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Externer GB als Unterauftragnehmer
#31568
28.09.2021 14:08
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cmkurier
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Dass ein Unternehmen mit einem Beratungsunternehmen einen Vertrag über die Bestellung eines GB abschließt ist normal. Das Beratungsunterbehmen hat jetzt aber keinen GB mehr in seinen Reihen und will einen Dienstleistungsvertrag mit einem anderen Unternehmen abschließen, das dann den GB stellen soll. Hintergrund ist, dass es zwischen dem Unternehmen das den GB benötigt und dem Beratungsunternehmen einen Vertrag gibt, der weitere Leistungen enthält und man diesen großen Vertrag nicht gefährden will.
Das Unternehmen das den GB stellt hat somit keine direkte vertragliche Bindung an das Unternehmen für das es den GB stellt.
Mir scheint diese Konstruktion nicht rechtssicher; wie seht ihr das?
Ruhig Blut...kommt sicher an
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Re: Externer GB als Unterauftragnehmer
[Re: cmkurier]
#31569
28.09.2021 15:35
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Bergmannsheil
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Methusalem
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Mahlzeit,
wichtig ist, dass der bestellpflichtige Unternehmer die Person namentlich bestellt (§ 3 Abs. 1 GbV). Der Unternehmer muss prüfen, ob die zu bestellende Person den nötigen Schulungsnachweis hat (§ 3 Abs. 3 GbV). Punkt. Wer jetzt den Gb bezahlt (ob als eigenen Beschäftigten oder im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages), spielt dabei keine Rolle.
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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Re: Externer GB als Unterauftragnehmer
[Re: Bergmannsheil]
#31570
28.09.2021 15:56
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Danke für den nachvollziehbaren Gedankengang, bei dem ich durchaus mitgehe. In der Praxis kann ich mir jedoch vorstellen, dass diese Dreierkonstellation Probleme mitsichbringt, die den bestellten GB in seinen Pflichten behindern können. Wer ist verantwortlich, wenn der Hauptunternehmer, den vom Subunternehmer gestellten GB in seiner Tätigkeit einschränkt (Filtern des Informationsflusses, zu kleines Abrechnungsvolumen etc.). Die GbV regelt klar das Verhältnis von Besteller und Bestelltem; aber wie lässt sich das in der Praxis rechtskonform in dieser Konstellation überhaupt abbilden. Der GB wird ja de facto zum Diener zweier Herren.
Ruhig Blut...kommt sicher an
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Re: Externer GB als Unterauftragnehmer
[Re: cmkurier]
#31605
07.10.2021 17:30
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DJSMP
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Ich sehe das so wie Bergmannsheil. Wichtig ist, dass der Gb einen gültigen Schulungsnachweis hat und es eine ordentliche Bestellurkunde für die Unter-Gb gibt.
Aber wenn das zu heikel ist, würde ich den Vertrag einfach kündigen. Die Vertragsdetails müsste man im Detail (anwaltlich) prüfen (lassen). Aber nach meinem leihenhaften Verständnis hat sich doch die vertragliche Konstellation geändert.
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Re: Externer GB als Unterauftragnehmer
[Re: DJSMP]
#31633
12.10.2021 08:36
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Vielen Dank für Eure Antworten. Ich komme zu dem Schluss, dass es zwar rechtlich möglich, die vertragliche Ausgestaltung in der Praxis aber sehr komplex ist.
Ruhig Blut...kommt sicher an
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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