Entsorgung Bleibatterien - Nachweisführung
#31918
17.12.2021 13:53
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0815san
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Hallo zusammen,
ich habe dann als "meist nur Leser" auch mal eine Frage abseits des Hauptthemas "Gefahrgut".
Wir entsorgen als Firma im Jahr zwischen 20 - 30 Tonnen Bleibatterien mit der ASN 160601*, welche zu 99% aus Flurförderzeugen und LKW-Kühlaggregaten stammen. In den letzten Jahren haben wir dies aufgrund der 20-Tonnen-Regel für gefährliche Abfälle mit Begleitscheinen im Rahmen des EANV getan.
Nun wechseln wir den Entsorger, und der neue (deutschlandweit tätige) Entsorger weist mich darauf hin, das es bei der Mengenregelung für die Pflicht zum Begleitschein für Bleibatterien (und Bilgenöle, aber hier nicht relevant) Ausnahmeregelungen gäbe, welche für Bleibatterien ohne Mengenbegrenzung die Entsorgung per Sammelnachweis erlauben würden, und welche aus seiner Erfahrung auch viele Behörden nicht kennen/übersehen würden. Auf Nachfrage kann er mir aber "nur" eine Übersicht zur Nachweisführung des Umweltamtes der Stadt Bochum überlassen, in welcher diese Ausnahme aufgeführt, aber keinerlei Quelle bzw. Grundlage angegeben ist.
Kennt jemand hier diese Ausnahme bzw. weiß, wo ich diese finden könnte (oder hätte finden müssen, wenn ich mich beim Suchen besser angestellt hätte ^^)? Und ja, ich habe natürlich auch versucht, das Umweltamt Bochum zu erreichen ;-) .... erfolglos ^^
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Re: Entsorgung Bleibatterien - Nachweisführung
[Re: 0815san]
#31919
17.12.2021 14:04
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M.A.T.
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Hallo, vielleicht greift hier die Vorgabe von § 9(1) Nr. 1 der NachwV? Dort steht keine Mengen- oder Massenbegrenzung. Gruß M.A.T.
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Re: Entsorgung Bleibatterien - Nachweisführung
[Re: M.A.T.]
#31920
17.12.2021 14:36
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Bergmannsheil
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Mahlzeit,
mir ist nicht ganz klar, in welcher Funktion deine Firma ist: Erzeuger des Bleibatterieabfalls, Beförderer oder (Erst-) Entsorger? Als Erzeuger könntet ihr tatsächlich mit einem Sammel-Entsorgungsnachweis entsorgt werden, aber nur, wenn weniger als 20 Tonnen PRO ABFALLSCHLÜSSELNUMMER und Jahr anfallen (die Großschrift deutet darauf hin, dass evtl. mehrere passende ASNr. (200133* zwinkersmiley) verwendet werden können.). Das spart den ESN bzw. eANV.
Zuletzt bearbeitet von Bergmannsheil; 17.12.2021 14:39.
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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Re: Entsorgung Bleibatterien - Nachweisführung
[Re: Bergmannsheil]
#31921
17.12.2021 14:52
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0815san
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Mahlzeit,
mir ist nicht ganz klar, in welcher Funktion deine Firma ist: Erzeuger des Bleibatterieabfalls, Beförderer oder (Erst-) Entsorger? Als Erzeuger könntet ihr tatsächlich mit einem Sammel-Entsorgungsnachweis entsorgt werden, aber nur, wenn weniger als 20 Tonnen PRO ABFALLSCHLÜSSELNUMMER und Jahr anfallen (die Großschrift deutet darauf hin, dass evtl. mehrere passende ASNr. (200133* zwinkersmiley) verwendet werden können.). Das spart den ESN bzw. eANV.
Hallo, wir sind Erzeuger, das hätte ich etwas klarer schreiben können, stimmt. Und ja, eine zweite ASN (z. B. 20 01 33) zu nutzen wäre unproblematisch und argumentativ zu erklären, aber es wäre letztlich eben auch der Schritt in eine "Grauzone", und das meiden wir tatsächlich wie die Pest. Ich habe auch grundsätzlich gar kein Problem damit, hier weiterhin per EANV zu agieren, der Aufwand dafür ist letztlich marginal und intern sogar geringer als für den Ablauf mit dem Sammelnachweis. Mir geht es tatsächlich vor allem darum, die oben erwähnte Ausnahme (keine 20-Tonnen-Grenze für Bleibatterien und deswegen weiterhin Sammelnachweis möglich) zu verifizieren. Irgendwoher müssen die Bochumer es ja haben, und mich ärgert es, das ich es nicht hinbekomme, es nachzuvollziehen^^
Zuletzt bearbeitet von 0815san; 17.12.2021 14:54.
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Re: Entsorgung Bleibatterien - Nachweisführung
[Re: 0815san]
#31922
17.12.2021 15:29
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Udo Freitag
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Moin aus Hamburg,
wie sieht es denn mit der Freiwilligen Rücknahme nach §26 KrWG aus. Hier ist man auch von den Nachweispflichten befreit (§26a KrWG).
Gruß Udo
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Re: Entsorgung Bleibatterien - Nachweisführung
[Re: 0815san]
#31923
17.12.2021 15:35
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M.A.T.
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...Irgendwoher müssen die Bochumer es ja haben, und mich ärgert es, das ich es nicht hinbekomme, es nachzuvollziehen^^ Hallo, die Quelle hatte ich Ihnen genannt. Einfach dort nachlesen. Gruß M.A.T.
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Re: Entsorgung Bleibatterien - Nachweisführung
[Re: 0815san]
#31924
17.12.2021 15:37
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ATHI
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Moin, das die Bleibatterien auch über 20Mg über Sammelentsorgungsnachweis gefahren werden können ist richtig. §9 Nachweisverordnung sagt:
1) Abweichend von § 3 kann der Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung vom Einsammler durch einen Sammelentsorgungsnachweis geführt werden, wenn die einzusammelnden Abfälle
1. denselben Abfallschlüssel haben, 2. den gleichen Entsorgungsweg haben, 3. in ihrer Zusammensetzung den im Sammelentsorgungsnachweis genannten Maßgaben für die Sammelcharge entsprechen und 4. die bei dem einzelnen Abfallerzeuger am jeweiligen Standort anfallende Abfallmenge 20 Tonnen je Abfallschlüssel und Kalenderjahr nicht übersteigt.
Satz 1 Nr. 4 gilt nicht für die Einsammlung der in Anlage 2 Buchstabe a genannten Abfälle.
Verzeichnis der Abfälle nach § 9 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2
13 04 01 Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt 13 04 02 Bilgenöle aus Molenablaufkanälen 13 04 03 Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt 16 06 01 Bleibatterien 16 07 08 ölhaltige Abfälle (aus der Schifffahrt)
Gruß André
_________ Gruß André
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Re: Entsorgung Bleibatterien - Nachweisführung
[Re: ATHI]
#31925
17.12.2021 15:59
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0815san
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@ATHI Danke sehr, jetzt wird's für mich als jemand, der mit dem Paragraphendeutsch so seine Probleme hat, klar. Danke sehr.
@M.A.T. Auch Ihnen Danke, den Reply hatte ich zwar schon gelesen zum Zeitpunkt meiner Antwort an Bergmannsheil, aber da war ich noch im Versuch, das für mich nachzuvollziehen. Manche Dinge brauchen etwas länger, vor allem da ich zwischendurch auch immer wieder in der Produktion rumturne her
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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