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Re: Versand von Batterien UN 2794 / 3028 [Re: Claudi] #31339 11.08.2021 13:28
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GefahrgutDennis Offline OP
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Das mit der Orga ist schon in Arbeit.

und das mit den Pflichten ist bei uns ein bisschen das Problem. Dass das genau so gewesen ist und da die alten Strukturen aufzuweichen wird noch dauern. Aber so ist mein Plan. Ich muss mich nur noch selber ein bisschen mehr disziplinieren, dass alles selber machen zu wollen. Das ist das Problem, wenn man aus der Praxis kommt wink

Nochmals vielen Dank für die Hilfestellung

Re: Versand von Batterien UN 2794 / 3028 [Re: GefahrgutDennis] #31343 11.08.2021 16:35
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Gerald Offline
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Hallo DBalzer,
Antwort auf
Das macht Sinn und dann hat der Dozent Quatsch erzählt, passt so ein bisschen ins Bild der Veranstaltung.


Ja, da scheint es bei der Schulung der Gefahrgutbeauftragten doch Unterschiede zu geben, obwohl ich es nicht richtig nachvollziehen kann. Denn als Referent sollte ich mir schon Mühe geben, um den Teilnehmern auf der einen Seite die Zusammenhänge zu erklären aber auf der anderen Seite Sie auch auf die Prüfung vorzubereiten. Welche ja nicht ohne ist, denn der Prüfling muss in kurzer Zeit die richte Textstelle zum Beispiel im ADR finden, und um das zu erreichen, da sollte im ADR schon handschriftliche Eintragungen erfolgen z.b. werden im ADR bzw. Gesetzen Zahlen meistens in Textform geschrieben, besser ist es, wenn man diese mit der arabischen Zahl daneben schreibt, dann findet man es schnelle. Es gibt natürlich noch andere Hinweise.

Also bei meinen Schulungen mache ich das schon, damit eben der Teilnehmer die Prüfung auch besteht. Ich musste mir aber auch schon sagen lassen, dass der Referent nur die Prüfungsfragen der IHK mit den Teilnehmern bearbeitet hat.

Im Bezug der Freistellungen nach ADR findest Du hier einen Beitrag von mir, wo ich eine Datei als Download angehangen habe.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Versand von Batterien UN 2794 / 3028 [Re: Claudi] #31344 12.08.2021 08:57
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Bergmannsheil Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
In einer Schulung zum Thema Ladungssicherung ging es letztens darum, wieviele Fahrzeuge ein Leiter der Ladearbeiten (im GG-Bereich würden wir beauftragte Person sagen) monatlich kontrollieren soll und da war die Antwort, welche sich wohl aus Gerichtsurteilen ergab: monatlich so viele wie täglich im Durchschnitt rausgehen.

Die RSEB 2021 gibt in 7-5.2 folgendes an: "Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die in Kapitel 1.4 in Verbindung mit Abschnitt 7.5.1 ADR/RID angestrebte Sicherheitswirkung nur mit einer hundertprozentigen Kontrolle erreichbar ist. Es können jedoch auch stichprobenartige Kontrollen akzeptiert werden, wenn eine gleichwertige Sicherheitswirkung erzielt wird. Sowohl das Vorgehen bei der Stichprobe als auch das zugrunde liegende Qualitätssicherungssystem sind
schriftlich und nachvollziehbar zu dokumentieren. Diese Verfahren können durch die Überwachungsbehörden überprüft werden."
Bei uns werden einige Punkte bei der Verladung jedes Mal kontrolliert (z.B. Ladungssicherung, alkoholischer Zustand des Fahrers), andere wieder nur in Stichproben (Fahrzeugzustand und -ausrüstung, wenn die Firma und das Fahrzeug regelmäßig bei uns lädt oder wenn der Fahrer bekannt ist, dessen ADR-Schein).
Diese Art der Kontrollen haben wir in einer Verfahrensanweisung zusammengetragen.
Nachdem wir die beteiligten Personen, also die, die die Checklisten bei der Kontrolle ausführen, geschult haben, prüfen diese jedes Mal alle Punkte.
Nach den ersten Beschwerden seitens einiger überprüfter Fahrer haben sich aber auch die Fahrer nach Erklärung damit abgefunden.


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Versand von Batterien UN 2794 / 3028 [Re: GefahrgutDennis] #31345 12.08.2021 09:05
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Phi_l Offline
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Hallo Dennis,

für Dich ist die Schulung nun ja bereits gelaufen, allerdings wirft der Zeitansatz
Antwort auf
War 5 Tage von 8 -21:00/21:30 Uhr
bei mir Fragen auf bzw. ein zweifelhaftes Licht auf den Schulungsveranstalter... ich zitiere mal aus der Satzung der IHK Frankfurt (müsste DIHK weit einheitlich sein):
" (3) Schulungen dürfen nicht mehr als 7 Stunden und 30 Minuten (10 UE) pro Tag umfassen. Nach längstens 2 Stunden und 15 Minuten (3 UE) ist eine Pause einzulegen.
(4) Der Unterricht darf in der Zeit von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr stattfinden."

Von 8 bis 21 Uhr sind es ja 13 Stunden, hattet Ihr tatsächlich täglich über 5 Stunden Pause während der Schulung? Ich meine, viel Zeit zum selbstständigen bzw. freiwilligen Üben würde ich auf jeder Schulung begrüßen, da Du aber ebenfalls geschrieben hast
Antwort auf
und wir sollten dann nach dem Unterricht noch Prüfungsvorbereitung machen.
kommen mir auch daran Zweifel.

Die Grundschulung für Gefahrgutbeauftragte für ein bis zwei Verkehrsträger in einer Woche mit Prüfung durchzuführen ist zwar für die Teilnehmer anstrengend, aber üblicherweise machbar. Nur scheint mir die obige Veranstaltung wirklich kein gutes Aufwand-Nutzen Verhältnis zu haben... Ich möchte hier keinen Schulungsveranstalter anprangern, mich würde aber sehr interessieren, in welcher Region Deutschlands dass so stattfand und ob es ein großer Veranstalter, oder eher ein Ein-Mann-Unternehmen war... Vielleicht kannst Du mir dazu etwas mitteilen?

LG Phil

Re: Versand von Batterien UN 2794 / 3028 [Re: Bergmannsheil] #31346 12.08.2021 10:26
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Bergmannsheil
Ursprünglich geschrieben von: Claudi
In einer Schulung zum Thema Ladungssicherung ging es letztens darum, wieviele Fahrzeuge ein Leiter der Ladearbeiten (im GG-Bereich würden wir beauftragte Person sagen) monatlich kontrollieren soll und da war die Antwort, welche sich wohl aus Gerichtsurteilen ergab: monatlich so viele wie täglich im Durchschnitt rausgehen.

Die RSEB 2021 gibt in 7-5.2 folgendes an: "Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die in Kapitel 1.4 in Verbindung mit Abschnitt 7.5.1 ADR/RID angestrebte Sicherheitswirkung nur mit einer hundertprozentigen Kontrolle erreichbar ist. Es können jedoch auch stichprobenartige Kontrollen akzeptiert werden, wenn eine gleichwertige Sicherheitswirkung erzielt wird. Sowohl das Vorgehen bei der Stichprobe als auch das zugrunde liegende Qualitätssicherungssystem sind
schriftlich und nachvollziehbar zu dokumentieren. Diese Verfahren können durch die Überwachungsbehörden überprüft werden."
Bei uns werden einige Punkte bei der Verladung jedes Mal kontrolliert (z.B. Ladungssicherung, alkoholischer Zustand des Fahrers), andere wieder nur in Stichproben (Fahrzeugzustand und -ausrüstung, wenn die Firma und das Fahrzeug regelmäßig bei uns lädt oder wenn der Fahrer bekannt ist, dessen ADR-Schein).
Diese Art der Kontrollen haben wir in einer Verfahrensanweisung zusammengetragen.
Nachdem wir die beteiligten Personen, also die, die die Checklisten bei der Kontrolle ausführen, geschult haben, prüfen diese jedes Mal alle Punkte.
Nach den ersten Beschwerden seitens einiger überprüfter Fahrer haben sich aber auch die Fahrer nach Erklärung damit abgefunden.


Es geht in meiner Antwort darum, wieviele Kontrollen die beauftragte Person kontrollieren soll. Korrekterweise/ idealerweise wird von ausführendem Person jeder Transport kontrolliert entsprechend Arbeitsanweisung der bP. Die bP kontrolliert natürlich nicht alle Transporte selbst (dann bräuchte sie keine ausführenden/ Erfüllungsgehilfen), sondern eine zu definierende Anzahl pro Woche/ pro Monat.

Re: Versand von Batterien UN 2794 / 3028 [Re: Claudi] #31347 12.08.2021 14:02
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Bergmannsheil Offline
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Hallo Claudi,

da du geschrieben hattest "wieviele Fahrzeuge ein Leiter der Ladearbeiten (im GG-Bereich würden wir beauftragte Person sagen) monatlich kontrollieren soll", kann man daraus ableiten, dass diese beauftragte Person die Fahrzeuge selbst kontrolliert und nicht die Fahrzeugkontrollen, also z.B. die Checklisten.
Unter der Sicht, dass es diese Fahrzeugkontrollenkontrollen 8-) sind, ist die Regel "monatlich so viele wie täglich im Durchschnitt rausgehen." hilfreich.
Gibt es dazu eine Primär- oder Sekundärquelle?


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Versand von Batterien UN 2794 / 3028 [Re: Phi_l] #31348 12.08.2021 17:07
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Gerald Offline
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Hallo Phil,
Antwort auf
" (3) Schulungen dürfen nicht mehr als 7 Stunden und 30 Minuten (10 UE) pro Tag umfassen. Nach längstens 2 Stunden und 15 Minuten (3 UE) ist eine Pause einzulegen.
(4) Der Unterricht darf in der Zeit von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr stattfinden."


Da kann ich Dir nur Recht geben. Eigentlich dachte ich, dass der Schulungsveranstalter seine Stundenpläne/Kurspläne bei der zuständigen IHK einreichen muss!. Und somit hätte der zuständigen IHK dieser ungewöhnliche Zeitansatz auffallen müssen!! Das ist doch ungewöhnlich!!!

Und wenn ich mir dann noch die Mustersatzung der DIHK und hier insbesonders den § 4 Lehrpläne und § 5 Sachlicher und zeitlicher Umfang, wo im Absatz 3 steht: "Eine UE beträgt 45 Minuten. Schulungen dürfen nicht mehr als 7 Stunden und 30 Minuten (10 UE) pro Tag umfassen. Nach längstens 3 UE ist eine Pause einzulegen." Kann ich mir schlecht vorstellen, dass hier ein Schulungsveranstalter andere Wege gehen kann, ohne das dies von der zuständigen IHK mitbekommen wird.

Aber vielleicht gibt es so etwas doch????


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Versand von Batterien UN 2794 / 3028 [Re: Gerald] #31349 13.08.2021 07:58
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DJSMP Offline
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Das ist so. Ich muss die Stundenpläne immer einreichen. Wir haben auch max. 7,5 h (10 UE) pro Tag.

Aber vielleicht wurde ja der nächste Absatz der Satzung etwas zu genau genommen:
"Der Unterricht darf in der Zeit von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr stattfinden."

Da ist er doch mit 8-22 Uhr voll im Rahmen. grin grin grin

Re: Versand von Batterien UN 2794 / 3028 [Re: Phi_l] #31350 13.08.2021 07:59
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GefahrgutDennis Offline OP
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Antwort auf
Die Grundschulung für Gefahrgutbeauftragte für ein bis zwei Verkehrsträger in einer Woche mit Prüfung durchzuführen ist zwar für die Teilnehmer anstrengend, aber üblicherweise machbar. Nur scheint mir die obige Veranstaltung wirklich kein gutes Aufwand-Nutzen Verhältnis zu haben... Ich möchte hier keinen Schulungsveranstalter anprangern, mich würde aber sehr interessieren, in welcher Region Deutschlands dass so stattfand und ob es ein großer Veranstalter, oder eher ein Ein-Mann-Unternehmen war... Vielleicht kannst Du mir dazu etwas mitteilen?


Pausen haben wir gemacht und offiziell ging es bis zum Abendessen, war so ca. 18:30. und danach haben wir noch weiter gemacht, weil er sonst nicht mit allem durch gekommen wäre.
Das ist jetzt nicht böse gemeint, aber ich werde hier niemanden öffentlich anprangern. Ich habe mit dem Veranstalter schon lange und intensive Gespräche zu dem Thema geführt.

Re: Versand von Batterien UN 2794 / 3028 [Re: Bergmannsheil] #31351 13.08.2021 08:11
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Bergmannsheil
Hallo Claudi,

da du geschrieben hattest "wieviele Fahrzeuge ein Leiter der Ladearbeiten (im GG-Bereich würden wir beauftragte Person sagen) monatlich kontrollieren soll", kann man daraus ableiten, dass diese beauftragte Person die Fahrzeuge selbst kontrolliert und nicht die Fahrzeugkontrollen, also z.B. die Checklisten.
Unter der Sicht, dass es diese Fahrzeugkontrollenkontrollen 8-) sind, ist die Regel "monatlich so viele wie täglich im Durchschnitt rausgehen." hilfreich.
Gibt es dazu eine Primär- oder Sekundärquelle?


Ich hab nix gefunden, es war Aussage des Referenten. Bei ihm kann man bestimmt nachfragen - ich weiß nur nicht, ob ich den Namen hier sagen soll oder lieber per PN?

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