Re: Änderung der Gefahrstoffkennzeichnung
[Re: Gandalf]
#3129
26.08.2005 12:24
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uweS
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Vielen Dank für die vielen Informationen. Ich habe jetzt mal alles gesammelt und mal schaun wie wir das auf die Reihe bekommen. Ich werde ab jetzt hier öfters mal vorbeischauen. Nochmals vielen Dank !!
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Re: Änderung der Gefahrstoffkennzeichnung
[Re: uweS]
#3130
29.08.2005 11:57
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Gitta Krämer
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Hallo uweS,
erst mal muß ich eine Lanze für Deinen Lieferanten brechen. Die Ausnahme, die er bisher genutzt hat, bezieht sich auf die "Viskositätsregel". Die Farben sind hochviskos und unterligen damit in Gebinden <450 l nicht den ADR-Vorschriften. Aber wie gesagt, nur dem ADR. Da Dein Lieferant offensichtlich alle Verkehrsträger nutzt, kann ich nachvollziehen, daß er diese Ausnahme nicht mehr anwendet.
Somit erhälst Du jetzt "offizielles" Gefahrgut. Wir nutzen diese Ausnahme auch und schreiben im Lieferschein "Farbe, kein Gut der Klasse 3" als Hinweis auf diese Ausnahme, die Gebinde sind aber nicht mit der Flamme (Label Nr. 3) gekennzeichnet.
Wenn Euer Lieferant aber jetzt alle Gebinde mit dem Label Nr. 3 kennzeichnet und als Gefahrgut versendet, würde ich empfehlen, beim Weiterversand die Ware so zu verpacken, daß man die Label von außen nicht mehr sieht (Pappkartons als Umverpackung oder ähnliches und im Versandpapier zu schreiben "Farbe, kein Gut der Klasse 3".
Grüße aus Brandenburg Gitta Krämer
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Re: Änderung der Gefahrstoffkennzeichnung
[Re: Gitta Krämer]
#3131
29.08.2005 15:58
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uweS
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@Gitta Grämer: vielen Dank für den wertvollen Hinweis ! Ich komme gerade aus einer Besprechung wo wir unsere Situation mit unserem Spediteur erörtert haben. Die Regelung mit dem Eintrag auf dem Begleitpapier schmeckte ihm nicht, da er ein Problem mit der Flamme auf den Eimern hat. Seiner Ansicht nach ist es Gefahrgut sobald die Flamme drauf ist. Das Begleitpapier mit der Ausnahmeregelung akzeptiert er nur dann wenn es da ein offizielles Schreiben dazu gibt. Wird wahrscheinlich schwierig zu beschaffen sein, oder? Seiner Meinung wäre es ansonsten eine Auslegungssache beim jeweiligen kontrollierenden Beamten. Wie ist das jetzt mit dem Vorschlag wenn wir zusätzlich zu diesem Begleitpapier um die Palette eine undurchsichtige Folie oder Pappe wickeln und so die Flamme nicht mehr zu sehen ist ?
Gruß U.Schobner
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Re: Änderung der Gefahrstoffkennzeichnung
[Re: uweS]
#3132
30.08.2005 07:33
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Gandalf
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Hallo uweS,
also ich weiß nicht. Wie sieht es denn aus, wenn die Pappe oder Folie mal beschädigt wird und man die Symbole sehen kann? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" /> Das sieht dann doch eher danach aus, als ob man was verschleiern wollte. In diesem Moment denkt niemand an 2.2.3.1.5 ADR oder Sonstige Regelungen. Da heißt es dann wahrscheinlich Nachweise vorlegen und Anderes. Da ist mir der Eintrag ins Beförderungspapier und der Hinweis auf 2.2.3.1.5 ADR doch lieber, denn er stellt zumindest klar, das man sich mit der Frage Gefahrgut beschäftigt hat. Und es ist anzunehmen, dass bei Kontrollen gar nicht weiter in die Tiefe gegangen wird.
Gruß Gandalf
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Re: Änderung der Gefahrstoffkennzeichnung
[Re: uweS]
#3133
30.08.2005 10:40
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Gitta Krämer
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Hallo uweS,
hier muß ich mich Gandalf anschließen. Wenn ihr die Flamme durch eine undurchsichtige Umverpackung unsichtbar macht, auf alle Fälle den Vermerk ins Beförderungspapier/Lieferschein, daß hier die Ausnahme genutzt wird, damit dies ein Kontrolleur sieht. In der Regel schließen die sich sowieso mit dem Absender kurz, wenn es Unklarheiten gibt (war bei uns jedenfalls bisher so der Fall) und fragen nach. Vielleicht auch mal mit den Kontrollorganen sprechen, was die in diesem Fall vorschlagen.
Wie sieht es denn mit dem Spediteur aus? Verlangt er mehr Geld für einen Gefahrguttransport? Hat er ausgebildete Fahrer und ADR-ausgerüstete LKW?
Denn wenn ihr euch dem Spediteur beugt und alles als Gefahrgut nehmt, habt nicht nur ihr mehr Aufwendungen. Es müßte dem Spediteur eigentlich entgegenkommen, wenn ihr die Ausnahme nutzt.
Wenn er außerdem ein offizielles Papier verlangt und alles Gefahrgut ist, was eine Flamme trägt, kennt er sich offensichtlich auch nicht so gut mit den Gefahrgutvorschriften aus. Verlangt mal Schulungsnachweise vom Spediteur.
Grüße aus Brandenburg Gitta Krämer
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Re: Änderung der Gefahrstoffkennzeichnung
[Re: Gitta Krämer]
#3134
01.09.2005 09:12
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uweS
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Also, unser Spediteur hat grundsätzlich alle LKW mit Gefahrgutausrüstung, die Fahrer haben entsprechende Ausbildungen. Die Spedition will erhöhte Konditionen wenn es wir nur noch Gefahrgut versenden. Das wäre aber nicht unser Hauptproblem. Gibt es denn etwas in der Lektüre der Frau Krautwurst wo man das rauslesen kann mit dem Vermerk im Beförderungspapier? Wir haben uns das Buch schonmal bestellt, ich befürchte aber das man sich da durch ein Dickicht von Vorschriften und Paragrafen kämpfen muss.
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Re: Änderung der Gefahrstoffkennzeichnung
[Re: uweS]
#3135
05.09.2005 10:35
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Gitta Krämer
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Hallo uweS,
Literatur von Frau Krautwurst habe ich nicht, nur den stino ADR.
Unter 5.4.1.5 steht der Hinweis auf "Kein Gut der Klasse ....", "Diese Vorschrift darf insbesondere angewendet werden, wenn der Absender der Ansicht ist, dass die Sendung auf Grund der chemischen Beschaffenheit der beförderten Güter (z. B. Lösungen oder Gemische) oder auf Grund der Tatsache, dass diese Güternach anderen Vorschriften als gefährlich gelten, während der Beförderung Gegenstand einer Überprüfung werden könnte."
Somit wäre meines Erachtens der Eintrag ins Beförderungspapier/Lieferschein gerechtfertigt. Ich würde in eurem Fall schreiben "Kein Gut der Klasse 3 nach 2.2.3.1.5 ADR", das ist der Hinweis auf die Viskositätsregel.
Habe zu eurem Problem mal meine Behörde angesprochen, melde mich, wenn ich Antwort habe.
Grüße aus Brandenburg Gitta Krämer
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Re: Änderung der Gefahrstoffkennzeichnung
[Re: Gitta Krämer]
#3136
06.09.2005 08:33
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uweS
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Hallo Gitta Krämer,
vielen Dank für Ihre Bemühungen <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
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Re: Änderung der Gefahrstoffkennzeichnung
[Re: Gitta Krämer]
#3137
06.09.2005 12:20
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Wilhelm Kassing
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Guten Morgen, den Vorschlag für den Eintrag "kein Gut der Klasse 3 nach 2.2.3.1.5" halte ich für nicht korrekt, denn es handelt sich eindeutig um Gefahrgut. Die Freistellung vom ADR beruht nur auf der Grösse des Versandstückes.
Grüsse aus Wadern
W. Kassing
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Re: Änderung der Gefahrstoffkennzeichnung
[Re: Wilhelm Kassing]
#3138
12.09.2005 08:32
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uweS
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Hallo, wir haben natürlich auch mal recherchiert und haben jetzt eine Antwort von einem PHK eines Kontrolltrupps aus Bayern bekommen. Er ist auch der Meinung, das es gemäß Unterabsatz 5.4.1.5 ADR erlaubt ist im Beförderungspapier einen entsprechenden Eintrag zu machen. Die Regelung nach 2.2.3.1.5 ADR kann trotz Belabelung weiter angewendet werden.
Für weitere Meinungen hier im Forum sind wir sehr dankbar.
Gruß U.Schobner
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LGA
von M.A.T. - 07.06.2025 13:43
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