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Freistellung nach 1.1.3.1 c) #31425 01.09.2021 09:56
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Frank66 Offline OP
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Moin !

Ich habe keinen passenden Beitrag/Thema gefunden. Wurde bestimmt schon mal diskutiert. Wahrscheinlich in eimen anderen Forum. Suche war leider nicht erfolgreich. Ich brauche die Hilfe der Fachkolleginnen und Fachkollegen. Es geht mir um die Auslegung des 1.1.3.1
Hinweise:
Der Versand der Firma verschickt immer wieder Werbeschenke an den Außendienst und andere Werke im Konzern (Feuerzeuge, Powerbank,Bluetoothlautsprecher, Handdesinfektonsspray als Pumpspray oder Duschschaum UN 1950) als LQ bzw. freigestellte Menge.
Nun habe ich mich - nach genauem lesen des 1.1.3.1 - gefragt,ob der Versand von sochen Werbegeschenken an den Außendienst nicht in Verbindung mit der Haupttätigkeit steht.

Kann ich eine Lieferungen für Baustellen gleichsetzen mit der Lieferung von Gefahrgut an den Außendienst ? Wenn das so wäre, wäre der Versand fein raus.

Bin gespannt, wie Ihr das seht.

Schöne Grüße

Frank

Re: Freistellung nach 1.1.3.1 c) [Re: Frank66] #31426 01.09.2021 11:46
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Gerald Offline
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Hallo Frank,
Antwort auf
Der Versand der Firma verschickt immer wieder Werbeschenke an den Außendienst und andere Werke im Konzern (Feuerzeuge, Powerbank,Bluetoothlautsprecher, Handdesinfektonsspray als Pumpspray oder Duschschaum UN 1950) als LQ bzw. freigestellte Menge.


In der RSEB unter Ziffer 1-1.2 zweiter Absatz; 1-4.1 und 1-4.5 findest Du Hinweise zu dem Unterabschnitt 1.1.3.1 c) und da wirst Du lesen, dass diese Nutzung in Deinem Fall nicht möglich ist.

In Bezug der Feuerzeuge (UN 1057) bewegst Du Dich auf einem ganz dünnen Brett, denn Kapitel 3.4 (LQ) bzw. Kapitel 3.5 (EQ) geht schon mal nicht, da kein Eintrag in Tabelle 3.2 Spalte 7a bzw. 7b!! Da gibt es nur noch die Sondervorschrift 653, aber dann musst Du die Auflagen dieser Sondervorschrift einhalten, und das dürfte in Deinem Fall nicht so einfach sein. Feuerzeuge als Werbegeschenk ist meiner Meinung nach einfach nicht möglich oder sehr schwierig!!

Powerbank,Bluetoothlautsprecher u.ä., da musst Du schon z.b. die Vorschriften für LiBa einhalten, klar gebe es hier z.b. die Nutzung der Sondervorschrift 188!

Und eine Kleinigkeit darft Du bei Nutzung der KEP-Dienste nicht vergessen, da gibt es noch die allgemeinen Geschäftbedingungen!!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Freistellung nach 1.1.3.1 c) [Re: Frank66] #31427 01.09.2021 12:55
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rtjum Offline
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wenn die Haupttätigkeit z.B. das Anzünden von Zigaretten ist, ja dann ist 1.1.3.1 ggfls nutzbar. Als Werbegeschenk sicherlich nicht.
Auch verschickt ihr die Werbegeschenke wahrscheinlich mit Paketdienst osä und macht das nicht selbst.
Das ist für mich in 1.1.3.1 c) eben auch nicht möglich weil "Beförderungen, die vom Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden...", und eben nicht für deren Beförderung ich andere Unternehmen beauftrage.

Re: Freistellung nach 1.1.3.1 c) [Re: rtjum] #31428 01.09.2021 16:34
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M.A.T. Online
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Hallo, Frank66
hier sähe ich außerdem noch das Problem, daß nach Ihrer Schilderung der Versand von Werbegeschenken nicht für eine Arbeit in der Niederlassung, sondern zum Versand von dort an die Kunden benutzt wird. Das wäre dann eine interne Versorgung, und die ist nach c) ausdrücklich ausgeschlossen.
Gruß
M.A.T.

Re: Freistellung nach 1.1.3.1 c) [Re: M.A.T.] #31429 02.09.2021 06:42
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Claudi Offline
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Der Versand an die AN-Mitarbeitenden ist definitiv keine 1.1.3.1 c).

Bei der Beförderung durch den AN zu seinen Kunden auch nicht, weil die beförderten Güter nicht dazu dienen, beim Kunden etwas zu arbeiten, die Güter zu benutzen, sondern der Kunde wird eigentlich mit dem Werbegeschenk beliefert.
Anders wäre es, wenn es sich um ein Vorführen der Produktpalette handelt zum Zweck des Verkaufs, wenn es sich z. B. um einen Werbemittelverkauf handelt und der AN-Mitarbeitende Muster zur Vorführung und zum Ausprobieren zum Kunden mitnimmt.

Re: Freistellung nach 1.1.3.1 c) [Re: Frank66] #31431 02.09.2021 09:26
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TDamm Offline
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Hallo,

ein solches Geschenk ist ein Geschenk zum privaten Gebrauch und hat nix mit der Tätigkeit des Unternehmens gemeinsam. Folglich ist 1.1.3.1c ADR nicht anwendbar.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Freistellung nach 1.1.3.1 c) [Re: Frank66] #31456 08.09.2021 14:37
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Frank66 Offline OP
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Spezi
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Beiträge: 20
Hallo !

Herzlichen Dank für Eure Hilfe, Ratschläge und Tipps. Und an was wurde ich wieder erinnert? Bis zum Ende lesen. Und auch mal die Sichtweise wechseln.

Gruß

Frank


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