Guten Morgen,
die Antwort steckt, wie M.A.T. schon richtig vermutet, in Kapitel 2 Abs. 15 der TRGS: "Lagermenge ist die Nettomenge eines gelagerten Gefahrstoffes."
Achtung: Auch bei flüssigen Stoffen wird Kilogramm verwendet, was sich bei Lösemitteln wegen der geringen Dichte als bemerkbar macht. Bei Gasflaschen häufig Stückzahl.
Zuletzt bearbeitet von Bergmannsheil; 11.02.2022 08:57.