Hallo zusammen,
bei einer gemeinsamen Nutzung der Freistellungen nach LQ und 1.000 Punkten, welche rechtlich ja möglich ist (prozesstechnisch nicht unbedingt), müssen die Anforderungen beider Freistellungen erfüllt werden.
Ein Anforderung aus der Nutzung der Freistellung nach 1.000 Punkten ist die Erstellung eines Beförderungspapiers.
Nun zu meiner Fragen:
- Müssen die Gefahrgüter, welche nach LQ verschickt werden, im Beförderungspapier erwähnt, also mit einem Punktewert, versehen werden? Oder werden diese mit "0 Punkten" bewertet?
- Oder werden nur die Gefahrgüter, welche nach 1.000 Punkten befördert werden, im Beförderungspapier "berechnet bzw. erwähnt" und bei den Gefahrgütern, welche nach LQ verschickt werden, separat die Bruttomasse ausgegeben?
Die Freistellungen werden auch pro Berförderungseinheit parallel genutzt.
Vielen Dank und eine schöne Restwoche