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ID8000 Fehler in den Frachtpapieren? #31850 03.12.2021 11:54
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LarsJ Offline OP
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Hallo Forum,

wir möchten gern folgendes versenden.

Parfümerzeugnisse UN1266, 3, II in begrenzter Menge (100 ml) im Overpack.

Auf den Papieren stand bis jetzt

PERFUMERY PRODUCTS UN1266, Class 3, PG II in limited quantity according ADR 3.4
Consumer Commodity ID8000, Class 9 in limited quantity

Der selbe Beförderer, der sonst keine Beanstandungen hatte, meint jetzt, dass die Papiere falsch wären.
Erkennt hier vielleicht jemand den Fehler, da wir auch keine detaillierteren Infos bekommen, wo der Fehler liegen soll.

Danke schonmal. Ich zähl auf euch. smile

Lars

Zuletzt bearbeitet von LarsJ; 03.12.2021 12:11.
Re: ID8000 Fehler in den Frachtpapieren? [Re: LarsJ] #31856 03.12.2021 14:45
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aw_ Offline
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Moin,
ID8000 gibts im ADR nicht. Das ist für Luftfracht. Ein BP wird bei LQ auch nicht zwingend benötigt, ist aber ok wenn man so etwas dem Fahrer mitgibt. Allerdings müssen die Angaben dann stimmen.
gruss..aw

Re: ID8000 Fehler in den Frachtpapieren? [Re: LarsJ] #31857 03.12.2021 14:47
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gefahrgutbaer Offline
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Hallo Lars,

die ID 8000 ist zur ausschließlichen Nutzung in der Luftfracht zu verwenden. Weder im Straßen- noch im Seetransport findet diese Kennung Anwendung.
Ausschließlich für Sendungen im Vor- oder Nachlauf, also zu oder von einem Flughafen, können derart markierte Sendungen auf der Straße befördert werden. Dazu ist dann, eigentlich, der Hinweis "Beförderung nach 1.1.4.2.1 ADR" in einem Dokument gefordert. Hierüber wird der Bogen zur Luftfracht geschlagen.

Des weiteren wird hier wahrscheinlich die unterschiedliche Kennzeichnung, bzw. Markierung, moniert. Für den Luftverkehr ist die ID Nummer, die Versandbezeichnung UND der Gefahrzettel der Klasse 9 anzubringen. Für eine Beförderung nach 3.4 ADR ist ausschließlich die Markierung für begrenzte Mengen anzubringen.

Handelt es sich hier um eine Luftfracht wären bei Aufführen beider Versandbezeichnungen in der DGD diese falsch.
UN 1266 wird in der Gefahrenklasse 3 befördert und die ID 8000, unter Einhaltung recht restriktiver Verpackungsvorschriften, unter der Klasse 9. Somit hättest Du voneinander abweichende Eintragungen

Gruß Markus

Zuletzt bearbeitet von gefahrgutbaer; 03.12.2021 14:53.
Re: ID8000 Fehler in den Frachtpapieren? [Re: gefahrgutbaer] #31869 07.12.2021 11:00
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DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
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Ich hätte hier bei Angabe des Satzes zur Transportkette keine Probleme, wenn beide Versandbezeichnungen dastehen. Das Problem ist hier sicher die Thematik, dass der Spediteur in seinem System für LQ die ADR-Gefahrgutangaben stehen haben möchte. Eventuell tragen hier zwei verschiedene Gefahrgutbezeichnungen sogar zur Aufklärung bei.

Wie richtig ausgeführt wurde, gilt die ID 8000 nur für den Luftverkehr. Also muss man auf der Straße eine Krücke finden. Da ID 8000 im Luftverkehr auch immer LQ ist, wäre für die Straße LQ nach 3.4 ADR vernünftig. Wenn aber der Beförderer in seiner Software die Gefahrgutangaben möchte, läuft das ins Bodenlose, wenn beim Spediteur niemand mit Ahnung sitzt. Auf der Straße kann man dann nämlich nur den Usprungsstoff (hier UN 1266) einpflegen. Dann ist aber das Versandstück mit ID 8000 gelabelt und schon schlägt ein Speditionsmitarbeiter ohne Ahnung Alarm. Und ob das jeder BAG Beamte verstehet, ist auch zu bezweifeln.

Hier sollte man mit dem Spediteuer sprechen, wie verfahren werden soll. Am besten wäre wirklich, für die Straße nur Gefahrgut in begrenzten Mengen und die Bruttomasse einzpflegen. Aber ich weiß, dass eben viele bei LQ auch die Gefahrgutangaben haben möchten.


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