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Strukturreform II #25618 16.10.2018 12:41
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M.A.T. Online OP
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Hallo zusammen,
da seit 2003 die GG-Tabellen in ADR, RID, ADN und IMDG zunehmend mit strukturwidrigen Inhalten belastet wurden, könnte eine erneute Strukturreform dazu beitragen, daß
1. die Vorschriften wieder in sich widerspruchsfreier und damit leichtverständlicher und fehlerärmer würden, was die Anwendung leichter und sicherer machte,
2. die Vorschriften weiter in Richtung EDV-Umsetzbarkeit entwickelt würden, was ebenfalls der Anwendung zugute käme.

Konkrete offenkundige Vorschläge für eine Bereinigung wären aus meiner Sicht:
1. Pro Spalte nur 1 Sachverhalt.
2. Pro Zelle nur eine Art von Kodierung, insbesondere keine Verweise oder Alternativen. Für beides wäre entweder ein entsprechender weiterer Zähler bei den Kodierungen oder aber eine entsprechende Aufteilung der Zeile in zwei Zeilen systemkonform. Das gilt besonders für die Spalte 2, deren Nomenklaturvorgaben immer wieder einmal fehlinterpretiert werden, selbst von Kontrollorganen.
3. Soweit dies sachlich möglich ist, in der gesamten Vorschrift die gleichmäßige Struktur von Tabellen und Textteilen. Die Benennung der Gliederungsnummern sollte einheitlich über alle Kapitel erfolgen.
4. Keine unsystematischen Unterteilungen durch beispielsweise kursive Zwischenüberschriften ohne Gliederungsnummer mehr.
5. Sämtliche Varianten einer Zellenbelegung auch in den Erläuterungen erklärt werden, und zwar korrekt und komplett.
6. Wenn Fußnoten einheitlich innerhalb eines Kapitels oder sogar darunter numeriert würden, und keine unterschiedlichen Fußnotennomenklaturen mehr verwendet werden.
7. Gliederungsnummern ohne Nutztext einheitlich als "(derzeit nicht belegt)" markiert sind.
8. Keine EDV-aversen Auszeichnungen wie zB Unterstreichung mehr, um bestimmte Sachverhalte zu kennzeichnen.
9. Übernahme der Spalte (17) aus dem IMDG-Code und der Inhalte von Spalte 20 Tabelle C ADN für alle VT, soweit inhaltlich passend.
10. Ausarbeitung der Baumfisch-Einstufung durch den Gesetzgeber und Angabe als Legaleinstufung, wie es früher im IMDG-Code / IMCO-Code der Fall war. Damit würde m.E. ein ganz häufiges Problem bei der Vorschriftenanwendung erledigt. Inhaltliche und systematische Anregungen dazu gibt es in Verlagsprodukten.
11. Einmal eingeführte Abkürzungen auch durchgehend ohne Langform verwenden. Niemand braucht "Großpackmittel (IBC)", "IBC" reicht vollkommen. Analog LP oder VA.
12. Speziell für D wünsche ich mir, daß Beratungsergebnisse des steuerfinanzierten GG-Beirats zeitnah im Verkehrsblatt als Auslegungshinweise veröffentlicht werden und nicht vertraulich bleiben.

Vielleicht gibt es hier im Forum noch weitere Kollegen, die sich mit diesen Problemen herumschlagen müssen und Anregungen aus der Praxis geben können, die dann gesammelt beispielsweise der UNECE vorgeschlagen werden könnten? Je tiefer man die Gliederungsebenen hinabsteigt, desto mehr Optimierungspotential ist ja zu entdecken.
Ich würde mich freuen.
Frohes Schaffen
M.A.T.

Re: Strukturreform II [Re: M.A.T.] #25619 16.10.2018 13:59
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aw_ Offline
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Hi M.A.T.
gute Idee..
Mein Vorschlag wäre das Ganze mal in ein Buch zu packen wie's die Amis machen mit CFR49. Das Dickste dabei - die Tabelle - ist bei allen Verkehrsträgern gleich.
gruss..aw

Re: Strukturreform II [Re: aw_] #25625 17.10.2018 07:17
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Marco66 Offline
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Da steckt vieles Gutes drin. Danke für das Vordenken.

Bei Punkt 10 bin ich aber komplett anderer Meinung. Die Einstufung nach Testergebnissen sollte immer Vorrang vor starren Listen haben. Da macht die Umweltgefahr keine Ausnahme und ist in der derzeitigen Form stimmig mit allen Gefahrenklassen außer 4.1 und 5.2, bei der die Behörde die Zuordnung festlegt.

Re: Strukturreform II [Re: M.A.T.] #25629 17.10.2018 17:06
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higgy Offline
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Ich schlage für die GG-Tabelle des IMDG vor, dass die Spalte 12 ersatzlos gestrichen wird und dafür eine Spalte 16c mit den Trenngruppen aus 3.1.4 eingesetzt wird. Ich habe nie den Sinn verstanden, warum man 16 Seiten durchsuchen muss, um für eine UN-Nummer die Trenngruppe zu finden.

Re: Strukturreform II [Re: M.A.T.] #25630 17.10.2018 19:12
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Hallo
@higgy
Kommt teilweise mit dem nächsten Amendment, da wird die Spalte mit Kürzeln für die 18 + 1 Trenngruppen gefüllt. Eine kleine Verbesserung also, oder? Die Trennung in verschiedene Spalten, wie Sie sagen, sähe auch ich als noch besser an. Man könnte auch darüber nachdenken, wie die Systematik der Trenngruppen deutlicher dargestellt werden könnte (Fließdiagramm?) und die Intention erläutert.

@Marco66
Ihre Analogie kann ich verstehen, nur ist es m.E. hier so, daß die konkrete Gefährdung (als zusätzliche Gefährdung zur ohnehin vorhandenen Klasse) in keinem vernünftigen Verhältnis zum Testaufwand steht. Einmal veröffentlicht könnte jeder andere für diese UNNR auf die Tests verzichten, eine enorme Einsparung und Erleichterung für die Praktiker - oder wie sehen Sie das? Außerdem nimmt der Gesetzgeber bei den anderen Gefahren und bestehenden Einzelstoffen doch auch die Einstufung selbst vor (übrigens auch bei Kl.1), warum also nicht auch hier? Und im ADN wird es in Tab. C auch vorgegeben, zugegeben indirekt durch die Tankschiffanforderung, aber immerhin. Und im IMDG auch, wenn auch seit einigen Jahren nur noch für Einzelstoffe, anders als früher. Sicher kann es im Einzelfall praktischer sein - so die entsprechenden Mengen und Testlabors vorhanden sind - selbst diese zusätzliche Gefährdung bestimmen zu können. Aber für viele Absender - besonders im Abfallbereich - ist das zu aufwendig; darum ja auch die Abfall-Klassifizierungserleichterung und die Nutzung der alten Kennzeichnungen.
Ich würde hier aber noch weiter gehen - wenn man mal ausschweifen darf: warum überhaupt die Umweltgefährdung bei anders bereits eingestuften Stoffen prüfen? Eine Änderung der Unfallmaßnahmen ist kaum bewirkt damit, und auch keine der Verpackung. Daß auch der Gesetzgeber das so sieht erkenne ich an der teilweisen Freistellung bis 5 L/kg. Ich denke, daß in der Summe keine Risikoerhöhung einträfe, wenn auf die Angabe der Umweltgefährdung verzichtet würde. Ausnahme: UN 3077 und 3082.
Gruß und frohes Schaffen
M.A.T.


Re: Strukturreform II [Re: M.A.T.] #25631 18.10.2018 07:47
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Marco66 Offline
Methusalem
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Methusalem
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Hallo M.A.T.
Vielen Dank für ihre ausführliche Antwort. Das Argument über die Kosten kann ich gut nachvollziehen. Der Teil des Klassifizierens ist über die Jahre stetig gewachsen und nimmt immer mehr Raum im Gefahrgutsektor ein. Diese Entwicklung ist zwar teuer, aber lässt sich wohl nicht aufhalten. Wenn man die aktuellen Bemühungen der UN-Gremien betrachtet, kommt da noch einiges auf uns zu. Haben sie kürzlich mal in den Anhang III MARPOL "Liste" geschaut? Dort wurde ja früher die Liste der Marine Pollutants für den IMDG gepflegt. Heute steht dort eine Abschrift der Klassifizierungskriterien, für die man natürlich Testergebnisse benötigt.

Warum die Umweltgefahr für anders eingestufte Güter angegeben werden muss? Gute frage. Ich kann mir nur vorstellen, dass man die Tabelle der überwiegenden Gefahr und die Vorrangregelungen nicht anpacken wollte. Da die Umweltgefahr die niedrigste Priorität im Klassifzierungsprozess hat, würde sie ohne diese Gleichstellung mit den anderen Klassen immer untergehen. Es gibt aber eine starke Ablehnung der Umweltgefahr in einigen UN-Mitgliedsstaaten. Eine Gleichstellung ist deshalb unrealistisch. Durch die verpflichtende Nennung hat man dem wachsenden Umweltgedanken Rechnung getragen ohne dass jemand die Hosen runter lassen musste (oder sagt man jetzt "Ohne dass jemand ungefönt da steht"?

Die 5 L/Kg Regelung ist auf Drängen der Industrie und den Verbänden entstanden. Ein Vorstoß diese Grenze auch 30 L/Kg auszudehnen wird wohl abgelehnt werden. Die Argumentation der USA ist aber auch ein Witz: "Mit 5 L/KG ist niemals etwas schlimmes passiert, deshalb können wir jetzt auch 30 L/Kg zulassen." Ich erinnere mich ja auch an keinen Gefahrguttvorfall mit radioaktiven Brennelementen in Castoren. Sollen wir diese jetzt auch von den Sicherheitsbestimmungen befreien? Wo bleibt das Schutzziel?

Gruß zurück und vielen Dank für diesen erfrischenden Gedankenaustausch.




Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Strukturreform II [Re: Marco66] #31257 24.07.2021 13:17
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Hallo zusammen.
Etwas spät, aber dennoch.
Zu Marco66: Der Wandel bei Marpol ist mir bewußt. Meine Vermutung ist, daß IMO etc (also die dortigen Vertreter der Staaten) zwar gerne zeitgeistgemäße Gedanken aufnehmen, nicht aber die damit verbundene Detailarbeit. Zumal im früheren IMDG Code ja Stoffe, die heute n.a.g. zugeordnet sind (vor allem Pestizide) sehr wohl eindeutig eingestuft waren (so dem Gefahrgutschlüssel entnommen). Und im aktuellen ADN sind in der Tankstoffliste die Baumfisch-Einstufungen auch angegeben, wenn auch etwas verklausuliert für die Bauvorschriften.
Man könnte auch argumentieren, daß die Nichtnennung auch den Aufwand für staatliche Überwachung erhöht (die Kontrollorgane sind nicht per Papierlage imstande zu prüfen, ob ein Stoff Baumfisch braucht oder nicht) und damit Rechtsunsicherheit erzeugt. M.E. ein Prinzipfehler für Sicherheitsvorschriften.

Ihrem zweiten Absatz kann ich nur zustimmen. Leider. Und sage unverändert "Hosen runterlassen muß". wink

Ihre Herleitung im dritten Absatz ist sehr nett, danke dafür; war mir so nicht bekannt! smile Vielleicht darf ich die Überlegung anfügen: wenn hier, aber nicht in den anderen Klassen, die bedingte Freistellung möglich ist - ist das nicht ein Zeichen, daß diese Gefahr allgemein als doch nicht so wichtig angesehen wird? Und man darum ihre Notwendigkeit generell infrage stellen könnte?

Für alle: weitere Hinweise auf strukturelle Unsauberkeiten sind immer willkommen.

Gruß und Gesundheit
M.A.T.

Re: Strukturreform II [Re: M.A.T.] #32674 09.06.2022 13:49
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Guten Tag zusammen,
zu diesem Thema ist nun ein Artikel erschienen, der für Abonnenten verfügbar ist. Weitere Informationen hier..
Zusammengefaßt: sowohl im Detail als auch in der Struktur der Vorschriften ADR, RID, ADN und IMDG läßt sich einiges verbessern, um sie einfacher, eindeutiger und EDV-geeigneter zu machen.
Gruß
M.A.T.


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