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Richtiger Transport von Heizöl ? #31367 19.08.2021 19:21
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Scotx Offline OP
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Hallo zusammen,
ich denke Ihr könnt mir sicher weiterhelfen, da ich bislang nur so "Halbweisheiten" zum Thema heraus gekriegt habe...
Wir sind ein SHK Handwerksbetrieb und haben ab und an mit dem Transport von Heizöl zu tun.
Im Normalfall übernimmt dies eine Tankbaufirma für uns, manchmal dauert es aber zu lang und wir könnten schneller weiter arbeiten, wenn wir uns selber um eine Umlagerung kümmern könnten. Jetzt habe ich von einer Handwerkerregelung, einer 1000-Punkte Regelung usw... gelesen. Festgestellt habe ich jetzt schonmal, dass die Handwerkerregelung nicht gleich die 1000-Punkte Regelung ist.
Als konkrete Frage stelle ich mir, ob wir 1000ltr. (1000 Punkte) in einem IBC-Behälter in einem Kofferanhänger transportieren dürfen und wenn ja, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen. Von unseren Angestellten hat keiner irgendeinen Gefahrgutschein, sondern nur den normalen Führerschein und die jüngeren zusätzlich den Schein für den Anhänger.
Vielen Dank für eure Antworten & viele Grüße
Daniel

Re: Richtiger Transport von Heizöl ? [Re: Scotx] #31368 20.08.2021 07:42
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Nitro Offline
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Guten Tag

Ja das mit den Halbwahrheiten ist in der Tat ein Problem. Und leider wird auch meine Forumsantwort nicht ausreichen.

Die "Handwerkerregelung" ist dazu gedacht, gewisse Handwerker von einem grossen Teil der Vorschriften zu befreien.
Aber nur für diejenigen Güter, die vor Ort verbraucht werden. Der Transport von Heizöl (dass ja nicht Verbraucht wird) fällt meines Erachtens nicht darunter.
Aber auch hier scheiden sich die Geister.

Ein 1'000 Punkte Transport kommt für den vorliegenden Fall sicher als Lösungsmöglichkeit in Frage.
Der Aufwand wird sich auch im Rahmen halten.
Aber ich empfehle dringend sich (und auch die Mitarbeitenden) durch einen lokalen Gefahrgutbeauftragten über die genauen Modalitäten unterweisen zu lassen.

Dazu gibt es zwei Gründe:
1. Dies ist Vorschrift ("ADR Kapitel 1.3").
Es ist zwar nicht vorgeschrieben, dass die Unterweisung durch einen Gefahrgutbeauftragten zu erfolgen hat, aber ich empfehle dies dringend.
Beim Selbststudium besteht wieder die Gefahr bei den Halbwahrheiten aufzulaufen.

2. Ob die Antworten von irgendwelchen anonymen Forumsteilnehmer stimmen, kann nicht beurteilt werden.
Ein lokaler Gefahrgutbeauftragten kann immerhin ein Zertifikat vorzeigen welches seine Qualifikationen bescheinigt.

Einen Gefahrgutbeauftragten findet sich in der Regel bei entsprechenden Beratungsunternehmen.
Aber vielleicht kann ein anderer Forumsteilnehmer weiterhelfen wie ein solcher in Deutschland einfach zu finden ist.

Freundliche Grüsse
Nitro

Re: Richtiger Transport von Heizöl ? [Re: Scotx] #31369 20.08.2021 07:51
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Hallo Scotx,

nach der Freistellung in 1.1.3.1 c) (im Volksmund auch als "Handwerkerregel" bekannt) dürfen Unternehmen Beförderungen von Gefahrgut durchführen, wenn sie dieses für Ihre Haupttätigkeit benötigen (z.B. Lieferungen für oder Rücklieferung von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten). Die meisten Gefahrgutvorschriften des ADR müssen nicht beachtet werden. Für die Anwendung gibt es allerdings Folgendes zu beachten:

1. Die Menge darf 450 L Gefahrgut je Verpackung oder IBC nicht überschreiten. Mit 1000 Litern Heizöl darfst du also nicht draußen rum fahren. Meine persönliche Meinung ist, dass du einen 1000 L IBC nutzen und diesen mit max. 450 L befüllen kannst. Das sehen einige Überwachungsorgane aber anscheinend anders. Wenn du auf "Nummer Sicher" gehen willst, nimm kleinere Verpackungen (z.B. Fässer). Über die 1.1.3.6 Regel ("1000-Punkte-Regel") brauchen wir uns bei dieser Freistellung bei Heizöl nicht zu unterhalten. Die würde nur greifen, wenn die Mengen dort niedriger wären (z.B. bei Benzin). Aber hier sind die 450 L das Maß aller Dinge.

2. Du musst Maßnahmen treffen, so dass während der Beförderung kein gefahrgut nach außen treten kann. Dazu gehört z.B. dass der IBC (oder die Verpackung) in Orndung, für das Füllgut geeignet und dicht verschlossen sein muss (alle Öffnungen!). Außerdem muss eine gute Ladungssicherung praktiziert werden. Achte hier besonders darauf, dass man Kombinations-IBC mit Kunststoffinnenbehälter in der Regel nicht einfach so niederzurren kann!

3. Das Heizöl muss einem direkten Zweck für deine Haupttätigkeit dienen. Du musst vor Ort direkt was mit dem Heizöl machen. Es ist nicht gestattet, unter dieser Freistellung Beförderungen für die interne oder externe Versorgung deines oder eines anderen Unternehmens durchzuführen. Wenn du also irgendwo einen Heizkessel befüllen möchtest, der nicht im direkten Zusammenhang mit deinen Arbeiten steht, damit es dort warm wird, dann ist das nicht über diese Freistellung abzubilden.

4. Unabhängig vom Gefahrgutrecht möchte ich bei Heizöl als steuerbegünstigtes Mineralöl noch darauf hinweisen, dass du die Steuerseite im Blick haben musst. Wozu brauchst du denn das Heizöl genau?

Hier die gesamte Freistellung zum Nachlesen:
1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für:
[...]
Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferung von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Diese Freistellungen gelten nicht für die Klasse 7; Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung;

Re: Richtiger Transport von Heizöl ? [Re: Scotx] #31370 20.08.2021 07:57
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Wenn du nun gemerkt hast, dass 1.1.3.1 c) "Handwerker-Regel" nicht wirklich passt, dann solltest du noch über die Beförderung unter 1.1.3.6 ADR ("1000-Punkte-Regel") nachdenken. Hier könntest du den IBC mit 1000 L Heizöl befördern. Allerdings ist dann eine Schulung nach Kap. 1.3 ADR für jeden beteiligten Mitarbeiter unumgänglich. In diesem Fall greifen viele Vorschriften des ADR, z.B.
- IBC muss vollständig dem ADR entsprechen (Zulassung, regelmäßige Prüfung/Inspektion)
- IBC muss gekennzeichnet und bezettelt sein
- Beförderungspapier ist gegebenenfalls erforderlich
- 2 kg Feuerlöscher muss an Bord sein
usw.

Re: Richtiger Transport von Heizöl ? [Re: DJSMP] #31371 20.08.2021 08:03
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Claudi Offline
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Ich glaube, das Heizöl wird von Scotx nur umgelagert, weil es "im Weg ist", sie machen Sanitär Heizung Klima-Sachen, bauen irgendwas am Tank oder am Heizsystem.

Da kann man wieder trefflich diskutieren, aber ich sehe es wie Nitro, dass der Transport eher nicht unter Handwerkerfreistellung gefahren werden sollte, weil es nicht um klassisches Eigenmaterial zum Verbrauch (oder Einbau/ Ausbau) geht... zumal die 450 l je Verpackung auch ggf. zu klein sind.

Ein IBC mit biszu 1000 l ist möglich im Rahmen der 1000-Punkte-Regelung. Aber: IBC muss bauartzugelassen sein und Verpackungsanweisung IBC03 entsprechen, gekennzeichnet sein (Gefahrzettel 3, Fisch&Baum, UN1202 auf 2 gegenüberliegenden Seiten), IBC muss alle 2,5 Jahre zu einer Inspektion, bei Kunststoff max. 5 Jahre verwendbar.
Fahrzeug braucht 1x2 kg-Feuerlöscher.
Ladungssicherung (jedoch nicht den IBC z. B. auf einem Anhänger festschweißen).

MA, die den Behälter befördern und die Vorgesetzten (verantwortliche/ beauftragte Personen) müssen nach Kapitel 1.3 ADR geschult sein. Ja, das kann eine Person sein, die GB ist. Ich kann auf Wunsch per PN eine Liste, die die Zeitschrift Gefahr/gut online veröffentlicht hat, schicken (pdf) - dort findet man nach PLZ geordnet diverse Beratungsunternehmen gelistet.

Ansonsten such mal nach "Lehrgängen nach Kapitel 1.3 ADR für beauftragte Personen" - diese finden auch (online und offline) als offene Lehrgänge statt, z. B. angeboten von SVG, den TÜVen, Dekra, etc. Was nichts nützt in diesem Fall: Lehrgänge zum Gefahrgutbeauftragten und Lehrgänge zum Erwerb des ADR-Scheins, weil diese beiden eine andere Ausrichtung/ Zielsetzung haben.

Bzgl. der Hilfestellung im Forum: nicht jeder Beitrag ist 100% richtig, aber dadurch, dass hier so viele Fachleute sind, werden Lücken/ Fehler/ MIssverständnisse idR ausgeräumt, so dass man am Ende schon sehr gute Informationen bekommt. Aber ein Internetforum ersetzt keine fundierte Schulung oder Beratung.

Re: Richtiger Transport von Heizöl ? [Re: Scotx] #31373 21.08.2021 12:57
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Ursprünglich geschrieben von: Scotx
Jetzt habe ich von einer Handwerkerregelung, einer 1000-Punkte Regelung usw... gelesen. Festgestellt habe ich jetzt
Daniel


Hallo, inhaltlich haben die Kollegen schon alles gesagt, darum nur der Hinweis: besorgen Sie sich unbedingt die Originalvorschriften. Redaktionelle Texte, die irgendwo stehen (auch da stimme ich der geäußerten Skepsis durchaus zu) sind niemals ein Ersatz für den Wortlaut der Vorschrift. Eben weil der Leser nicht wissen kann, was fehlt, modifiziert oder interpretiert wird.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Richtiger Transport von Heizöl ? [Re: Claudi] #31374 22.08.2021 20:02
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Vielen Dank schonmal dafür!
Damit bin ich schonmal ein riesen Stück weiter gekommen.
Eine Frage noch zu der Erklärung, was bedeutet :“Ja, das kann eine Person sein, die GB ist.“?
Die technischen Voraussetzungen erfüllen wir alle, lediglich eine Schulung hat es noch nicht gegeben. Darum würde ich mich dann jetzt mal kümmern.

Schönen Abend euch & einen guten Start in die neue Woche!

Viele Grüße - Daniel

Re: Richtiger Transport von Heizöl ? [Re: Scotx] #31375 22.08.2021 20:29
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Gerald Offline
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Hallo Daniel,
Antwort auf
“Ja, das kann eine Person sein, die GB ist.“?


Claudi meint den Gefahrgutbeauftraten, nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung in Deutschland b.z.w. den Sicherheitsbeauftragten nach ADR Abschnitt 1.8.3. Welcher die Unterweisung nach Kapitel 1.3 machen könnte, muss aber nicht sein! Aber der die Unterweisung macht, sollte sich schon mit dem Gefahrgutrecht und den entsprechenden Vorschriften auskennen. Da ja die Unterweisung nach Kapitel 1.3 Aufgabenbezogen (Unterabschnitt 1.3.2.2) sein sollte.

Antwort auf
Die technischen Voraussetzungen erfüllen wir alle, lediglich eine Schulung hat es noch nicht gegeben.


Das sagt aber nichts, ob Ihr die Pflichten nach ADR Kapitel 1.3, hier der Abschnitt 1.3.1 "Die bei den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4 beschäftigten Personen ...." im Zusammenhang mit Kapitel 1.4 ADR und z.b.nach der GGVSEB den §4, den §27 Absatz 1 und 2 und den §37 Nummer 19 h und i erfüllt. Dann könnte die RSEB Ziffer 222 und 223, wenn Euer Bundesland die RSEB anerkennt, zur Anwendung kommen, wenn §§ 27 bzw. 37 nicht erfüllt wird.

Viel Glück. Und ich denke mal, Du hast jetzt mitbekommen, dass es nicht so einfach ist, aber ein Hexenwerk ist es nun auch wieder nicht!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Richtiger Transport von Heizöl ? [Re: Gerald] #31376 23.08.2021 07:51
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald

Das sagt aber nichts, ob Ihr die Pflichten nach ADR Kapitel 1.3, hier der Abschnitt 1.3.1 "Die bei den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4 beschäftigten Personen ...." im Zusammenhang mit Kapitel 1.4 ADR und z.b.nach der GGVSEB den §4, den §27 Absatz 1 und 2 und den §37 Nummer 19 h und i erfüllt. Dann könnte die RSEB Ziffer 222 und 223, wenn Euer Bundesland die RSEB anerkennt, zur Anwendung kommen, wenn §§ 27 bzw. 37 nicht erfüllt wird.
Viel Glück. Und ich denke mal, Du hast jetzt mitbekommen, dass es nicht so einfach ist, aber ein Hexenwerk ist es nun auch wieder nicht!


Jetzt hast du ihm Angst gemacht! grin

Für den Threadersteller: Die RSEB ist eine Verwaltungsrichtlinie, die die Umsetzung/Auslegung der Gefahrgutvorschriften näher präzisiert.


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