Hallo Uwe S.,

wollte ja zu Ihrem Problem mit meiner Behörde sprechen. Sorry, wegen Urlaub erst jetzt die Antwort.

Also, die zuständige Dame für Brandenburg ist der Meinung, daß das unkenntlichmachen der Flamme durch eine undurchsichtige Umverpackung (wie ich auch angeraten hatte) nicht zulässig ist. Wenn der Lieferant als Gefahrgut kennzeichnet, müßt ihr es als Gefahrgut weiterbefördern. Sie glaubt, daß bei einer umfassenden Kontrolle dann ein Bußgeld kommt, wenn ihr die Flamme unkenntlich macht.

Ich habe gelesen, daß der PHK aus Bayern das aber anders sieht.

Also stifte ich nur wieder heillos Verwirrung und helfe nicht wirklich weiter. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

Habt ihr denn schon einen Konsens gefunden? Ich würde ja aus dem Bauch heraus lieber dem PHK vom Kontrolltrupp glauben, als der Behörde. Praxis kontra Theorie.

Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer