Hallo liebe Kollegen,

kann mir vielleicht jemand helfen?

Ich soll von Deutschland aus einen Luxemburger Betrieb als Gefahrgutbeauftragten betreuen. Hat jemand von Euch die natioanlen Regelungen von Luxemurg?

Hier ist es ja so, dass der Empfänger u.U. von der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ausgenommen ist. Wie ist das bei unseren steuerbegünstigten Nachbarn?

Danke schon mal

Peter