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Kennzeichnung von Versandstücken #32084 16.02.2022 13:10
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Feuerstein Offline OP
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Hallo Zusammen,
ich würde mich freuen wenn mir jemand zu meiner nachfolgenden Problemstellung einen Tip geben könnte...

Wir befüllen Kisten aus Stahl (4A), kennzeichnen diese, verschicken sie und erhalten sie entleert und gereinigt zur Wiederbefüllung zurück. Bisher wurde die Kennzeichnung mit geklebten Gefahrzetteln durchgeführt. Wie Ihr Euch vorstellen könnt ist der Aufwand die Kennzeichnung für den Rücktransport zu entfernen recht hoch. Da aber nicht alle Behälter im Kreislauf mit unserem Unternehmen kursieren ist die Nutzung von z.B. Stecktafeln nicht ideal.

Hat jemand Erfahrungen mit der Nutzung von Magnettafeln zur Kennzeichnung ? Ist dies für Versandstücke gestattet und mit der Forderung einer "dauerhaften" Kennzeichnung vereinbar ?

Vielen Dank im Voraus für Euer Feed-back

Re: Kennzeichnung von Versandstücken [Re: Feuerstein] #32085 16.02.2022 16:26
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Claudi Offline
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Hallo,

wüsste nichts, was dagegen spricht. Wenn das Material stark genug haftet (ggf. beobachten, wie das mit unterschiedl. Temperaturen und über die Zeit/ Alterung ist), ist das auch nicht weniger dauerhaft als ein Aufkleber.

Die werden aber bestimmt schnell "Beine" bekommen, also als "Souvenir" mitgenommen werden, weil Leute es lustig finden, sich sowas irgendwo hinzupappen als Deko.

Re: Kennzeichnung von Versandstücken [Re: Feuerstein] #32090 18.02.2022 17:57
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King_Louie_21 Offline
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Vielleicht ist sind die Freistellungen in Zusammenhang mit ungereinigten leeren Verpackungen (Unterabschnitt 1.1.3.5 ADR) auch für Euch interessant.

Eine vollständige Reinigung (mit Entfernung der Gefahrzettel) ist nicht erforderlich, um die leeren Kisten zurück zuliefern. Die Gefahrzettel können bei einer "unvollständigen" Reinigung auf den Kisten verbleiben oder nur teilweise entfernt werden, ohne dass Ihr die Gefahrgutvorschriften für den Rücktransport beachten müsst. Wichtig ist nur, dass "geeignete Maßnahmen" ergriffen werden, um mögliche Gefahren durch Reste des letzten Ladeguts auszuschließen. Von Etiketten, egal ob intakt oder beschädigt, geht jedenfalls keine Gefahr aus, selbst wenn sie auf eine nicht mehr vorhandene Gefahr hinweisen sollten.

Obwohl nicht erforderlich, könnte ein Hinweis auf die Freistellungen gem. Unterabschnitt 1.1.3.5 ADR im Beförderungspapier hilfreich sein, um Nachfragen durch Kontrollorgane auszuschließen.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 18.02.2022 18:01. Bearbeitungsgrund: Tippfehler

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