Hallo M.A.T.,
zur Ergänzung:
Die Querverbindung zwischen RG 3/4 und Kat. A stand, so habe ich es im Hinterkopf, vor langer Zeit sogar im ADR selbst. Habe aber hier keine entsprechende alte - vor Strukturreform - Ausgabe.
M.A.T.
in der RSE 2005 (20.01.2005) und wahrscheinlich auch später stand etwas dazu.
"Zu Absatz 2.2.62.1.4.1 - Kategorie A
2-8.1 Die Tabelle zu diesem Absatz enthält Beispiele von Krankheitserregern (entsprechend der WHO-Risikogruppe 4), die in jeder Form, d.h. als Kultur jeder Art oder enthalten in diagnostischen Proben, medizinischen Abfällen oder anderen Materialien, der Kategorie A und damit der UN 2814 bzw. UN 2900 zuzuordnen sind z.B. Ebola-Virus."
Dass das Ganze nicht im ADR auftaucht, ist für mich logisch, weil die Basis der GenTechSV bzw. der europäischen Arbeitsschutzeinstufungen, die in den TRBA münden, eben europäisch ist und daher nicht in allen ADR-Mitgliedsstaaten zur Anwendung kommt.
Auch RSE 2005, ein Absatz darunter;
"2-8.2 Daneben sind in der Liste Erreger aufgeführt, bei denen nur Kulturen der Definition unter 2.2.62.1.3 (Stammkulturen für Laborzwecke) der Kategorie A zugeordnet werden z.B. Bacillus anthracis (nur Kulturen). Dies sind in der Regel Erreger, die bisher der Risikogruppe 3 zugeordnet waren, die normalerweise ernste, aber keine lebensbedrohenden oder tödlichen Krankheiten hervorrufen."
Hier ist die RG 3 erwähnt.
Bacillus anthracis tauchte ein Zeitlang in den RSE auf, weil in der Zeit diverse terroristische Anschläge mit Milzbranderreregrn durchgeführ wurden und hier Klarheit für den Probentransport geschaffen werden sollte.