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Verantwortlichkeiten #31760 17.11.2021 10:54
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ggvs01 Offline OP
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Hallo Gefahrgutspezialisten,

ich stehe mal wieder total auf dem Schlauch.
Ein Unternehmen (Makler) beauftragt uns mit der Entsorgung von gefahrguthaltigen Abfällen
bei ihrem Kunden.
Welche Verantwortlichkeit ist dem Auftraggeber der Entsorgung zuzuordnen.
Er ist nach meinem Verständnis weder Auftraggeber des Absenders (§ 17 GGVSEB) noch
Absender nach § 18.

Viele Grüße und meinen Dank für die Hilfe

Michael W.

Re: Verantwortlichkeiten [Re: ggvs01] #31776 18.11.2021 09:04
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Claudi Online
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Hallo,

Auftraggeber des Absenders ist wohl der Abfallerzeuger. Aber warum soll der Makler nicht Absender sein?

Vielleicht hilft es, wenn du verrätst, wer "ihr" sein - Beförderer? Entsorger? Es kann auch helfen, sich anzuschauen, wer welchen Vertrag mit wem schließt.

Es könnte schon sein, dass der Makler nur die Angaben weiterleitet, die er vom Auftraggeber bekommen hat, diesen an euch vermittelt und ihr dann Absender werdet.

Re: Verantwortlichkeiten [Re: Claudi] #31777 18.11.2021 09:34
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ggvs01 Offline OP
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Hallo,

wir sind sowohl Beförderer als auch Entsorger.
Unser Auftraggeber (Abfallmakler), unser Kunde und Vertragspartner, beauftragt uns
bei seinem Kunden Abfälle abzuholen und zu entsorgen.
Diese Vertragskonstellation ist z.B. im Bereich der markengebundenen
Autohäuser branchenüblich.

Michael

Zuletzt bearbeitet von ggvs01; 18.11.2021 09:34.
Re: Verantwortlichkeiten [Re: ggvs01] #31778 18.11.2021 10:12
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Claudi Online
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Ich finde es immer am einfachsten, die GG-Pflichten vom Beförder ausgehend aufzudröseln:

Ihr seid Beförderer und Absender (da Entsorger), ihr schließt mit euch selbst einen Beförderungsvertrag.
Nun ist das "Konglomerat" Makler-Abfallerzeuger der Auftraggeber des Absenders:
Der Makler beauftragt euch, ist also Auftraggeber, aber er kann ja nicht alle Pflichten des Auftraggebers ausführen, da er den Abfall nicht so gut kennt wie der Abfallerzeuger. Der Abfallerzeuger ist rechtlich für die Klassifizierung verantwortlich. Deswegen lässt sich das wohl nicht gut trennen, beide müssen Pflichten des Auftraggebers übernehmen:

Der Abfallerzeuger klassifiziert bzw. ist dafür verantwortlich (mit ggf. Beratung durch Makler, Entsorger) bzw. vergewissert sich, dass klassifiziert ist.
Der Makler teilt euch die GG-Informationen nachweislich mit.

Re: Verantwortlichkeiten [Re: Claudi] #31780 18.11.2021 11:12
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Vielen Dank für die erschöpfende Auskunft, auch wenn sie mit normalem Verstand
in dieser Konstellation für mich nicht wirklich nachvollziehbar ist, wenn ich die Definition
für den Auftraggeber des Absenders zu Grunde lege:
"Auftraggeber des Absenders" ist derjenige, der einen Absender beauftragt, als solcher
aufzu­treten und Gefahrgut selbst oder durch einen Dritten zu versenden."

Denn in diesem Fall beauftragt der Absender/Erzeuger den Makler den Abfall zu entsorgen.
Dieser wiederum beauftragt uns.
Ich finde keine deutliche, auch für Nichtjuristen verständliche Aussage mit der ich unserem
Auftraggeber verständlich machen kann, dass er verpflichtet ist uns die gefahrgutrelevanten
Daten nach 5.4.1 zu übermitteln.

Re: Verantwortlichkeiten [Re: ggvs01] #31783 18.11.2021 14:16
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gefahrgutbaer Offline
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Hi,

ich würde sagen die RSEB 17.1 bis 17.4 sollte das sein was Du suchst.

Zuletzt bearbeitet von gefahrgutbaer; 18.11.2021 14:16.
Re: Verantwortlichkeiten [Re: ggvs01] #31784 18.11.2021 14:47
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Wolfgang Offline
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Hallo ggvs01,

das Gefahrguttransportrecht kann nicht alle Fragen bis ins kleinste Detail lösen. Das liegt meiner Meinung nach bei der von Ihnen aufgezeigten Problematik vor. Nur die Unternehmen, welche Gefahrgut- Abfälle erzeugen und zur Entsorgung übergeben, können genaue Angaben zum Gefahrgut- Abfall machen. Da sie ja nur wissen können, was genau in die Behältnisse eingegeben bzw. eingefüllt wurde. Die Praxis sieht oftmals so aus, dass sich bei der Einstufung des Gefahrgutes auf die Erfahrungswerte des Beförderer/Entsorgers/ bzw. die bisherige Verfahrensweise verlassen wird. Nehmen wir zum Beispiel die Entsorgung von Altöl aus dem Kfz.-Bereich. Der Beförderer/Entsorger fährt den Abfallerzeuger ohne aufgeklappte Warntafeln an. Der Abfallerzeuger (z.B. Kfz.- Werkstatt) lässt sein Altöl als Nicht- Gefahrgut absaugen. Es kommt noch dazu, dass das Altöl des Abfallerzeugers ja mit dem schon im Lkw-Tank vorhandenen Altöl anderer Abfallerzeuger gemischt wird. Selbst wenn der Flammpunkt bei seinem Altöl 60 Grad wäre, was eher unwahrscheinlich ist, müsste der Lkw des Beförderers durch die Vermischung mit dem anderen Altöl trotzdem nicht mit Warntafeln fahren. Im Übernahmeschein - der auch oftmals als Beförderungspapier nach Gefahrgut verwendet wird - steht dann oftmals auch "Kein Gefahrgut". Den hat der Fahrer des Entsorgers/Beförderers schon vorgedruckt mitgebracht. Oder die Übergabe von verunreinigten gebrauchten Putztüchern zum Transport.Transportiert der Beförderer grundsätzlich als Gefahrgut, werden die Putztücher vom Erzeuger auch als Gefahrgut eingestuft. Auch wenn die Putztücher nicht aus Baumwolle sind und mit Maschinenölen behaftet sind, deren Flammpunkt weit über 100 Grad liegt. Die Austauschtonnen, welche dem Abfallerzeuger hingestellt werden, sind mit der entsprechenden Gefahrgutkennzeichnung schon versehen. Es bleibt festzuhalten: Für die richtige Einstufung bleiben die Erzeuger der Abfälle verantwortlich. Auch wenn ihnen das oftmals nicht bewusst ist. Oder sie es nicht wahrhaben wollen.

Freundliche Grüße

Wolfgang

Re: Verantwortlichkeiten [Re: Wolfgang] #31785 18.11.2021 14:51
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M.A.T. Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Wolfgang
Hallo ggvs01,Oder sie es nicht wahrhaben wollen.

Freundliche Grüße

Wolfgang


Hallo, Wolfgang, herausragend praxisnahe Darstellung; toll! Kann jedes Wort nur bestätigen.
Ihren letzten Satz könnte man ironisch ergänzen: ... nicht wahrhaben wollen oder bewußt verdrängen.

Gruß
M.A.T.

Re: Verantwortlichkeiten [Re: M.A.T.] #31786 18.11.2021 15:36
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ggvs01 Offline OP
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Vielen Dank an alle für die Ausführungen und Denkanstöße.
Die letzen 3 Sätze der praxisnahen Darstellung sollten eigentlich
als Vorwort in die Händlerleitfäden gedruckt werden.
Die RSEB hatte ich total verdrängt, aber dieser Hinweis hat
mich dahin gebracht wo ich hinwollte.

Danke nochmals und mit freundlichen Grüßen

Michael


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