Verboten ist es auf keinen Fall, Informationsüberflutung wäre es, wenn die Leute nicht geschult sind.
Gefahrstoffinformationen stehen in diesem vorliegenden Gefahrgutinformationen ja auch normalerweise nicht entgegen, sondern weisen auf ähnliche Gefahren hin, wenn auch das Gefahrstoffrecht weiter geht (chronische Gefahren) - für den konkret hier vorliegenden Fall von Gefahrstoffen, die auch Gefahrgut sind.
Ich will jetzt nicht all die Abweichungen zw. Gefahrgut und Gefahrstoff, Gegenständen und anderen Dingen außerhalb des Geltungsbereiches des Gefahrstoffrechts hinaus...
Wenn es dir Freude macht oder nützlich erscheint: kleb es drauf!
Es handelt sich um Verpackungen (Flaschen mit einer Flüssigkeit) in einem Overpack (Karton) die nach IMDG verschifft werden sollen.
Es sind bauartgeprüfte Flaschen (UN-ZUlassung) die jeweils komplett gefahrgutrechtlich belabelt sind (UN-Nummer, Gefahrzettel, Proper Shipping Name) und einzeln verschickt werden
könnten? Denn nur dann ist der Karton ein Overpack...