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Beifahrer bei ADR Transport #3208 17.09.2005 22:56
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Hallo ich fahre mit einem Tankzug Gefahrgut .Kann ich einen beifahrer mitnehmen auch wenn dieser keinen ADR Schein hat.Fahre Europa und Skandinavien.Mein Chef meint ja, bin mir aber nicht sicher und unser Gefahrgutbeauftragte ist im Urlaub.

Re: Beifahrer bei ADR Transport #3209 18.09.2005 23:08
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Hallo Volker,

"sofern der Beifahrer nicht als Fahrzeugführer eingesetzt wird benötigt er keine Schulung nach Kapitel 8.2 ADR. Da jedoch davon auszugehen ist, dass er sonstige Handlungen, die mit der Beförderung im Zusammenhang stehen, ausführt, ist er zumindest nach Kapitel 1.3 ADR bzw. § 6 GbV zu schulen.
Als Fahrgast kann er nicht mitfahren, da dieses gem. Kapitel 8.3.1 verboten ist."

Dies ist ein Auszug aus dem Beitrag vom 8.10.03, den du hier findest: http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/showflat.php?Cat=&Number=1171&Main=1164

Der Beifahrer muss also unterwiesen werden, die PSA muss doppelt vorhanden sein,etc..

Liebe Grüße,

Bernd.



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