Ein Schaden wird folgendermaßen definiert:
Ein Schaden ist die Folge eines äußeren Ereignisses, welches zu einer Beeinträchtigung der Funktionalität des Gegenstandes führt.
Hallo !
Du hast dir die Antwort schon fast selber gegeben.
Die Funktionalität der Verpackung ist in der Bauartmusterprüfung beschrieben und dokumentiert.
So bald die Verpackung so beschädigt ist dass sie diese Prüfungen (Falltest, Prüfdruck, Stapeltest etc..) nicht mehr bestehen würde, entspricht sie nicht mehr den Vorschriften und darf nicht zur Beförderung von gefährlichen Gütern verwendet werden.
Die Liste der BAM ist aber ein guter Anhaltspunkt für die Entscheidung gut/schlecht
Gruß
Rupert