Re: E-Roller, Kuriosum
[Re: Andreas_K]
#32960
19.07.2022 14:55
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M.A.T.
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Hallo, Andreas_K danke für den Hinweis, das war allerdings der falsche Link für dieses Thema. Hier der richtigeGruß M.A.T.
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Re: E-Roller, E-Motorroller
[Re: Claudi]
#33749
25.10.2022 13:58
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Rouven
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Hallo zusammen,
ich hab mal eine andere Frage zu dem Thema. Ich weiß nicht ob es in einem anderen Bereich schon behandelt wurde, wenn ja bitte Info wo ich was finden kann.
Ich arbeite bei einem großen Möbelhändler und wir versenden seit längerem Lithium Ionen Akkus, nach SV188. Alles sauber mit Label (schraffiertes rotes Viereck mit Batterie), Telefonnummer und einem beiliegenden Sicherheitsdatenblatt für die Kunden. Die Sendungen melde ich auch bei unserem Versanddienstleister an, sende vorab die Mengen und der Fahrer bekommt Info das er Ware nach SV188 auf dem Wechselaufbaubehälter hat. (ADR Unterweisung, 2kg Feuerlöscher etc.)
Nun haben wir E-Scooter bekommen, habe wie immer erst die Batterieprüfung nach UN38.3 angefordert und das Sicherheitsdatenblatt. Hier haben ich dann für die UN3480 das Sicherheitsdatenblatt erhalten. Auf den Umverpackungen der Scooter sind Gefahrgutaufkleber Klasse 9a, ich habe jetzt die Ware sperren lassen, da unserer Versanddienstleister nur LQ und gewisse gefährliche Güter nach diversen Sondervorschriften transportiert. Ich habe dann probiert über unseren Einkauf bzw. dem Lieferanten aus dem Land des Lächelns eine Info zu bekommen, leider ohne Erfolg. Ich habe nur die Aussage bekommen, die Aufkleber seien für den Überseetransport und können entfernt werden. Es handelt sich um kein Gefahrgut.
Einfach etwas entfernen, finde ich sehr gewagt. Habe mich dann mal ins ADR gestürzt und die UN3171 gefunden. Auf den ersten Blick handelt sich hier um fest verbaute Akkus in einem batteriebetrieben Fahrzeug. Leider bekomme ich weder ein passendes Dokument vom Hersteller noch kann mir der Einkauf sagen ob hier eine Sondervorschrift anwendbar ist zum Versand über unseren Dienstleister.
Meine Frage: Kann ich davon ausgehen, das es sich um die UN3171 handelt. Und wenn ja kann ich es dem Versanddienstleister melden wie meine weiteren LQ und Sondervorschrift Produkte? Wie müssen die Umkartons etikettiert sein? Der KeyAccount des Versanddienstleister und deren Gb meinten sie brauchen nur die Menge und dann nehmen sie es mit, klang für mich irgendwie nicht richtig.
Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße Rouven
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Re: E-Roller, E-Motorroller
[Re: Rouven]
#33750
25.10.2022 14:03
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M.A.T.
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Hallo. Rouven, ergibt die erste Seite dieses Fadens nichts für Sie? Vielleicht auch noch hier? Ist übrigens Klasse 9, "9a" ist nur der Zettel mit den stilisierten Liba. LQ geht lt. Gefahrgutliste für diese UNNR nicht. Jedoch enthält die SV388 eine weitgehende bedingte Freistellung, 2.2.9.17 ist jedoch einzuhalten. Gruß M.A.T.
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Re: E-Roller, E-Motorroller
[Re: Rouven]
#33763
26.10.2022 08:11
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Claudi
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Hallo,
bei kleinen Batterien nach SV188 braucht das Fahrzeug keinen 2kg-Feuerlöscher und Mengen sind eigentlich gefahrgutrechtlich nicht nötig, da keine Punkte berechnet werden. Alle Mengengrenzen beziehen sich auf das Versandstück, nicht auf das Fahrzeug.
Die Telefonnummer darf übrigens ab 2023 entfallen bzw. entfällt, Label mit Nummer noch ein paar Jahre zulässig.
Sicherheitsdatenblatt für Batterien ist ziemlich unnötig, v.a. es jedes mal mitzugeben. Das liest keiner, ein Laie kann damit nichts anfangen, die Angaben darin sind teilweise unsinnig - wie bei dem Thema Scooter. Wenn man unbedingt will, dann besser auf einer Homepage zum Download anbieten. Gleiches gilt für die für Li-Batterien sowieso relevantere Prüfzusammenfassung. In SDBs für Batterien steht manchmal UN3480 sind, obwohl der Versender/ Absender eine UN3481 "erzeugt" hat oder eben eine UN3171...
Die Scooter sind nicht ganz gekennzeichnet, sofern die Akkus verbaut sind. Die sind auch im Seetransport teilweise freigestellt - v.a. sind sie von der Markierung/ Kennzeichnung befreit. Und wenn man schon was klebt, dann auch eine UN-Nummer und den Proper Shipping Name... welche verwendet denn der Lieferant? Im Luftverkehr müssten solche Fahrzeuge gekennzeichnet werden, wenn man nicht von der Form her erkennen kann, dass es ein Fahrzeug (z. B. Auto ist). IMO-Erklärung vom "Überseetransport" müsste es eigentlich auch noch geben.
Die Aussage, dass es "kein Gefahrgut" wäre, ist falsch. Es handelt sich definitiv, sofern die Akkus verbaut sind, um UN3171 bei E-Scootern, da es sich um Fahrzeuge handelt. Definition in SV388, Freistellung in SV666 ADR.
Prüfzusammenfassung muss es geben, Batterien müssen iO sein + UN38.3-konform. Dann: Aufkleber ab/ überdecken. Der Versand-DL braucht nur Gewichte wie für jede andere harmlose Ware. Es müssen keine SVs oder irgendwas anderes mitgeteilt werden, da quasi komplett freigestellt.
Andere Frage: habt ihr eine Retourenlogistik? Was, wenn ein Kunde eine der Batterien bzw. den Scooter oder dessen Batterie zurückgibt, weil: Rückgaberecht, kaputt? Weiß der dann, wie die Rücksendung erfolgen muss und dass Batterien mit dem Verdacht auf Defekt nicht unter SV188 versendet werden dürfen sondern "richtiges" Gefahrgut sind mit Gefahrzettel 9A, UN-Nummer, Gefahrgutverpackung mit gewissen höheren Anforderungen, Beförderungspapier etc. (siehe z. B. SV376 ADR)?
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Re: E-Roller, E-Motorroller
[Re: Claudi]
#33777
30.10.2022 07:39
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Rouven
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Guten Morgen,
@Claudi sorry für die späte Antwort.
Danke für die ausführliche Beschreibung, die Rückholung von defekten Rollern geht über den Hersteller. Da bin ich zum Glück raus. Unser Kundendienst und alle Service Mitarbeiter bekommen auch bei jeder Gefahrgut Rückholung eine Info bzgl. der möglichen Entsorgungswege vor Ort, oder die Angaben zur Rückholung durch den Hersteller.
Schönen Sonntag euch.
Viele Grüße Rouven
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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