Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Gefahrguttransport als vermeintliche Privatfahrt #32074 14.02.2022 13:57
Registriert: Oct 2021
Beiträge: 6
S
SteffenOmega Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
S
Registriert: Oct 2021
Beiträge: 6
Hallo Zusammen

habe ein kurzes Beispiel, aber real im Lehrbetrieb meines Sohnes miterlebt, und wollte hier mal Eure Meinung wissen und wie das für den Verlader bzw. Beförderer enden könnte.

Ein Unternehmer kauft beim herstellenden Unternehmen Gemische und Rohstoffe die als Gefahrgut deklariert sind im 25l Kanister, somit fällt LQ definitiv weg, u.a. UN1090, UN1814. Kanister werden gekennzeichnet komplett nach ADR. Der Unternehmer läd die Kanister in sein Privat-PKW, zwischen 6-8 Kanister UN1090. Er erklärt das so, auf die Nachfrage warum er kein Gefahrguttransport mache, das er eine Lagerfahrt macht von einem Lager ins nächste. Nur hat er kein Lager beim Hersteller und sein eigenes ist 120km entfernt.

Jetzt bin ich noch nicht so in der Materie drin um wirklich handfestes zu Erklären, mich würde interessieren:
- gibt es sowas wie eine Lagerfahrt?, - muss der Unternehmer ausweisen und auch auf seinem PKW darstellen das er Gefahrgut fährt und fahren darf?, - Wie macht sich der Verlader dabei strafbar?


Vielen Dank für eure Meinungen sie interessieren mich sehr

LG Steffen

Re: Gefahrguttransport als vermeintliche Privatfahrt [Re: SteffenOmega] #32075 14.02.2022 14:01
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,851
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,851
Hallo, auf die Schnelle
1. Handwerkerregelung greift hier m. E. nicht, da die Bedingung in c) nicht erfüllt sind.
2. LQ: eindeutig nicht.
3. "Lagerfahrt" ist kein relevanter Begriff.
4. Rechtsfolgen bei Auffälligwerden entsprechend GGVSEB für beide Beteiligte.
Gruß
M.A.T.


Re: Gefahrguttransport als vermeintliche Privatfahrt [Re: M.A.T.] #32076 14.02.2022 14:36
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Richtig, 1.1.3.1 c) (Handwerkerregel) greift nicht, da transport nicht zum Gebrauch (Verabeitung) sondern zur Bevorratung.

"Lagerfahrten" sind nicht gesondert geregelt. Selbst wenn jemand seine eigene Ware zw. 2 Lagern transportiert, gilt das GG-Recht (ggf. mit Nutzung Ausnahme 18 GGAV)...

Es ist ein ganz normaler GG-Transport. Man müsste halt mal wegen der Punkte schauen/ rechnen. Bei < 1000 Punkten Verzicht auf Bef.papier möglich (Ausnahme 18 GGAV), 2 kg-Feuerlöscher muss mit.
Bei einem Kunden (Großhandel) hatte ich mal was ähnliches: Kunde holt 3 Kanister Klasse 8 ab. Frage nach 2kg-Feuerlöscher... große Augen, kein Feuerlöscher (das Auto ist ganz neu und noch nicht ausgestattet...), die GG-Ware musste leider stehenbleiben.

Rechtsfolgen in dem Beispiel oben ("Lagerfahrt"): Bußgeld + ggf. Eintrag Gewerbezentralregister für Chef (Unternehmer) als Absender+Beförderer, Chef oder Mitarbeiter als Fahrzeugführer (je nachdem, wer fährt), Verlader: kommt drauf an, könnte der Händler sein oder auch der Handwerker/Chef.

Chance, erwischt zu werden: leider sehr gering.


Zuletzt bearbeitet von Claudi; 14.02.2022 14:37.
Re: Gefahrguttransport als vermeintliche Privatfahrt [Re: SteffenOmega] #32082 14.02.2022 18:04
Registriert: Jun 2019
Beiträge: 43
N
Nitro Offline
Spezi
Offline
Spezi
N
Registriert: Jun 2019
Beiträge: 43
Hallo SteffenOmega

Ich kenne leider Ähnliches aus der Schweiz.
Solches verhalten heisse ich nie gut und verweise an dieser Stelle verweise ich gerne auf die Allgemeinen Sicherheitspflichten.
Beim Beförderer mit Bussen Überzeugungsarbeit zu leisten, stösst aber meist auf taube Ohren.
Die Leute sind sich sicher, dass sie im Recht sind.
Solange bis der Strafbefehl kommt.
Mit dem aufzeigen einer möglichen Mitschuld (auch Image-Schaden!) im Ereignisfall habe ich bessere Erfahrungen gemacht.

Zumindest in der Schweiz ist z.B. das Ausführen lassen eines Gefahrguttransports mit fehlender Ausrüstung oder das Ausführen lassen eines Gefahrguttransports innerhalb der Freigrenze ohne Beachtung der geltenden Bestimmungen auch für den Absender strafbar.
Wenn es zu einem Unfall kommt, ist man in der Schweiz aber auch schnell auch im Strafrecht.
Da spielen die Ordnungsbussen aus dem Gefahrgutbereich dann eher eine untergeordnete Rolle.
Wenn dem Absender/Verlader (z.B. durch Unterlassen) eine Mitschuld nachgewiesen werden kann, kann das empfindliche Strafen geben.
Beim systematischen ignorieren von Regeln der Technik (Ladungssicherungsmassnahmen oder Gewichtbeschränkungen) verstehen die Richter im Schadensfall keinen Spass.

In Deutschland ist meines Wissens nur das nicht-Kennzeichnen oder nicht-Informieren (z.B. keine Papiere) des Beförderers als Absender/Verlader strafbar.
Teuer wird es für den Absender/Verlader m.W. erst ab kennzeichnungspflichtigen Transporten.
Ich nehme an im Ereignisfall wird es aber auch Ähnlich ablaufen wie in der Schweiz.
Aber die Kollegen aus Deutschland wissen das bestimmt besser.

Freundliche Grüsse
Nitro

Re: Gefahrguttransport als vermeintliche Privatfahrt [Re: Nitro] #32083 14.02.2022 21:41
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Wir haben in Deutschland in der GGVSEB auch Ordnungswidrigkeiten-Tatsbestände für Verlader (muss Dokumente/Ausrüstung kontrollieren und darf nur verladen, wenn alles ok ist), Beförderer (muss Ausrüstung zur Verfügung stellen), Fahrer (muss Ausrüstung mitführen) etc.
Es ist also nicht automatisch strafbar, sondern eine Ordnungswidrigkeit.
Das greift auch < 1000 Punkten, weil man da nunmal auch einen Feuerlöscher braucht.

In der RSEB sind auch die Regelbußgeldsätze (Bußgelder, wohl das, was in CH Ordnungsbusse heißt) hinterlegt:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_30042019_G2436427120193.htm (Anlage 7) - 200 - 1000 Euro.

Vermutlich findet man auch noch was zur fehlenden Schulung der beteiligten Personen...

Wenn etwas passiert, kann die Staatsanwaltschaft natürlich ermitteln und dann kann es auch ein Strafverfahren geben.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 24.04.2025 16:04
Sendung Gerät mit Funkstrahlung
von M.A.T. - 24.04.2025 13:33
Shippers Declaration
von M.A.T. - 23.04.2025 20:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3