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Gasproben in TEDLAR BAGS versenden #31743 11.11.2021 10:11
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M. of Desaster Offline OP
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Hallo liebe Forengemeinde,
bei uns im Betrieb sollen als Paket Luftproben im sog, TEDLAR Bags versendet werden, die TEDLAR Bags werden max. mit 3 psi befüllt. Das sind Beutel die an ein Analysegerät angeschlossen werden, wo zusätzlich Proben zur weiteren Analyse gesammelt werden können. Sie bestehen aus Kunststoff und haben ein Fassungsvolumen von 1 Liter.
Wie können wir die Proben versenden? Ist das überhaupt Gefahrgut? Wenn ja welche UN Nummer können wir ran ziehen?
UN3167-UN3169 fällt weg, da die Beutel 0,2 bar haben.
UN1950 und UN2037 kommt auch nicht infrage, da die Behälter aus Kunstsoff sind und größer als 500 ml.
Bin ich da falsch abgebogen?
Vielen Dank für eure Hilfe

Zuletzt bearbeitet von M. of Desaster; 11.11.2021 11:27.
Re: Gasproben in TEDLAR BAGS versenden [Re: M. of Desaster] #31744 11.11.2021 13:23
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Nitro Offline
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Hallo

Sollte sich im Beutel nur Luft, andere erstickende oder oxidierende Gase befinden und die Probe ist nicht brennbar, ätzend oder giftig würde ich mal ADR 1.1.3.2 c) in Betracht ziehen.
Sonst wäre ein mit Helium gefüllter Ballon oder gar ein leerer Karton auch Gefahrgut...

Gruss
Nitro

Re: Gasproben in TEDLAR BAGS versenden [Re: Nitro] #31745 11.11.2021 13:39
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Claudi Offline
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Bei Luft ist die Lösung von Nitro auf jeden Fall der Weg, 3psi müssten ja 20684,3 Pascal und das wiederum ca. 0,206 bar sind.

1.1.3.2 c) ADR sagt, dass das ADR nicht gilt für
Gasen der Gruppen A und O (gemäß Unterabschnitt 2.2.2.1), wenn der Druck des Gases im Gefäß oder Tank bei einer Temperatur von 20° C höchstens 200 kPa (2 bar) beträgt, und das Gas kein verflüssigtes oder tiefgekühlt verflüssigtes Gas ist. Das schließt jede Art von Gefäß oder Tank ein, z.B. auch Maschinen- und Apparateteile.

Re: Gasproben in TEDLAR BAGS versenden [Re: Claudi] #31746 11.11.2021 14:03
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M. of Desaster Offline OP
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Super, vielen Dank. Ich habe mich dumm und dämlich gesucht. cool
LG Michael


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