Hallo,
in welcher Position bist du im Unternehmen?
Wie sicher ist den die Quelle, das ein Mitarbeiter ein Alkoholproblem hat?
Prinzipal den Mitarbeiter auf das Problem ansprechen, geht immer um die Fürsorgepflicht und um Arbeitssicherheit.
Sollte er diesem zustimmen das er vor oder während der Arbeit oder auch während der Pausen Alkohol konsumiert hat ist der MA abzumahnen.
Es ist aber auch zwingend notwendig, das der Mitarbeiter Hilfe vom Unternehmen bekommt, dennoch ist die Abmahnung notwendig, wegen dem Arbeitsvertrag Verstoßes.
Mit was fährt er den das Gefahrgut, wenn das mit einem FFZ ist, den Fahrauftrag "ungültig" machen.
Mit einem LKW, Transporter oder PKW, wenn ja auch hier das fahren unterbinden.
Ich hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen.
Liebe Grüße
Zuletzt bearbeitet von Rouven; 01.12.2021 19:44.