Entsorgung Kühlschmierstoff
#31266
27.07.2021 21:38
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Frank66
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Hallo !
Kein klassisches Gefahrgutthema. Brauche aber Hilfe. Kann mir jemand sagen, wo ich was finde zum Thema Rückstellproben von KSS bei der Entsorgung? Gibt es da eine gesetzliche Vorgabe? Oder liegt das im Eigeninteresse vom Abfallerzeuger? Vielen Dank im voraus für die Hilfe. Gruß Frank
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Re: Entsorgung Kühlschmierstoff
[Re: Frank66]
#31267
28.07.2021 08:12
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Claudi
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Hallo Frank,
KSS unterliegen der Altölverordnung oder?
Dann ist es § 5 AltölV
(1) Unternehmen der Altölsammlung haben bei der Übernahme von Altölen der Sammelkategorien 1 und 2 eine Probe zu entnehmen. Je eine Teilmenge dieser Probe (Rückstellprobe) ist von der Anfallstelle und vom Unternehmen der Altölsammlung aufzubewahren, bis die nach Absatz 2 vorgeschriebene Untersuchung durchgeführt worden ist und feststeht, dass die Altöle ordnungsgemäß entsorgt werden können.
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Re: Entsorgung Kühlschmierstoff
[Re: Claudi]
#31268
28.07.2021 09:03
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Frank66
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Guten Morgen Claudi, das hatte ich zuerst auch vermutet. Allerdings finde ich da keine Hinweise zu KSS. Auch nicht in den Begriffsbestimmungen oder Andwendungsbereich. Wenn KSS unter die Sortengruppe 09-11 fallen würden, wäre meine Frage beantwortet. Aber ich glaube nicht, dass Prozessöle, Metallbearbeitungsöle oder Schmierfette was mit KSS zu tun haben. In der VAwS finde ich auch nichts. Im KrWG auch nur Hinweise zur Behandlung, Einstufung usw. Aber vielen Danke für die Info. Ich bin wieder ein Stück weitergekommen. Ich rufe mal einen Entsorger an. Gute Woche noch. Gruß Frank
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Re: Entsorgung Kühlschmierstoff
[Re: Frank66]
#31269
28.07.2021 12:53
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Claudi
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Die Definition von Altöl ist ja schon mal sehr allgemein: http://www.gesetze-im-internet.de/alt_lv/__1a.html - mineralische, synthetische oder biogene Öle KSS sind irgendwelche Gemische aus Öl(en) und ggf. Wasser, Emulgatoren - https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BChlschmiermittel Schau mal in Anlage 1 der Altölverordnung, ggf. kannst du da eine Zuordnung zu einer Abfallschlüsselnummer machen. Schau auch mal da: https://www.abfallbewertung.org/rep...amp;synon=&kapitel=4>active=no Die VAwS heißt schon länger AwSV und gilt unabhängig von der Altölverordnung, weil die KSS ganz bestimmt auch wassergefährdend sind - da gibt es aber keine Rückstellproben. Ich bin zu 99% sicher, dass die Rückstellproben aus der Altölverordnung kommen.
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Re: Entsorgung Kühlschmierstoff
[Re: Claudi]
#31270
28.07.2021 13:44
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M.A.T.
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Hallo, schauen Sie beim UBA doch mal unter der WGK-Kennummer 436, ob diese Stoffgruppe Ihre Schmiermittel umfassen kann. Falls ja, haben Sie auf jeden Fall eine WGK und dann rückt die Eingangsfrage vielleicht näher an die Beantwortung. Gruß M.A.T.
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Re: Entsorgung Kühlschmierstoff
[Re: M.A.T.]
#31271
28.07.2021 16:17
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Claudi
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Die WGK ist nur nicht maßgeblich für eine Rückstellprobe. Und die WGK kriegt man normalerweise aus dem Sicherheitsdatenblatt des Frischmaterials bzw. der Frischmaterialien, falls man in einer Anlage etwas zusammenmischt.
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Re: Entsorgung Kühlschmierstoff
[Re: Claudi]
#31272
28.07.2021 17:44
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Frank66
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Alles geklärt. KSS fällt nicht unter die Altölverordnung und der Notwendigkeit einer Rückstellprobe. Wenn der Abfallerzeugr selbst eine Probe vom KSS zieht, macht er das aus Eigeninteresse.
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Re: Entsorgung Kühlschmierstoff
[Re: Claudi]
#31284
03.08.2021 11:02
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Marco66
Methusalem
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Methusalem
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... Und die WGK kriegt man normalerweise aus dem Sicherheitsdatenblatt des Frischmaterials bzw. der Frischmaterialien, falls man in einer Anlage etwas zusammenmischt. Das stimmt nicht ganz. Wenn man etwas zusammen mischt ergeben sich ggf. neue GHS-Einstufungen für das Gemisch und daraus resultierende H-Sätze welche bei der Selbsteinstufung der WGK genutzt werden. Nachzulesen in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Mehr Infos in meinen Klassifizierungsseminaren ;-)
Mit freundlichen Grüßen Marco66
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Re: Entsorgung Kühlschmierstoff
[Re: Marco66]
#31474
11.09.2021 10:46
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M.A.T.
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Ganz genau, Marco66. Außerdem sehe ich den häufigen Hinweis auf SDB-Inhalte eher skeptisch, da in der Praxis die dortigen Angaben zu GG und auch Wassergefährdung nicht selten signifikant von den Einstufungen in den relevanten Behördenportalen, Fachbüchern oder sogar der Vorschrift abweichen. Ein Grund mag sein, daß es für die SDB keine festen Vorgaben für die Periodizität der Überprüfung gibt. Die zweijährlichen GG-Änderungen werden dabei schnell übersehen. Für die sog. Selbsteinstufungen nach WHG ist jedoch das SDB tatsächlich die einzige greifbare Quelle. Wobei es aus meiner Sicht für die Unfallbekämpfung nicht relevant ist, ob nun WGK 2 oder 3. Gruß M.A.T.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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