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ADR Klasse 6.1 & sehr giftig beim Einatmen #31754 16.11.2021 12:35
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Hallo zusammen,

heute erhielt ich eine Anfrage von unseren Kollegen in Polen bezüglich des Versands von Produkten der Klasse 6.1 in Verbindung mit der Einstufung als sehr giftig beim Einatmen, dass sich hier etwas geändert hat.

Ich habe die folgende Anfrage erhalten:

"Klasse 6.1 & Sehr giftig beim Einatmen darf in Deutschland auf mehreren Plattformen nicht gehandhabt oder umgeschlagen werden, es ist verboten."

Es wäre mir neu, dass ein solches Verbot kürzlich eingeführt wurde und ich habe keine Informationen darüber gefunden.

Hat jemand etwas davon gehört?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir ein paar Informationen geben könntet, vielleicht stehe ich gerade auch einfach nur auf dem Schlauch und jemand kann mir helfen, herauszufinden, was genau der Kollege damit meint.

Vielen Dank im Voraus.


Grüße Marco

Re: ADR Klasse 6.1 & sehr giftig beim Einatmen [Re: MW2302] #31755 16.11.2021 13:03
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Hallo,
1. Hat Ihr Kollege keine Quelle?
2. Wenn mit "Plattformen" Internet-Händler gemeint sind, können die natürlich ihren eigenen Regeln beliebige Stoffe ausschließen.
3. Es kann natürlich sein, daß die ChemVerbotsV (speziell Anlage 2) hier maßgebliche Einschränkungen enthält - einfach mal Nachgucken, das gehört ja ohnehin zum Handwerkszeug beim Chemikalienumgang.
Gruß
M.A.T.

Re: ADR Klasse 6.1 & sehr giftig beim Einatmen [Re: M.A.T.] #31756 16.11.2021 13:15
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Hallo M.A.T.

1. Leider nein, er hat dies lediglich von der Spedition als Info erhalten.

2. Mit Plattformen meint er verschiedene Abladestellen, also wenn das Produkt an mehreren Hubs umgeschlagen wird, bevor es beim Kunden oder im Lager ankommt. Mir ist halt neu, dass dies nun für solche Stoffe verboten ist. Im ADR ist dazu nichts zu finden und auch der VCH (Verband Chemie Handel) hatte dazu keine Informationen. Deswegen mein Frag ob eventuell jemand etwas von so einem Verbot gehört hat.

3. Da hatte ich auch schon Nachgefragt aber der Kollege hat mit mitgeteilt das es sich explizit um den Transport handelt und nicht um die ChemVerbotsV oder eine ander Verordnung.

Schon einmal vielen Dank für Ihre Antwort und ich werde jetzt mal abwarten, was mir die Spedition als Quelle nennen kann.

Re: ADR Klasse 6.1 & sehr giftig beim Einatmen [Re: MW2302] #31757 16.11.2021 13:30
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Hallo, MW2302
danke für die Klärung.
Nehmen wir als Beispiel mal UN 2191, hochgiftig und inhalationstoxisch. Eine SV mit solcher Einschränkung gibt es nicht, und die zutreffenden SV in 7.5.1 enthalten auch keine solche Einschränkung. Anders UN 1092, wo möglicherweise der Themenkomplex Temperaturkontrolle zu lokalen Einschränkungen führt? Oder 7.5.4 i.V.m. der CV28 - das ist aber absolut nicht neu.
Gruß und viel Erfolg
M.A.T.

Re: ADR Klasse 6.1 & sehr giftig beim Einatmen [Re: MW2302] #31795 22.11.2021 14:38
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Ursprünglich geschrieben von: MW2302

2. Mit Plattformen meint er verschiedene Abladestellen, also wenn das Produkt an mehreren Hubs umgeschlagen wird, bevor es beim Kunden oder im Lager ankommt. Mir ist halt neu, dass dies nun für solche Stoffe verboten ist. Im ADR ist dazu nichts zu finden und auch der VCH (Verband Chemie Handel) hatte dazu keine Informationen. Deswegen mein Frag ob eventuell jemand etwas von so einem Verbot gehört hat.


Es sind sicher die Netzwerke und Systeme (z.B. Sammelgutnetzwerke) gemeint. Und die dürfen natürlich eigene Bestimmungen haben. Und die genannten giftigen Stoffe hätte ich auch ungern im HUB.


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