Mischung plötzlich Gefahrgut / Übergangszeit/
#31860
06.12.2021 09:21
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WBOA2
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir kaufen eine Mischung zu, benennen Sie um und verkaufen sie weiter. Ab dem 03.12.2021, mit dem neuen Sicherheitsdatenblatt, ist diese Mischung nun Gefahrgut UN 3077 Klasse 9 und umweltgefährdender Stoff. Also mit Gefahrenzenzettel 9 und toter Fisch. Wir verkaufen die Mischung aber in Schlauchbeuteln im Volumen 600 ml / Beutel, also deutlich kleiner 5 L oder 5 Kg. Nach ADR 5.2.1.8.1 und IMDG code 2.10.2.7. würde bei Volumen kleiner 5 L oder 5 Kg damit der tote Fisch auf dem Schlauchbeutel entfallen. Weiterhin ist die LQ Menge 5 Kg, damit wäre es ein LQ Transport. Wir liefern 10 Schlauchbeutel in einer Box. Damit wäre die Box Außenverpackung und würde das LQ Zeichen tragen. Der Schlauchbeutel hätte die UN 3077, technischen Namen und Gefahrzettel 9. Sehe ich das so richtig ? Weiterhin haben wir noch etliche "als nicht Gefahrgut" gekennzeichnete Schlauchbeutel, die mit der letzten Lieferung auch als Nicht-Gefahrgut geliefert wurden. Die Frage hier ob es eine Übergangszeit gibt nach dem dann alles als Gefahrgut bezettelt und transportiert werden muss oder können wir die "alten Schlauchbeutel" noch abverkaufen.
Viele Grüße WBOA2
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Re: Mischung plötzlich Gefahrgut / Übergangszeit/
[Re: WBOA2]
#31862
06.12.2021 12:37
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Phi_l
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Hallo WBOA2,
durch die Sondervorschrift 375 wäre der Stoff in Mengen kleiner 5L / 5kg von allen Gefahrgutvorschriften befreit, vorausgesetzt die Verpackungen erfüllen die allgemeinen Vorgaben aus 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8.
Den Umweg über LQ müsstet ihr dann also nicht nehmen, sondern dürftet es theoretisch ohne Kennzeichnung und ohne Dokumentation versenden.
LG Phil
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Re: Mischung plötzlich Gefahrgut / Übergangszeit/
[Re: Phi_l]
#31863
06.12.2021 12:54
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Nico
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Hallo WBOA2,
durch die Sondervorschrift 375 wäre der Stoff in Mengen kleiner 5L / 5kg von allen Gefahrgutvorschriften befreit, vorausgesetzt die Verpackungen erfüllen die allgemeinen Vorgaben aus 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8.
Den Umweg über LQ müsstet ihr dann also nicht nehmen, sondern dürftet es theoretisch ohne Kennzeichnung und ohne Dokumentation versenden.
LG Phil Hallo, Die SV 375 gibt es aber nicht im IMDG Code. Da in der Anfrage auch der IMDG Code angeführt wird, wird der Stoff auch per See transportiert? Auf der Straße und im Luftverkehr gibt es entsprechende Sondervorschriften wodurch bei so kleinen Verpackungsgrößen keine Kennzeichnung (auch kein LQ) nötig wäre. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Wenn ein Stoff als Gefahrgut eingestuft wird, muss er auch als solches verschickt und entsprechend der Vorschriften gekennzeichnet, markiert und verpackt werden. Wenn sich die Einstufung ändert, muss das auch ohne Übergangsfrist umgehend umgesetzt werden. lg Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Mischung plötzlich Gefahrgut / Übergangszeit/
[Re: Nico]
#31864
06.12.2021 13:09
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aw_
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Moin zusammen, im IMDG-Code findet man das unter 2.10.2.7 und das ist sinngemäß identisch mit dem ADR, was reine Meeresschadstoffe betrifft. gruss..aw
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Re: Mischung plötzlich Gefahrgut / Übergangszeit/
[Re: aw_]
#31865
06.12.2021 14:10
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WBOA2
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Hallo AW und Nico,
ich habe das mal im ADR und IMDG Code für UN 3077 nachgeschaut und die SV 375 ist eindeutig, auch der Unterabschnitt 2.10.2.7 im IMDG Code ist eindeutig, das entspricht tatsächlich der SV 375 im Wortlaut. Weiterhin sprechen beide Vorschriften ja von 5 L/ 5Kg "je Einzel- oder Innenverpackung. Ein Schlauchbeutel hat 600 ml. Das würde auch erklären warum wir die letzte Lieferung im November nicht als Gefahrgut (wenigstens LQ) deklariert geliefert bekommen haben. Und das kam über See aus UK. Habe aber noch eine Anfrage an den Lieferanten geschickt. Bin gespannt und ein leicht mulmiges Gefühl habe ich trotzdem.
Viele Grüße
WBOA 2
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Re: Mischung plötzlich Gefahrgut / Übergangszeit/
[Re: WBOA2]
#31866
06.12.2021 15:25
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Claudi
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Es gibt keinen Grund für ein mulmiges Gefühl.
Es kann aufgrund der Freistellung SV 375 und dem gleichen Passus (nur andere Fundstelle) im IMDG-Code komplett freigestellt werden, kein LQ nötig.
Mit den 600 ml-Beuteln seid ihr auch sicher in der Freistellung drin, dann man kann bis zu 5 L in einem Beutel haben (Innenverpackung) und davon X in eine Außenverpackung packen und ist immernoch freigestellt. Eine Obergrenze je Außenverpackung/ Versandstück gibt es nicht.
Was sich ändert: die Gefahrstoffkennzeichnung auf dem Beutel, d.h. H-Satz dazu, GHS-Fischbaum mit rotem Rand dazu. Das Gefahrstoffetikett *kann* auch auf den Transportkarton, muss aber nicht, sofern der nur dem Transport dient und nicht Teil der "Gebrauchsverpackung" ist wie sie am Ende benutzt wird.
Übrigens: wäre es LQ (darf man natürlich machen, man muss die o.g. Freistellung nicht nutzen), würde die Außenverpackung als LQ mit LQ-Raute und ggf. Pfeile (Flüssigkeit wegen ml!?) gekennzeichnet, der Beutel innen gar nicht nach Gefahrgut, sondern auch nur als Gefahrstoff, also nirgendwo Klasse 9, Versandzeichnung und UN-Nummer nötig.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 06.12.2021 15:26.
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Re: Mischung plötzlich Gefahrgut / Übergangszeit/
[Re: Claudi]
#31867
06.12.2021 15:58
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WBOA2
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Danke schön Claudi, Wa und Nico. Das hilft ganz gut weiter.
LG WBOA 2
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Re: Mischung plötzlich Gefahrgut / Übergangszeit/
[Re: WBOA2]
#31868
06.12.2021 18:13
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M.A.T.
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Hallo, WBOA2 ein kleiner Hinweis: wenn die Sendung über See kommt kann es sein, daß eine Reederei unabhängig von der Freistellung des IMDG auf allen Vorschriften beharrt, was dann zu Kennzeichnungen führen kann, die eigentlich nicht notwendig sind. Das heißt dann aber nicht, daß man als Straßen-Absender nicht die ADR-Freistellung nutzen kann. Gruß und Erfolg M.A.T.
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Re: Mischung plötzlich Gefahrgut / Übergangszeit/
[Re: M.A.T.]
#31877
12.12.2021 17:53
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WBOA2
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Hallo M.A.T, muss ich das noch irgendwo dokumentieren, z.B. im Lieferschen oder bei der Bestellung der Spedition? Es ist ja vom ADR und IMDG Code ausgenommen. Woher weiß die Rederei das, ausser wenn sie ein Sicherheitsdatenblatt anfordern. Vom Hersteller (wir kaufen das Produkt zu und benennen es um) wurde es nämlich ohne jede Info auch über See zu uns geschickt. Auf Anfrage hat deren Gefahrgutbeauftragte auch auf die Freistellung verwiesen. Viele Grüße WBOA2
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Re: Mischung plötzlich Gefahrgut / Übergangszeit/
[Re: WBOA2]
#31878
13.12.2021 07:54
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Claudi
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Es ist gar kein Hinweis nötig. Der Versender ist für die Klassifizierung verantwortlich, d.h. wenn der Reederei eine Nichtgefahrgutsendung übergeben wird, ist es für die Reederei irgendwas nichtgefährliches. Freiwillig darf man gern in irgendwelche Frachtpapieren/ Infos an Speditionen auf die Freistellung hinweisen, z. B. "not restricted as per SP 375 ADR/ 2.10.2.7 IMDG-Code" oder ähnl.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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