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Boot mit akkubetriebenen Motor - UN 3171 #31433 03.09.2021 08:02
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Nico Offline OP
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Hallo zusammen,

ich hab grad eine Diskussion mit einem Versender und mich würde eure Meinung interessiert.
Produkt ist ein Schlauchboot das mit einem Motor betrieben wird, der durch einen Lithiumakku mit über 900 Wh funktioniert.
Kunde will es als UN3171 verschicken und die SV 666 nutzen.
Nun schickt er aber das Schlauchboot in einem getrennten Karton vom Motor und gibt beide zusammen auf eine Palette.
Ich hab ihm erklärt, SV 388:
Antwort auf
Die Eintragung der UN-Nummer 3171 gilt nur für Fahrzeuge, die durch Nassbatterien, Natriumbatterien, Lithium-Metall-Batterien oder Lithium-Ionen-Batterien, und für Geräte, die durch Nassbatterien oder Natri- umbatterien angetrieben und mit diesen Batterien im eingebauten Zustand befördert werden.

Er argumentiert jetzt, naja der Akku ist ja im Motor eingebaut, also das ist erfüllt und es steht in der SV 388:
Antwort auf
Dies schliesst Fahr- zeuge ein, die in einer Verpackung befördert werden. In diesem Fall dürfen einige Teile des Fahrzeugs vom Rahmen abgebaut werden, damit sie in die Verpackung passen.

Der Motor ist Teil des Fahrzeugs und der ist in einer Verpackung und kann nicht mit dem Schlauchboot verbunden sein während der Beförderung.
Ich bin der Meinung, das Boot ist das Fahrzeug und der Akku murr sich im Fahrzeug befinden. Ich kann nicht Motor und Akku vom Fahrzeug entfernen und dennoch SV 388 bzw. SV 666 nutzen. Wird Boot und Motor getrennt, dann ist es UN 3481 und bei der Akkuleistung voll deklarierungspflichtig,

Wie seht ihr das?

Lg
Nicole

Zuletzt bearbeitet von Nico; 03.09.2021 08:02.

Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Boot mit akkubetriebenen Motor - UN 3171 [Re: Nico] #31434 03.09.2021 09:46
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aw_ Offline
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Hi Nico,

Es ist ja nicht festgelegt welche Teile separat verpackt werden dürfen und so wie Du das schilderst, trifft das dann durchaus zu, wenn der Akku im Motor verbaut ist.

Anders wäre es, wenn der Akku separat (also lose und ausgebaut) im Packstück beiliegen würde.

Was etwas ungünstig ist, sind die 2 Packstücke auf Palette. Denn die Teile dürfen dann abgebaut werden, damit sie in die Verpackung passen.

Vlt. sollte Dein Kunde beide Verpackungen in eine grössere Einheit verpacken - dann sollte das rund sein.
gruss..aw

Re: Boot mit akkubetriebenen Motor - UN 3171 [Re: Nico] #31436 03.09.2021 13:35
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Phi_l Online
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Hi Nico,

darüber, dass der Gesetzgeber vermutlich nicht im Sinn hatte, dass ein Schlauchboot mit separat verpacktem Motor+Akku als UN 3171 versendet wird, sind wir uns glaube ich einig.

Für den Fall "Fahrzeug in Verpackung" passt der Satz "In diesem Fall dürfen einige Teile des Fahrzeugs vom Rahmen abgebaut werden, damit sie in die Verpackung passen." in meinen Augen auch nicht wirklich zu einem Schlauchboot, insbesondere wenn es sich bei dem abmontierten Teil um den Motor handelt. Aber sei es drum, Gesetze müssen ja vom Adressaten zu verstehen sein, unabhängig davon, was der Gesetzgeber sich mal dabei gedacht hat.

Die UN 3481 wäre in meinen Augen in jedem Fall die rechtssichere Lösung, die UN 3171 die gewagte, "risikofreudige", bei der man auch mal die Höhe des Bußgeldes für falsch deklarierte Gefahrgüter einbringen könnte...

Eine andere rechtssichere Möglichkeit (wenn in meinen Augen auch eher unwahrscheinliche) wäre dann natürlich noch, sich die UN 3171 durch die BAM oder das BMVI absegnen zu lassen.

LG Phil


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