Hallo Community,
für eine Fa habe ich den Beratungsauftrag bei der Findung eines neues Zulieferes zu unterstützen.
Die Li-Ionen Akkupacks wurden in der Vergangenheit vom Unternehmen X bezogen, nur mit Sicherungshalter, ohne BMS. Das UN38.3 Zertifikat wurde entsprechend für jeden einzelnen Akkupack ausgestellt. Die Akkupacks werden entsprechend der eigenen Konfigurationen in zwei/drei/vier/sechs zusammen mit eigenem BMS zusammengesetzt.
Nun gibt es Gespräch mit potentiellen neuen Lieferanten, die sich schwer tun mit der Auslieferung ohne BMS. Als Grund hierfür wird genannt, dass T.7 Überladung ohne BMS nicht abgeprüft werden könne. Wenn man es prüfen würde, müssten dennoch – je nach Verschaltung – jede einzelne Konfiguration erneut abnehmen lassen.
Meiner Meinung nach ist es erstmal egal ob ein BMS verwendet wird oder auch nicht. Da es auch Akkus ohne BMS gibt, die jedoch geprüft werden müssen.
Wenn vorher alle Batterien ohne BMS geprüft wurden und dann zu einem Pack zusammengesetzt werden, muss dieses auch nicht weiter geprüft werde , da die einzelneren Batterien bereits geprüft wurde, oder?!
Welche Rolle spielt also das BMS dabei? Brauch ich vlt dennoch eine erneute Prüfung, wenn das zusammengestellte Pack plötzlich ein BMS hat und vorher die Prüfung der einzelnen Batterien kein BMS eingebaut war?
Da ich bisher noch nicht ganz so tief in der Testreihe nach UN38.3 drin bin, wende ich mich an euch.