39
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Guten Morgen,

@Claudi sorry für die späte Antwort.

Danke für die ausführliche Beschreibung, die Rückholung von defekten Rollern geht über den Hersteller.
Da bin ich zum Glück raus.
Unser Kundendienst und alle Service Mitarbeiter bekommen auch bei jeder Gefahrgut Rückholung eine Info bzgl. der möglichen Entsorgungswege vor Ort, oder die Angaben zur Rückholung durch den Hersteller.

Schönen Sonntag euch.

Viele Grüße Rouven

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