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CLP Etikett auf Overpack? #31030 15.06.2021 08:35
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cfischbach Offline OP
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Liebes Forum,

ich habe eine Frage zu CLP-Etiketten.
Soweit ich es sehe, dürfen CLP-Etiketten auf Gefahrgutverpackungen aufgeklebt werden, aber wie verhält sich das Ganze auf einem Overpack?
Dürfen sie auch auf das Overpack aufgebracht werden oder widerspricht sich das?

Es handelt sich um Verpackungen (Flaschen mit einer Flüssigkeit) in einem Overpack (Karton) die nach IMDG verschifft werden sollen.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Cornelia

Re: CLP Etikett auf Overpack? [Re: cfischbach] #31031 15.06.2021 09:11
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M.A.T. Online
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Hallo, m.W. ergeben die Gefahrstoffetiketten auf der gefahrgutrechtlichen Umverpackung keinen Sinn. Sie dienen ja der Handhabungssicherheit des Stoffes, nicht der Beförderungssicherheit. Außerdem sehe ich dann das Risiko von Verwirrung und Signalüberflutung.
Gruß
M.A.T.

Re: CLP Etikett auf Overpack? [Re: M.A.T.] #31032 15.06.2021 09:32
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Michael Offline
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Für die Lagerung der Versandeinheit würde es aber wiederum Sinn machen...

Re: CLP Etikett auf Overpack? [Re: Michael] #31037 15.06.2021 13:51
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Claudi Offline
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Verboten ist es auf keinen Fall, Informationsüberflutung wäre es, wenn die Leute nicht geschult sind.
Gefahrstoffinformationen stehen in diesem vorliegenden Gefahrgutinformationen ja auch normalerweise nicht entgegen, sondern weisen auf ähnliche Gefahren hin, wenn auch das Gefahrstoffrecht weiter geht (chronische Gefahren) - für den konkret hier vorliegenden Fall von Gefahrstoffen, die auch Gefahrgut sind.

Ich will jetzt nicht all die Abweichungen zw. Gefahrgut und Gefahrstoff, Gegenständen und anderen Dingen außerhalb des Geltungsbereiches des Gefahrstoffrechts hinaus...

Wenn es dir Freude macht oder nützlich erscheint: kleb es drauf!

Antwort auf
Es handelt sich um Verpackungen (Flaschen mit einer Flüssigkeit) in einem Overpack (Karton) die nach IMDG verschifft werden sollen.


Es sind bauartgeprüfte Flaschen (UN-ZUlassung) die jeweils komplett gefahrgutrechtlich belabelt sind (UN-Nummer, Gefahrzettel, Proper Shipping Name) und einzeln verschickt werden könnten? Denn nur dann ist der Karton ein Overpack...

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 15.06.2021 13:53.
Re: CLP Etikett auf Overpack? [Re: Claudi] #31040 15.06.2021 14:15
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cfischbach Offline OP
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Vielen Dank für die Antworten!
Ja genau, so ist es.
Die Flaschen sind auch einzeln nach IMDG gelabelt, daher fand ich es auch komisch, weil ich noch nie ein CLP Etikett auf einem Overpack gesehen habe.
Aber schaden wird es vermutlich nicht.

Re: CLP Etikett auf Overpack? [Re: cfischbach] #31066 18.06.2021 07:28
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Doppeltes_P Offline
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Hallo,
auch wenn die Frage ja eigentlich schon beantwortet ist, möchte ich noch Folgendes Ergänzen.
Die CLP-Verordnung (auch das UN-GHS) fordert an keiner Stelle, nicht wie das Gefahrgut-Recht (Wiederholung der Label, wenn sie durch den Overpack [z.B. Folie] auf den Gebinden nicht mehr sichtbar sind), eine Wiederholung der Kennzeichnung auf einem Overpack.
Aus Artikel 31, hier insbesondere Absatz 1 und 3, der CLP-Verordnung ergibt sich die Forderung nach dem Kennzeichnungsetikett für ein Gebinde. Mögliche Ausnahmen von dieser Forderung würden sich aus Artikel 29 der CLP-Verordnung ergeben. Diese würden sich aber nur für sehr kleine Gebinde bzw. Gebinde mit sehr wenig Inhalt (ml-Bereich) ergeben. In Artikel 33 der CLP-Verordnung wird nochmal auf die Kennzeichnung von Außen-, Zwischen- und Innenverpackungen sowie die Beziehung zur ADR-Kennzeichnung eingegangen. Aus diesem Artikel ergibt sich auch nochmal klar die Forderung nach einem GHS-Etikett und durch den Bezug zum ADR, dass dies auch während des Transportes erforderlich ist. Zudem hat die ECHA eine Guideline veröffentlicht (Leitlinie zur Kennzeichnung und Verpackung) aus welcher der Sachverhalt in den Abschnitten 5.3 und 5.4 auch nochmal etwas deutlicher und allgemeinverständlicher hervorgeht.
Wie bereits hier erwähnt wurde, ist es nicht schädlich oder verboten das GHS-Etikett auf einem Overpack zu wiederholen. In manchen Schritten der Supply-Chain kann dies sogar ganz hilfreich sein.


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