Hallo Forum,
ich stolpere mal wieder über eine alte Sache, kurz:
Pflichten des Befüllers gem. § 9
- Eignung der Tanks, Tancontainer usw.
OK, Tankfahrzeuge nur mit Zulassungsbescheinigung
aber wie läuft das mit Tankcontainer, an denen das Schild mit Tankcode noch nicht angebracht ist. (Frist bis zum 01.01.08)???????
Wie kann man da als Befüller prüfen..............?
Vielen Dank im voraus.
DidiK