Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
UN38.3 Batterie mit Anbauteilen #31159 09.07.2021 13:53
Registriert: Jul 2021
Beiträge: 2
M
maro2 Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
M
Registriert: Jul 2021
Beiträge: 2
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe zur UN38.3 ein paar Fragen an Sie, da ich in diesem Bereich neu bin und nicht alle Informationen im Internet bisher gefunden habe.


1. Woher bekomme ich die UN38.3 Vorschrift, damit ich mir diese durchlesen kann?
2. Ich kaufe eine Batterie und der Lieferant liefert mir das UN38.3 Report. Muss ich einen eigen Report durchführen bzw. die Test durchführen lassen, wenn ich an diese Batterie anbauteile anbringe (z.B. Halter / Träger)? Gibt es Vorschriften, wann ein neuer UN38.3 Report notwendig ist?

Mit freundlichen Güßren
M.R.

Re: UN38.3 Batterie mit Anbauteilen [Re: maro2] #31160 09.07.2021 14:29
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,620
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,620
Hallo,

UN38.3 bezieht sich auf einen Abschnitt (oder Kapitel etc. - nagelt mich nicht fest) des "Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter - Handbuch über Prüfungen und Kriterien" der UN. Das gibt es dort zum Download, allerdings ist das nicht die aktuellste Version (das ist Rev6, aktuell ist Rev7)

https://opus4.kobv.de/opus4-bam/frontdoor/index/index/docId/47379

Rev7 in Englisch (kA ob es das auch auf Deutsch gibt irgendwo): https://unece.org/rev7-files

Dort Teil III, Abschnitt 38.3.

Wenn du an der Batterie elektrisch nichts veränderst bzw. nichts verändest was dazu führt, dass die Prüfungen nicht mehr bestanden werden würden (siehe 38.3.2.2), dann brauchst du keine neue Prüfreihe zu machen.

Re: UN38.3 Batterie mit Anbauteilen [Re: maro2] #31161 09.07.2021 16:17
Registriert: Mar 2021
Beiträge: 30
F
Faltschachtel Offline
Spezi
Offline
Spezi
F
Registriert: Mar 2021
Beiträge: 30
Ich hänge mich hier mal dran, da das Thema auch bei uns im Betrieb bereits diskutiert wurde und ich so keinen neuen Thread erstellen muss.

Wir bekommen von unserem Lieferanten Batteriepacks (Lithium-Ionen). Um diese für die Anwendung an der Ausrüstung (werden nicht in der Ausrüstung verbaut) nutzbar zu machen,
werden unter anderem ein Gehäuse mit Ladezustandsanzeige, sowie einem Anschluss zum Laden der Batterie, als auch ein Kabel zum Anschluss an die Ausrüstung angebracht.

Die Prüfzusammenfassungen für die verschiedenen Batteriepacks wie sie bei uns angeliefert werden haben wir vorliegen (war ein Krampf sondergleichen).
Müssen wir hierfür nun auch eine Prüfzusammenfassung erstellen?
Haben wir hier bereits eine Abweichung gemäß 38.3.2.1 (c)?

"Zellen bzw. Batterien, die sich von einem geprüften Typ dadurch unterscheiden, dass sie

(c) so verändert sind, dass sich materielle Auswirkungen auf die Prüfergebnisse ergeben könnten,

müssen als neuer Typ betrachtet und den geforderten Prüfungen unterzogen werden."

Als ich das zum ersten Mal gelesen hatte war ich der Meinung, dass hier neue Tests durchgeführt werden müssten.
Dies wurde aber durch die verantwortlichen Führungskräfte abgewunken (haben keine gefahrgutrechtlichen Vorkenntnisse).

Wenn geprüft werden muss, wie bekomme ich das durchgeboxt? Hier stößt man schon bei der Erwähnung des Wortes Gefahrgut auf taube Ohren.


Danke und Gruß

Re: UN38.3 Batterie mit Anbauteilen [Re: Faltschachtel] #31167 12.07.2021 07:13
Registriert: Jul 2021
Beiträge: 2
M
maro2 Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
M
Registriert: Jul 2021
Beiträge: 2
Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank an Claudi für die Informationen, diese haben mir schon deutlich weitergeholfen.

Wie Faltschachtel schon erwähnt hat, ist der Paragraf ohne richtige Vorkenntnisse mit Gefahrgut sehr breit interpretierbar.
Wann sind materielle Auswirkungen auf die Prüfergebnisse gegeben?

Gibt es für diesen Bereich (UN38.3 / Gefahrgut) bestimmte Seminare um einen Einstieg in das Thema zu erhalten?

Vielen Dank! und Grüße

Zuletzt bearbeitet von maro2; 12.07.2021 07:36.
Re: UN38.3 Batterie mit Anbauteilen [Re: Faltschachtel] #31176 12.07.2021 13:34
Registriert: Nov 2016
Beiträge: 39
C
ck_chris Offline
Spezi
Offline
Spezi
C
Registriert: Nov 2016
Beiträge: 39
Ursprünglich geschrieben von: Faltschachtel
Ich hänge mich hier mal dran, da das Thema auch bei uns im Betrieb bereits diskutiert wurde und ich so keinen neuen Thread erstellen muss.

Wir bekommen von unserem Lieferanten Batteriepacks (Lithium-Ionen). Um diese für die Anwendung an der Ausrüstung (werden nicht in der Ausrüstung verbaut) nutzbar zu machen,
werden unter anderem ein Gehäuse mit Ladezustandsanzeige, sowie einem Anschluss zum Laden der Batterie, als auch ein Kabel zum Anschluss an die Ausrüstung angebracht.

Die Prüfzusammenfassungen für die verschiedenen Batteriepacks wie sie bei uns angeliefert werden haben wir vorliegen (war ein Krampf sondergleichen).
Müssen wir hierfür nun auch eine Prüfzusammenfassung erstellen?
Haben wir hier bereits eine Abweichung gemäß 38.3.2.1 (c)?

"Zellen bzw. Batterien, die sich von einem geprüften Typ dadurch unterscheiden, dass sie

(c) so verändert sind, dass sich materielle Auswirkungen auf die Prüfergebnisse ergeben könnten,

müssen als neuer Typ betrachtet und den geforderten Prüfungen unterzogen werden."


Also ich würde behauten, das Anbringen von Anschlusskabeln, Haltern, Anzeigen usw. hat keinen Einfluss auf das Testergebnis, wenn die Batteriepacks nicht manipuliert werden. Es wäre doch das Gleiche, als wenn ich so einen Akkupack in die Ausrüstung (mit all diesen Kabeln usw.) stecken würde. Da muss ich auch keinen Test durchführen.

Man kann doch die Nennenergie oder Nennspannung um bis zu 20% ohne weitere Test verändern.

Re: UN38.3 Batterie mit Anbauteilen [Re: ck_chris] #31198 19.07.2021 14:04
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,580
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,580
Ursprünglich geschrieben von: ck_chris
Ursprünglich geschrieben von: Faltschachtel
Ich hänge mich hier mal dran, da das Thema auch bei uns im Betrieb bereits diskutiert wurde und ich so keinen neuen Thread erstellen muss.

Wir bekommen von unserem Lieferanten Batteriepacks (Lithium-Ionen). Um diese für die Anwendung an der Ausrüstung (werden nicht in der Ausrüstung verbaut) nutzbar zu machen,
werden unter anderem ein Gehäuse mit Ladezustandsanzeige, sowie einem Anschluss zum Laden der Batterie, als auch ein Kabel zum Anschluss an die Ausrüstung angebracht.

Die Prüfzusammenfassungen für die verschiedenen Batteriepacks wie sie bei uns angeliefert werden haben wir vorliegen (war ein Krampf sondergleichen).
Müssen wir hierfür nun auch eine Prüfzusammenfassung erstellen?
Haben wir hier bereits eine Abweichung gemäß 38.3.2.1 (c)?

"Zellen bzw. Batterien, die sich von einem geprüften Typ dadurch unterscheiden, dass sie

(c) so verändert sind, dass sich materielle Auswirkungen auf die Prüfergebnisse ergeben könnten,

müssen als neuer Typ betrachtet und den geforderten Prüfungen unterzogen werden."


Also ich würde behauten, das Anbringen von Anschlusskabeln, Haltern, Anzeigen usw. hat keinen Einfluss auf das Testergebnis, wenn die Batteriepacks nicht manipuliert werden. Es wäre doch das Gleiche, als wenn ich so einen Akkupack in die Ausrüstung (mit all diesen Kabeln usw.) stecken würde. Da muss ich auch keinen Test durchführen.

Man kann doch die Nennenergie oder Nennspannung um bis zu 20% ohne weitere Test verändern.


Es gibt hierzu im UN-Handbuch eine ganz einfache Bedingung unter (c), wann der Test erneut durchgeführt werden muss: "eine Veränderung, die zu einem Versagen bei einer der Prüfungen führen würde"

Re: UN38.3 Batterie mit Anbauteilen [Re: DJSMP] #31203 19.07.2021 15:38
Registriert: Mar 2021
Beiträge: 30
F
Faltschachtel Offline
Spezi
Offline
Spezi
F
Registriert: Mar 2021
Beiträge: 30
Ursprünglich geschrieben von: DJSMP


Es gibt hierzu im UN-Handbuch eine ganz einfache Bedingung unter (c), wann der Test erneut durchgeführt werden muss: "eine Veränderung, die zu einem Versagen bei einer der Prüfungen führen würde"


Über diese Passage bin ich auch schon gestolpert, aber da ich im technischen Bereich überhaupt keinen Plan habe, halte ich mich da auch bedeckt.
Woher soll ich ohne entsprechende Kenntnisse sowas einschätzen können?

In den zuständigen Fachabteilungen ist das Thema UN38.3 eine lästige Fußnote, die nicht weiter beachtet wird, weil man sich damit nicht auseinandersetzen will.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Gb nach IMDG-Code
von M.A.T. - 24.04.2024 19:05
Alte Stoffkategorien ADN K0-K3
von Claudi - 24.04.2024 18:37
Formular IMO Erklärung
von DJSMP - 24.04.2024 12:42
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3