Hallo zusammen,
ich hab grad eine Diskussion mit einem Versender und mich würde eure Meinung interessiert.
Produkt ist ein Schlauchboot das mit einem Motor betrieben wird, der durch einen Lithiumakku mit über 900 Wh funktioniert.
Kunde will es als UN3171 verschicken und die SV 666 nutzen.
Nun schickt er aber das Schlauchboot in einem getrennten Karton vom Motor und gibt beide zusammen auf eine Palette.
Ich hab ihm erklärt, SV 388:
Die Eintragung der UN-Nummer 3171 gilt nur für Fahrzeuge, die durch Nassbatterien, Natriumbatterien, Lithium-Metall-Batterien oder Lithium-Ionen-Batterien, und für Geräte, die durch Nassbatterien oder Natri- umbatterien angetrieben und mit diesen Batterien im eingebauten Zustand befördert werden.
Er argumentiert jetzt, naja der Akku ist ja im Motor eingebaut, also das ist erfüllt und es steht in der SV 388:
Dies schliesst Fahr- zeuge ein, die in einer Verpackung befördert werden. In diesem Fall dürfen einige Teile des Fahrzeugs vom Rahmen abgebaut werden, damit sie in die Verpackung passen.
Der Motor ist Teil des Fahrzeugs und der ist in einer Verpackung und kann nicht mit dem Schlauchboot verbunden sein während der Beförderung.
Ich bin der Meinung, das Boot ist das Fahrzeug und der Akku murr sich im Fahrzeug befinden. Ich kann nicht Motor und Akku vom Fahrzeug entfernen und dennoch SV 388 bzw. SV 666 nutzen. Wird Boot und Motor getrennt, dann ist es UN 3481 und bei der Akkuleistung voll deklarierungspflichtig,
Wie seht ihr das?
Lg
Nicole