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Prüfbericht 38.3 Sprachen #31227 21.07.2021 08:08
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Agnes24 Offline OP
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Hallo an Alle,

der Nachweis/Prüfbericht 38.3 ist seit dem 01.01.2020 Pflicht. Meine Frage bezieht sich hierbei auf die Sprache die in diesem Prüfbericht verwendet werden muss.

Ich habe Prüfberichte in den Sprachen: Englisch und Chinesisch. Steht eventuell in irgendeiner Vorschrift, dass ich diesen Prüfbericht auch in deutscher Sprache erhalten kann/muss?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!

Gruß

Agnes24

Re: Prüfbericht 38.3 Sprachen [Re: Agnes24] #31229 21.07.2021 08:14
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Claudi Online
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Hallo Agnes,

das steht nirgendwo. Englisch hat sich bewährt, da hier die größte Chance besteht, den Inhalt zu verstehen (ok, so komplex sind die Informationen ja auch wieder nicht) - das ist in China auch so üblich, da den Leuten da auch klar ist, dass der größte Rest der Welt Chinesisch nicht lesen kann.

Kleine Korrektur: UN38.3-Prüfungen sind schon viel länger Pflicht und dazu gehört auch schon lange eine Prüfdokumentation (Prüfbericht) - diese ist nur eben durchaus komplex und umfangreich.
Pflicht seit 2020 ist die Prüfzusammenfassung, also die Zusammenfassung aus dem Prüfbericht darüber, dass die Batterie gefahrgutrechtlich/beförderungsseitig bautechnisch dem "Normalzustand" entspricht.

Re: Prüfbericht 38.3 Sprachen [Re: Claudi] #31242 22.07.2021 09:49
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Agnes24 Offline OP
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Hallo Claudi,

danke für Deine Antwort. Ich habe ein paar von den Prüfzusammenfassungen bekommen. In welchem Zusammenhang steht diese Prüfzusammenfassung zu SV 188. Ich bewegen mich neu in dem Bereich der Lithium-Batterien und stehe vor einigen ???....

Viele Grüße

Agnes24

Re: Prüfbericht 38.3 Sprachen [Re: Agnes24] #31243 22.07.2021 10:14
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Hallo Agnes24,

ADR - SV 188, c)

Vereinfacht gesagt, wenn eine Lithium-Batterie, gleich welche Leistungskapazität oder Lithiumgehalt, einer regulären Beförderung zugeführt werden soll, sollte die Prüfzusammenfassung bei den entsprechenden Stellen vorliegen.
Liegt diese nicht vor sollte in Erfahrung gebracht werden ob es sich eventuell um Prototypen oder Batterien aus kleinen Serienproduktionen handelt. Diese müssten dann unter den entsprechenden Auflagen befördert werden. Aber auch dann müssten zumindest die Prüfzusammenfassungen der Zellen vorliegen.

Gruß Markus

Re: Prüfbericht 38.3 Sprachen [Re: Agnes24] #31244 22.07.2021 10:17
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M.A.T. Offline
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Hallo, eigentlich ist die SV 188 nur sekundär, was die Zusammenfassung angeht, weil das Erfordernis in 2.2.9.1.7 g) steht. Das Heft von der Kollegin "Nico" hilft mir da.
Gruß
M.A.T.

Re: Prüfbericht 38.3 Sprachen [Re: M.A.T.] #31247 23.07.2021 07:13
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Claudi Online
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Also erstmal müssen eigentlich alle Li-Batterien UN38.3-konform sein (Teil der Klassifizierung, also noch ein Schritt bevor man sich über Versanddetails Gedanken macht). Das wäre der Normalfall. Für diesen Normalfall gibt es dann eine "Kleinmengenregelung" für Batterien unter den Freigrenzen (Li-Gehalt bzw. Wh) nach SV 188. Größere Batterien sind normales Gefahrgut mit Verpackungsanweisung, Kennzeichen, Markierung, Bef.papier, Punkteberechnung, ...
Für Li-Batterien gibt es halt kein LQ oder EQ, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass kleine Mengen ein kleineres Gefahrenpotential haben und damit Erleichterungen nett wären - das regelt hier eben die SV 188.

Sollten Batterien nun nicht dem Normalfall entsprechen, also nicht UN38.3 entsprechen, gibt es Abweichungen vom Normalfall, also entsprechende Regelungen zu Prototypen, Kleinserien (sofern zutreffend), zu beschädigten Batterien, zur Entsorgung etc.

Re: Prüfbericht 38.3 Sprachen [Re: Claudi] #31258 26.07.2021 08:54
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Agnes24 Offline OP
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Vielen Dank für die Antworten. Ich werde mir auf jeden Fall das Buch bestellen. Das Thema ist ziemlich komplex, daher danke für diese Buchempfehlung.

Grüße

Agnes24


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