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Beauftragung #31831 01.12.2021 12:27
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Christin1975 Offline OP
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Hallo,

müssen beauftragte Personen in der Firma schriftlich bestellt werden oder reicht eine Schulung für das entsprechende Arbeitsgebiet aus?

Vielen Dank für Eure Hilfe.


Viele Grüße

Christin
Re: Beauftragung [Re: Christin1975] #31832 01.12.2021 12:35
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DJSMP Offline
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Hallo Christin,

hierzu lohnt ein Blick in §9 OwiG.

In Absatz 1 findest du die hohe Leitungsebene wie z.B. Prokuristen. Diese sind wie bei allen Rechtsgebieten, also auch beim Gefahrgutrecht automatisch verantwortlich.

Die beauftragten Personen (Aufsichtspersonen) finden sich in Absatz 2 "beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten". Hier sehe ich die Bereichsleiter und die können nach meiner laienhaften juristischen Herangehensweise nur als Aufsichtsperson, denen Pflichten der Geschäftsleitung übertragen werden, dienen, wenn dies schriftlich in einem Bestellformular festgehalten wurde. Immerhin sind die Merkmale der Geschäftsleitung dann auch (inklusive Sanktionen) auf diese Aufsichtspersonen anzuwenden. Über den zweiten Punkt "ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen, die dem Inhaber des Betriebes obliegen" lässt sich mit Behörden immer trefflich streiten, wer das dann sein soll. In jedem Fall muss auch diese Person schriftlich bestellt sein.

Ohne schriftliche Bestellung geht nichts.

Re: Beauftragung [Re: DJSMP] #31833 01.12.2021 12:36
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M.A.T. Offline
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Hallo, über jede Unterweisung / Schulung müssen Gb und die Firma Nachweise erbringen können. Schon direkt aus den Vorschriften heraus, und natürlich um ihren Rücken freizuhalten. Analog ist eine Bestellung, die nicht belegt ist, unwirksam.
Gruß
M.A.T.

Re: Beauftragung [Re: M.A.T.] #31839 01.12.2021 15:44
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DJSMP Offline
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Man könnte auch sagen: Wer schreibt, der bleibt! wink

Re: Beauftragung [Re: DJSMP] #31843 01.12.2021 17:32
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Christin1975 Offline OP
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Vielen Dank für Eure Antworten.


Viele Grüße

Christin
Re: Beauftragung [Re: Christin1975] #31846 02.12.2021 08:44
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Claudi Offline
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Ich kenne diese Frage von Schulungsteilnehmern, wenn es eine "Schulung für beauftragte Personen" ist - aber NEIN, niemand wird automatisch durch Teilnahme an einer Schulung "beauftragte Person", dazu gehört einfach noch mehr: Pflichtenübertragung (oder per Stellung ganz weit oben im Organigramm), Zeit/ Kapazitäten/ wirklich freie Entscheidung über Umsetzung der GG-Vorschriften.


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